Carnet A.T.A. / C.P.D.
Das Carnet ATA/CPD-Verfahren erleichtert die temporäre Warenausfuhr (Messegüter, Warenmuster und Berufsausrüstung) und kann in derzeit 77 Staaten angewendet werden. Die Nutzer des Carnets sparen mit diesem Zollverfahren Zeit bei der Einfuhrabfertigung. Wir beraten Sie über den aktuellen Stand des Carnet-Verfahrens.
QR-Code statt Papierformular - Das Carnet ATA/CPD wird digital!
Das Carnet-Verfahren wird schrittweise komplett digitalisiert. Der erste Schritt erfolgte 2024 mit der elektronischen Antragstellung. Weitere Informationen und Hinweise finden Sie hier .
Das Ziel ist die Abwicklung per QR-Code und der vollständige Verzicht auf das papiergebundene Carnet-Heft.
Die EU, die Schweiz, Norwegen und das Vereinigte Königreich haben sich auf eine gemeinsame Einführung des volldigitalen Carnets zum 01. Juni 2026 verständigt. Ab diesem Datum ist es in den genannten Ländern verpflichtend, beim Zoll ein volldigitales Carnet vorzulegen. Die Internationale Handelskammer (ICC) plant das volldigitale Carnet bis Ende 2027 vollständig einzuführen.
Bis zum 15. Mai 2026 läuft unsere Testphase.
Die vollständige Carnet-Abwicklung:
1. Elektronische Antragsstellung: hier
2. Ausstellung des Carnets durch die IHK
3. Anlegen eines Accounts für App und/oder Desktop-Version
Download der Carnet App
ATA-Carnet - Apps bei Google Play
ATA Carnet-App - App Store
Desktop-Version: Link zur Desktop-Version
Der anzulegende Account ist für die App und die Desktop-Version identisch.
4. Laden des Carnets über eCarnet ID und eCarnet PIN code
5. Vorbereitung einer Reise (Prepare Travel)
6. Teilen und Weitergabe von QR Codes an Vertreter (z.B. Speditionen) und Reisende
7. Nämlichkeitssicherung beim zuständigen Zollamt
Eine ausführliche Übersicht über die Handhabung des volldigitalen Verfahrens sowie einer ausführlichen Rubrik FAQ finden Sie bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK): Carnet: Der “Reisepass für Waren wird digital” sowie eine Kurzübersicht „Das volldigitale Carnet in 2026“ .
Darüber hinaus hat die Internationale Handelskammer (ICC) verschiedene Erklärvideos zur Abwicklung zur Verfügung gestellt: ATA Carnet app & Desktop training (2025) - YouTube
Vorteile eines Carnet A.T.A. | C.P.D.
- Gültigkeitsdauer ein Jahr
- mehrere Reisen mit einem Carnet möglich (gilt nicht für C.P.D.)
- zügige Grenzabfertigung
- Wegfall von sonstigen Ausfuhrdokumenten. Ausgenommen genehmigungspflichtige Waren
- Keine Zahlung von Abgaben (Sicherheiten) in den Einfuhr- und Durchfuhrländern
- Verwendung in mehr als 40 Länder außerhalb der EU. Eine Übersicht finden Sie in unserem Merkblatt.
Carnets können für alle im IHK-Bezirk ansässigen Firmen und natürlichen Personen ausgegeben werden. Wir beraten Sie gern über die Verwendung und den Ablauf dieses Verfahrens.
Bitte vereinbaren Sie für eine individuelle Beratung einen Termin mit uns.
YouTube Channel
Kosten
Die Kosten für eine Carnet-Ausstellung setzen sich wie folgt zusammen:
- IHK-Ausstellungs- bzw. Bearbeitungsgebühr entsprechend der Gebührenordnung und dem gültigen Gebührentarif.
- ICC-Entgelt (ICC= International Chamber of Commerce): 12,00 EUR zuzüglich USt. Die Rechnungsstellung des ICC-Entgelts erfolgt im Namen und auf Rechnung der DIHK e. V.
- Ein Versicherungsentgelt, das von der IHK an die Euler Hermes Deutschland Niederlassung der Euler Hermes SA abgeführt wird. Die Höhe des Versicherungsentgeltes ist abhängig vom Gesamtwert der im Carnet aufgelisteten Güter. Bitte beachten Sie, dass dieses Versicherungsentgelt weder eine Transportversicherung noch eventuell anfallende Abgaben beim Verbleib der Waren im Ausland abdecken.
| Bei einem Warenwert von | bis zu einem Warenwert von | Kautionsversicherung |
|---|---|---|
| 0,01 EUR | 9.999,99 EUR | 46,00 EUR |
| 10.000,00 EUR | 24.999,99 EUR | 79,00 EUR |
| 25.000,00 EUR | 49.999,99 EUR | 138,00 EUR |
| 50.000,00 EUR | 149.999,00 EUR | 250,00 EUR |
| 150.000,00 EUR | 299.999,99 EUR | 455,00 EUR |
| 300.000,00 EUR | 499.999,99 EUR | 750,00 EUR |
| für jede weitere angefangene halbe Million EUR | 500,00 EUR |
Interaktive Beratung „Carnet A.T.A.“
Mit nur drei Fragen erhalten Unternehmen eine erste Einschätzung, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen ein Carnet ausgestellt werden kann. Außerdem wird die Frage beantwortet, wann es möglich ist, ein Carnet auszustellen und welche Alternativen es dazu gibt.
Die Antworten finden Sie im interaktiven Beratungsprozess „Carnet A.T.A.“ in der Export-App. Nach der Beantwortung von wenigen Fragen wird angezeigt, ob ein Carnet möglich ist.
Die Export-App gibt es kostenlos im App-Shop sowie als mobile Web-Version unter www.export-app.de. Ein kurzes Video zur App finden Sie hier.
| Sie erreichen uns zu folgenden Zeiten: | ||
|---|---|---|
Öffnungszeiten für die persönliche Einreichung von Außenwirtschaftsdokumenten Montag bis Freitag | Bescheinigung elektronisch eingereichter Anträge Montag bis Freitag |
Die Abholung von Dokumenten sowie Beratungen sind zu unseren Öffnungszeiten und nach vorheriger Absprache möglich – bitte kontaktieren Sie uns dazu vorab. |
| 09:00 - 12:00 Uhr | 09:00 - 14:00 Uhr | |
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