Arbeitsmarktpolitik

Arbeitsmarktpolitik umfasst alle Maßnahmen, die das Verhältnis von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt beeinflussen. Ziele sind, die Beschäftigung auf möglichst hohem Stand zu stabilisieren und eine berufliche Eingliederung benachteiligter Arbeitnehmergruppen zu fördern.

Auch die Industrie- und Handelskammer zu Leipzig äußert sich in diesem Sinne zur Arbeitsmarkt-Ordnungspolitik (arbeitsrechtlicher Rahmen) und zur Arbeitsmarkt-Ablaufpolitik (Arbeitsmarktinstrumente, Arbeitsmarktförderung).

So prüfen wir regelmäßig Anträge auf Arbeitsgelegenheiten nach § 16 d SGB II sowie andere Instrumente der öffentlich geförderten Beschäftigung. Dies vor allem auch, um Überschneidungen mit Tätigkeitsfeldern der gewerblichen Wirtschaft auszuschließen und Verdrängungseffekte zu vermeiden.

Außerdem vertreten wir aktiv die Interessen der gewerblichen Wirtschaft: ob in Beiräten, der Jobcenter der Stadt Leipzig, des Landkreises Nordsachsen und des Landkreises Leipzig oder in vielen regionalen und sachsenweiten Arbeitsgruppen

Reichstagsgebäude in Berlin

Gesetzlicher Mindestlohn

Am 3. Juli 2014 beschloss der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie. Wesentlicher Bestandteil ist das Mindestlohngesetz. Gestartet ist der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland zum 1. Januar 2015 mit 8,50 EUR je Stunde. Seit 1. Oktober 2022 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 12 EUR. 

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Gruppe von Freunden unterhält sich fröhlich miteinander

Arbeitsgelegenheiten (AGH) mit Mehraufwandsentschädigung

Die IHK zu Leipzig prüft Anträge auf Beschäftigungsförderung im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten (AGH) im Kammerbezirk Leipzig. Kriterium ist hier die wirtschaftliche Unbedenklichkeit im Sinne der Wettbewerbsneutralität.

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