Gleichstellung von DDR-Meisterabschlüssen

Rechtsgrundlage für die Feststellung der Gleichwertigkeit von DDR-Meisterabschlüssen ist der Einigungsvertrag, Artikel 37. Wir sind die zuständige Stelle für den Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit dieser Meisterabschlüsse zu den gültigen Meisterabschlüssen der IHKs.

Dazu kann eine mögliche Zuordnung von gewerblich-technischen Meisterfachrichtungen der ehemaligen DDR zu IHK-Fortbildungsprüfungen, die nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt sind, überprüft werden. Die Gleichwertigkeit wird durch eine entsprechende Urkunde dokumentiert.

Unterlagen für die IHK-Stellungnahme

Bei Anträgen zur fachlichen Stellungnahme benötigen Sie folgende Unterlagen, die Sie bitte zum vorher vereinbarten Termin bei der IHK mitbringen:

  • formloser Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit
  • Personalausweis
  • DDR-Meisterzeugnis und Meisterurkunde im Original oder beglaubigte Kopien

Ich möchte diesen Beitrag teilen

Ihre Kontaktperson

Bei Fragen hilft Ihnen Anica Böhme gerne weiter.

T: +49 341 1267-1372
F: +49 341 1267-1426
E: anica.boehme@leipzig.ihk.de

Aufnahme der IHK-Fahnen vor dem Haus