Textil- und Modenäher/-in

Der Ausbildungsberuf Modenäher/-in wurde modernisiert.

Im Zuge der Neuordnung ändert sich die Berufsbezeichnung in Textil-und Modenäher/-in.

Die modernisierte Ausbildungsordnung trat am 01.08.2015 in Kraft.

Der Textil- und Modenäher ist ein 2-jähriger anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBIG). Die abgeschlossene Ausbildung kann auf die 3-jährige Ausbildung als Textil- und Modeschneider/-in (bisher: Modeschneider/-in) angerechnet werden.

Der Monoberuf wird ohne Spezialisierung nach Fachrichtungen in Betrieben der Textilindustrie ausgebildet.

Bei der Abschlussprüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die erforderlichen Fertigkeiten beherrscht, die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und mit dem ihm im Berufsschulunterricht vermittelten, für die Berufsausbildung wesentlichen Lehrstoff vertraut ist.

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