Der Tierpfleger ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Der Beruf wird in Industrie und Handel in den folgenden Fachrichtungen ausgebildet

  •  Forschung und Klinik
  •  Zoo
  •  Tierheim und Tierpension.

Bei der Abschlussprüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die erforderlichen Fertigkeiten beherrscht, die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und mit dem ihm im Berufsschulunterricht vermittelten, für die Berufsausbildung wesentlichen Lehrstoff vertraut ist.

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Aufnahme der IHK-Fahnen vor dem Haus