Mit Abschluss dieser Fortbildungsprüfung soll festgestellt werden, ob die Teilnehmer die notwendigen Qualifikationen besitzen, um die Aufgaben von Geprüften Veranstaltungsfachwirten wahrzunehmen.
Geprüfter Veranstaltungsfachwirt ist eine bundesweit einheitlich geregelte berufliche Fortbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).
Diese Fortbildungsprüfung bietet die IHK zu Leipzig nicht mehr an.