Schutz- und Sicherheitskraft (Gepr.)
Mit Abschluss dieser Fortbildungsprüfung soll festgestellt werden, ob die Teilnehmer die notwendigen Qualifikationen besitzen, um die Aufgaben einer Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft wahrzunehmen.
Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft ist eine berufliche Fortbildung nach Rechtsvorschrift der IHK zu Leipzig gem. § 54 Berufsbildungsgesetz (BBiG). Lehrgänge werden von Industrie- und Handelskammern (IHK) und privaten Bildungsträgern angeboten.
Dokumente zum Prüfungsablauf
Ansprechpartner
Prüfungsorganisation
Regine Neuhaus
regine.neuhaus@ | |
Telefon | 0341 1267-1355 |
Fax | 0341 1267-1426 |
Hinweis
Nähere Informationen in Form einer Kurzbeschreibung finden Sie unter der folgenden Internetadresse http://wis.ihk.de
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