Dokumentations- pflichten

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) betont die Verantwortlichkeit, die Unternehmen (auch „verantwortliche Stellen“ oder „Verantwortliche“ genannt) für die Einhaltung des Datenschutzes haben.

Unternehmen müssen nachweisen können, dass ihre Datenverarbeitung datenschutzkonform ist. Das soll durch umfangreiche Pflichten zur Dokumentation sichergestellt werden. Die Aufzeichnungen dienen als Nachweis gegenüber der Datenschutzaufsicht, bei gerichtlichen Kontrollverfahren oder für eine nachträgliche Information von Betroffenen. Eine erfolgreiche Umsetzung dieser Verpflichtung setzt die Entwicklung, Implementierung und Anwendung eines Datenschutz-Managementsystems voraus. Dabei müssen Verantwortliche eruieren, welche Dokumentationspflichten sie zu beachten haben. Außerdem müssen sie Umfang und Grenzen dieser Pflichten kennen und Prozesse einführen, die deren Einhaltung sicherstellen.

Die DSGVO kennt im Wesentlichen folgende Dokumentationspflichten:

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Aufnahme der IHK-Fahnen vor dem Haus