Berufliche Weiterbildung Sachsen

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Die individuell berufsbezogene Weiterbildung

Antragsberechtigt sind

  • Beschäftigte
  • Auszubildende, Berufsfachschüler (ab vollendetem 18. Lebensjahr)
  • andere Personengruppen mit erhöhtem Förderbedarf 

Gefördert werden: Vorhaben der individuell berufsbezogenen Weiterbildung zur Verbesserung der beruflichen Kompetenzen bzw. Qualifikationen sowie der Steigerung der Beschäftigungschancen.

Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Kontakt für „Berufliche Weiterbildung Sachsen – individuell“

Die betrieblich berufsbezogene Weiterbildung

Antragsberechtigt sind

  • Arbeitgeber (natürliche bzw. juristische Personen oder Personenvereinigungen des Privatrechts)
  • Selbstständige mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Sachsen

Gefördert werden: Vorhaben der betrieblichen Weiterbildung, die dem Aufbau bzw. der Stärkung fachlicher und überfachlicher Kompetenzen und Qualifikationen sowie der Steigerung der Beschäftigungschancen dienen – insbesondere im Hinblick auf krisenbedingte oder strukturelle, ökologische und digitale Veränderungen.

Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Kontakt für „Berufliche Weiterbildung Sachsen – betrieblich“

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T: +49 341 1267-1350
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