REACH - die Europäische Chemikalienverordnung

REACH ist die Europäische Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. Sie stellt eines der strengsten Chemikaliengesetze dar – mit einem sehr detaillierten Regelwerk. REACH ist ein Akronym aus dem englischen Titel der Verordnung: Regulation concerning the Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals.

Keine Daten? Kein Markt!

REACH beruht auf dem Grundsatz, dass Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender für einen speziellen Verwendungszweck die Verantwortung für ihre Chemikalien übernehmen. Sie müssen sicherstellen, dass Chemikalien, die sie herstellen und in Verkehr bringen, sicher verwendet werden. Hersteller und Importeure von Chemikalien müssen mit einer obligatorischen Registrierung entsprechende Daten vorlegen und die von den Stoffen ausgehenden Risiken selbst bewerten. Es gilt: „Keine Daten. Kein Markt“! Ohne Registrierung dürfen Chemikalien nicht in Verkehr gebracht werden.

REACH umfasst auch das Recht für Verbraucher, Informationen über Chemikalien in Produkten zu erhalten. Zudem wird die Weitergabe von Daten innerhalb der Lieferkette geregelt und die Substitution besonders besorgniserregender Stoffe gefördert. Es besteht darüber hinaus eine Zulassungspflicht auf Grundlage einer Kandidatenliste. Mit diesem Zulassungsverfahren besteht die Möglichkeit, Chemikalien zu regulieren.

Registrierung bei der ECHA.

Die Kernaufgabe der Hersteller und Importeure von Chemikalien besteht darin, chemische Stoffe zu bewerten und diese bei der ECHA, der „Europäischen Chemikalienagentur“ zu registrieren.

Besorgniserregende Aspekte sind dabei prioritär zu betrachten, zu bewerten und zeitlich zu befristen: also wie krebserregend, erbgutverändernd, fortpflanzungsgefährdend, giftig, langlebig in der Umwelt, in Organismen anreichernd oder mit hormonellen Wirkungen.

Berichtpflichten zu Produkten seit 2021

Hersteller oder Lieferanten von Erzeugnissen, die sogenannte besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) in einer Konzentration von mehr als 0,1 Prozent Massenanteil enthalten, sind seit 2021 zur Übermittlung von Informationen an die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) verpflichtet. Die Meldung soll elektronisch über die SCIP-Datenbank („Substances of Concern in articles, as such or in complex Products“) erfolgen. Die Europäische Chemikalienagentur hat die finale Version der SCIP-Datenbank auf ihre Webseite gestellt. Dort gibt die ECHA auch Hintergrundinfos und Einblicke dazu.

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