Prüfungsergebnisse

Prüfungsergebnisse der Abschlussprüfung sowie der Gestreckten Abschussprüfung Teil 1 und Teil 2

Die Bekanntgabe der vorläufigen Prüfungsergebnisse der Abschlussprüfung sowie der Gestreckten Abschlussprüfung (nach Abschluss des Teils 2) erfolgt ausschließlich über das Azubi-Infocenter bzw. für Ausbildungsbetriebe über das ASTA-Infocenter.

Gleiches gilt für die Ergebnismitteilung der Gestreckten Abschlussprüfung Teil 1 nach § 26 Abs. 3, S. 1 der geltenden Prüfungsordnung. Ein Versand der vorläufigen Prüfungsergebnisse bzw. Ergebnismitteilungen erfolgt nicht. 

Die endgültige Feststellung des Prüfungsergebnisses erfolgt gemäß §§ 27, 28 der geltenden Prüfungsordnung mit dem Prüfungszeugnis bzw. dem Prüfungsbescheid.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen können den Ausbildenden Auskünfte zu Prüfungsergebnissen oder Prüflingsnummern nicht telefonisch erteilt werden.

Termine der Veröffentlichung

Die vorläufigen Prüfungsergebnisse werden in der Regel etwa vier Wochen nach den schriftlichen Prüfungen oder zeitnah nach der zuletzt abgelegten Prüfungsleistung (mündlich bzw. praktisch) veröffentlicht.

Änderungen bleiben vorbehalten.

Versand der Teilnahmebescheinigungen zur Zwischenprüfung

Die Teilnahmebescheinigungen werden schriftlich per Post an die Prüfungsteilnehmer versandt.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen können den Ausbildenden Auskünfte zu Prüfungsergebnissen oder Prüflingsnummern der Zwischenprüfung nicht telefonisch erteilt werden.

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Ihre Kontaktperson

Bei Fragen hilft Ihnen Michel Pannek gerne weiter.

T: +49 341 1267-1361
F: +49 341 1267-1426
E: michel.pannek@leipzig.ihk.de

Aufnahme der IHK-Fahnen vor dem Haus