Mediengestalter/-in - Bild und Ton

Der Mediengestalter Bild und Ton ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Der Monoberuf wird ohne Spezialisierung nach Fachrichtungen in der Medienbranche, bei Film-, Fernsehen- und Mulitmediaunternehmen ausgebildet.

Bei der Abschlussprüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die erforderlichen Fertigkeiten beherrscht, die notwendigen Kenntnisse und Fähigkei-ten besitzt und mit dem ihm im Berufsschulunterricht vermittelten, für die Berufsausbildung wesentlichen Lehrstoff vertraut ist.

Informationen zur Neuordnung des Ausbildungsberufs

Zum 01.08.2020 ist die Neuordnung des 3-jährigen Ausbildungsberufes Mediengestalter/-in Bild und Ton in Kraft getreten.

Die Ausbildungsberufe „Mediengestalter/-in Bild und Ton“ (2006) und „Film- und Videoeditor/-in“ (1996) wurden zusammengefasst und die bisherigen Verordnungen traten außer Kraft.

Die Neuordnung verfolgte die Absicht, vor allem die produktionstechnischen und -organisatorischen Veränderungen der betrieblichen Praxis in der Ausbildung zu berücksichtigen. Es wurden sowohl Inhalte als auch Struktur der Ausbildungsverordnung aktualisiert und handlungsorientiert formuliert. Mit der Modernisierung gehen folgende Neuerungen einher:

Struktur der Berufsausbildung:

1. wahlqualifikationsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

2. berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

a.) in einer ersten Wahlqualifikation um Umfang von zwanzig Wochen

b.) in einer zweiten Wahlqualifikation, im Umfang von zwölf Wochen

3. wahlqualifikationsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Prüfungsform:

Die Zwischenprüfung besteht aus den zwei neu eingeführten Prüfungsbereichen „Audiovisuelle Medienprodukte vorbereiten und erstellen“ und „Produktionssysteme in Betrieb nehmen und bedienen“.

In der Abschlussprüfung ist Medienwirtschaft kein eigenes Prüfungsfach mehr. Die schriftliche Prüfung zählt zu 40 % zum Gesamtergebnis. Als separater Prüfungsbereich im praktischen Teil werden die neu eingeführten Wahlqualifikationen geprüft.

Nähere Informationen erhalten Sie unter den weiterführenden Links.

Verordnung über die Berufsausbildung mit sachlicher und zeitlicher Gliederung

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BBIB) stellt für alle Ausbildungsberufe die entsprechende Verordnung mit sachlicher und zeitlicher Gliederung zur Verfügung.
Zum BIBB

Interessante Links

BERUFENET.DE
Dein Beruf genauer erklärt

IHK Lehrstellenbörse
Finde alle offenen Lehrstellen

IHK TopJob-Magazin
Das IHK-Magazin für Berufseinsteiger und -aufsteiger

Ich möchte diesen Beitrag teilen

Ihre Kontaktperson

Bei Fragen hilft Ihnen Andreas Schulz gerne weiter.

T: +49 341 1267-1460
F: +49 341 1267-1422
E: andreas.schulz@leipzig.ihk.de

Aufnahme der IHK-Fahnen vor dem Haus