Gleichstellung von Abschlüssen

Für Berufsabschlüsse in Industrie, Handel und im Dienstleistungssektor sind die IHKs, für Handwerksberufe die Handwerkskammern zuständig.

Die Voraussetzungen für eine Anerkennung des Berufsabschlusses sind gegeben, wenn Art, Inhalt und Dauer der Ausbildung sowie die in der Prüfung nachgewiesenen Kenntnisse gleichwertig zu den in der Bundesrepublik Deutschland gültigen Ausbildungsverordnungen waren bzw. sind.

Frau prüft Daten

Facharbeiterabschlüsse

Rechtsgrundlage für die Feststellung der Gleichwertigkeit von DDR-Facharbeiterabschlüssen ist der Einigungsvertrag, Artikel 37. Er besagt, dass diese Facharbeiterabschlüsse den bundesdeutschen Abschlüssen gleichstehen, ohne dass eine formelle Anerkennung nötig ist. 

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Mann mit Bohrmaschine

Gleichstellung von DDR-Meisterabschlüssen

Rechtsgrundlage für die Feststellung der Gleichwertigkeit von DDR-Meisterabschlüssen ist der Einigungsvertrag, Artikel 37.  Wir sind die zuständige Stelle für den Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit von in der DDR erworbenen Meisterabschlüssen zu gültigen Meisterabschlüssen der IHKs.

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Drei Frau sitzen beratend am Tisch

Spätaussiedler

Wer einen Berufsabschluss auf Facharbeiterniveau in den Ländern der ehemaligen Sowjetunion, Bulgarien, Polen, Rumänien, der ehemaligen Tschechoslowakei oder Ungarn erworben hat und eine Spätaussiedlerbescheinigung oder einen Vertriebenenausweis besitzt, kann eine Gleichstellung seines Ausbildungsabschlusses gemäß § 10 BVFG beantragen.

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Mann und Frau im Gespräch

Gleichwertigkeitsfeststellung ausländischer Abschlüsse

Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) soll Fachkräften, die im Ausland einen Berufsabschluss erworben haben, den Zugang zum Arbeitsmarkt in Deutschland erleichtern. Im Feststellungsverfahren wird überprüft, ob und inwieweit der im Ausland erworbene Abschluss, ergänzt um berufspraktische Erfahrungen mit einem deutschen Abschluss, gleichwertig ist.

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