Ausbildungsprüfungen

Schüler schreiben eine Prüfung

Unterlagen nach Beruf

Hier finden Sie die relevanten Prüfungsunterlagen sowie eventuelle Materialbereitstellungen sortiert nach Beruf.

Mehr lesen
analoge Uhr liegt neben Kalender

Prüfungstermine & Anfahrt

In Fällen, in denen zentral erstellte Prüfungsaufgaben eingesetzt werden, gibt es einheitliche Termine für die schriftlichen Abschlussprüfungen.

Mehr lesen

Prüfungsnews & -statistik

Wir führen jährlich in über 120 Berufen fast 8.000 Abschlussprüfungen durch. Die Prüfungsstatistik beinhaltet die aktuellen Ergebnisse der Abschlussprüfung in den einzelnen Ausbildungsberufen. 

Mehr lesen
Prüfungsergebnisse online

Prüfungsergebnisse online

Die Bekanntgabe der vorläufigen Prüfungsergebnisse zur Abschlussprüfung und der gestreckten Abschlussprüfung Teil 2 erfolgt nur noch online. Zur Einsicht ist dabei die AZUBI-Identnummer und die Prüflingsnummer notwendig. Diese finden Sie auf Ihrem Einladungsschreiben.

Mehr lesen
viele Fragezeichen

Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten zur Aus- und Weiterbildung

Mehr lesen

Teilqualifikation

Mit einer Kooperationsvereinbarung haben die sächsischen IHKs und die Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit einen weiteren Weg zum Erwerb von Berufsabschlüssen geschaffen. Geringqualifizierte Frauen und Männer können mit einer Teilqualifikation berufliche Kompetenz in 15 verschiedenen Berufen erwerben.

Mehr lesen

Wiederholungsprüfungen

Die Wiederholung einer bestandenen Abschlussprüfung zur Verbesserung ist nicht möglich.
Sofern die Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen durchgeführt wird, ist der erste Teil der Abschlussprüfung nicht eigenständig wiederholbar (§ 37 Abs. 1 Satz 3 BBiG).

Mehr lesen

Zwischenprüfungen

Die Industrie- und Handelskammer ist als zuständige Stelle für die anerkannten Industrie- und Handelsberufe verpflichtet die Zwischenprüfungen in anerkannten Ausbildungsberufen für Auszubildende nach § 48 Berufsbildungsgesetz (BBiG) durchzuführen.

Mehr lesen

Externenprüfung

Nach § 45 (2) Berufsbildungsgesetz (BBiG) können Personen ohne Berufsausbildungsverhältnis zur Abschlussprüfung zugelassen werden. Dazu müssen sie nachweisen, dass sie ohne Berücksichtigung von Verkürzungsmöglichkeiten wie Fachoberschulreife, Fachhochschulreife oder Abitur mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen sind, in dem die Prüfung abgelegt werden soll.

Mehr lesen

Ich möchte diesen Beitrag teilen