Wir führen jährlich in über 120 Berufen fast 8.000 Abschlussprüfungen durch. Die Prüfungsstatistik beinhaltet die aktuellen Ergebnisse der Abschlussprüfung in den einzelnen Ausbildungsberufen.
Die Bekanntgabe der vorläufigen Prüfungsergebnisse zur Abschlussprüfung und der gestreckten Abschlussprüfung Teil 2 erfolgt nur noch online. Zur Einsicht ist dabei die AZUBI-Identnummer und die Prüflingsnummer notwendig. Diese finden Sie auf Ihrem Einladungsschreiben.
Die Wiederholung einer bestandenen Abschlussprüfung zur Verbesserung ist nicht möglich. Sofern die Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen durchgeführt wird, ist der erste Teil der Abschlussprüfung nicht eigenständig wiederholbar (§ 37 Abs. 1 Satz 3 BBiG).
Nach § 45 (2) Berufsbildungsgesetz (BBiG) können Personen ohne Berufsausbildungsverhältnis zur Abschlussprüfung zugelassen werden. Dazu müssen sie nachweisen, dass sie ohne Berücksichtigung von Verkürzungsmöglichkeiten wie Fachoberschulreife, Fachhochschulreife oder Abitur mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen sind, in dem die Prüfung abgelegt werden soll.