Das Internet hat sich zu einem globalen Marktplatz entwickelt. Sehr viele Unternehmen nutzen diese weltweite Vernetzung und bieten Informationen, Dienstleistungen und Produkte online an.
Ein öffentlich bestellter Sachverständiger wird auf Grundlage des § 36 GewO bestellt und vereidigt. Dabei bestellen die IHKs Sachverständige auf den Gebieten der Wirtschaft, einschließlich des Bergwesens, der Hochsee- und Küstenfischerei sowie der Land- und Forstwirtschaft, einschließlich des Garten- und Weinbaues.
Das Wirtschaftsleben birgt viel Raum für Konflikte – und diese können sehr vielschichtig sein. Jeder Unternehmende weiß, wie schnell scheinbar einfache Probleme zu einem Rechtsstreit eskalieren können.