Der Textilveredler ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).

Die Ausbildungsordnung trat am 1. August 2005 außer Kraft. Abgelöst wurde der Beruf Textilveredler/-in durch den Nachfolgeberuf Produktveredler/-in - Textil.

Bei der Abschlussprüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die erforderlichen Fertigkeiten beherrscht, die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und mit dem ihm im Berufsschulunterricht vermittelten, für die Berufsausbildung wesentlichen Lehrstoff vertraut ist.

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