Die IHK Vollversammlung kurz erklärt
Das „Parlament der Unternehmer“
In der IHK-Vollversammlung, dem „Unternehmerparlament“ oder auch dem „höchsten Organ der IHK“, praktizieren die demokratisch gewählten Vertreter der regionalen Wirtschaft ihre Selbstverwaltung. Und dies vor allem, indem sie dort die Richtlinien der IHK-Arbeit festlegen.
Unser oberstes Organ
Die Aufgaben der Vollversammlung, die speziell für die IHK zu Leipzig im § 5 der Satzung geregelt sind, werden durch folgende vier Inhalte bestimmt:
- 1. Richtlinien der IHK-Arbeit
- 2. Satzungshoheit
- 3. Finanzhoheit
- 4. Personalhoheit über die Organe der IHK
1. Richtlinien der IHK-Arbeit
2. Satzungshoheit
3. Finanzhoheit
4. Personalhoheit über die Organe der IHK