IHK zu Leipzig: Reformen müssen Wirkung zeigen
Positionspapier zur aktuellen Reformagenda der Bundesregierung
Grundlage dieses Positionspapiers ist die erste Beratung des neu gewählten Präsidiums der IHK zu Leipzig in der X. Wahlperiode zur Reformagenda der Bundesregierung und ihren Auswirkungen auf die regionale Wirtschaft am 7. Juli 2026.
Ausgangslage
Die Bundesregierung hat mit den Beschlüssen des Koalitionsausschusses, den Empfehlungen der Alterssicherungskommission, der beschlossenen Gesundheitsreform sowie weiteren Vorhaben zu Steuern, Infrastruktur, Bürokratieabbau, Energie, Digitalisierung und Arbeitsmarkt wichtige Reformprozesse angestoßen. Das Präsidium der IHK zu Leipzig hat diese aktuelle Reformagenda in seiner ersten Beratung der neuen Wahlperiode mit Blick auf die regionale Wirtschaft eingeordnet. Aus Sicht der IHK zu Leipzig ist das ein bedeutender und überfälliger Schritt.
Die wirtschaftliche Lage vieler Unternehmen bleibt jedoch angespannt. Hohe Energie- und Arbeitskosten, Fachkräftemangel, langwierige Genehmigungen, Berichtspflichten und unsichere Rahmenbedingungen belasten Investitionen und Wachstum. Entscheidend ist daher nicht allein, dass Reformen angekündigt oder beschlossen werden. Entscheidend ist, ob sie schnell, verlässlich und spürbar in der unternehmerischen Praxis ankommen.
Die Unternehmen in Leipzig und der Region brauchen einen Reformkurs, der Wachstum ermöglicht, Kosten begrenzt und Verwaltung vereinfacht. Reformen dürfen nicht zu neuen Sonderregeln, zusätzlichen Nachweispflichten oder langen Übergangsphasen führen. Sie müssen Planungssicherheit schaffen, Investitionen erleichtern und die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes stärken. Aus Sicht der IHK zu Leipzig kommt es jetzt darauf an, politische Beschlüsse konsequent in praxistaugliche Gesetze, digitale Verfahren und schnelle Entscheidungen der Verwaltung zu übersetzen. Die Industrie – wie die Wirtschaft insgesamt – benötigt schnelle, nachhaltige und verlässliche Maßnahmen.
Kernposition der IHK zu Leipzig
Die IHK zu Leipzig unterstützt Reformen, die Unternehmen entlasten, Beschäftigung sichern und Investitionen auslösen. Dafür braucht es eine klare Prioritätensetzung: Arbeit darf nicht weiter verteuert werden, Bürokratie muss tatsächlich sinken, Genehmigungen müssen schneller werden, Energie muss bezahlbar bleiben und Unternehmen müssen mehr Flexibilität bei Beschäftigung, Arbeitszeit und Personalorganisation erhalten. Die Politik
muss Reformen vom Ergebnis her denken: Was zählt, ist die Wirkung in der Praxis.
Im Einzelnen:
Sozialbeiträge stabilisieren – Arbeit bezahlbar halten
Rentenreform und Umsetzung der beschlossenen Gesundheitsreform sind zentrale Standortfragen. Steigende Sozialbeiträge verteuern Arbeit und belasten Unternehmen ebenso wie Beschäftigte. Gerade kleine und mittlere Unternehmen haben nur begrenzte Möglichkeiten, zusätzliche Kosten aufzufangen. Wenn Arbeitgeberanteile steigen, sinken Spielräume für Investitionen, Lohnerhöhungen, Ausbildung und Neueinstellungen oder dafür, Krisensituationen abzufedern.
Die Rentenreform muss daher auf eine langfristig tragfähige Finanzierung ausgerichtet sein. Eine breitere Finanzierungsbasis, eine stärkere Kapitaldeckung und ein längeres Erwerbsleben können dazu beitragen, den Druck auf die Beiträge zu begrenzen. Zugleich müssen Übergänge fair und praktikabel gestaltet werden. Unternehmen brauchen Beschäftigte mit Erfahrung und Know-how. Dafür sind flexible Modelle für Weiterbildung, Gesundheitsschutz und altersgerechtes Arbeiten wichtig. Zusätzliche Bürokratie darf daraus jedoch nicht entstehen.
Die beschlossene Gesundheitsreform zielt darauf, die Finanzbasis der gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren und den Anstieg der Zusatzbeiträge zu dämpfen. Das Ziel, die Finanzbasis der gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren und den Anstieg der Sozialbeiträge zu begrenzen, ist aus Sicht der IHK zu Leipzig grundsätzlich richtig. Entscheidend bleibt jedoch, dass die Umsetzung nicht zu zusätzlichen Arbeitgeberbelastungen führt und strukturelle Kostentreiber tatsächlich angegangen werden. Ausgabendisziplin, mehr Effizienz, digitale Prozesse und eine klare Priorisierung sind notwendig. Höhere Belastungen für Arbeitgeber dürfen nicht zum Standardinstrument der Finanzierung werden.
Daraus folgt: Die Bundesregierung muss Sozialbeiträge stabilisieren, neue Arbeitgeberbelastungen vermeiden, Ausgaben im Sozialstaat wirksam begrenzen und Reformen so ausgestalten, dass Arbeit bezahlbar bleibt. Das verbessert auch die Beschäftigungsmöglichkeiten für breite Schichten und schafft mehr Festanstellungen. Die Rentenreform und die Umsetzung der Gesundheitsreform müssen einen messbaren Beitrag zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit leisten.
Bürokratieabbau muss in der Praxis spürbar werden
Bürokratieabbau gehört seit Jahren zu den häufigsten politischen Versprechen. In vielen Unternehmen ist davon zu wenig angekommen. Berichtspflichten, Dokumentationsanforderungen, Statistikmeldungen, Nachweise und analoge Parallelverfahren binden Personal, Zeit und Geld. Für kleine und mittlere Unternehmen ist Bürokratie besonders belastend, weil sie keine eigenen Abteilungen für Regulierung, Compliance oder Fördermittelmanagement vorhalten können.
Die angekündigten Entlastungen bei Berichtspflichten, die Reduzierung betrieblicher Beauftragter, Vereinfachungen im Datenschutz und die Begrenzung zusätzlicher Nachweispflichten sind deshalb richtige Ansätze. Sie müssen jedoch verbindlich, überprüfbar und dauerhaft wirken. Entscheidend ist, dass bestehende Pflichten tatsächlich entfallen und nicht nur umbenannt, verschoben oder digital zusätzlich abgebildet werden.
Daraus folgt: Jede neue Regelung muss einem Praxischeck für kleine und mittlere Unternehmen unterzogen werden. Berichtspflichten müssen konsequent gestrichen werden. Digitale Verfahren dürfen analoge Nachweise nicht ergänzen, sondern müssen sie ersetzen. Verwaltung, Länder und Kommunen müssen verbindliche Entlastungsziele erhalten.
Genehmigungen beschleunigen – Investitionen ermöglichen
Unternehmen investieren nur, wenn Verfahren berechenbar sind. Lange Genehmigungszeiten, unklare Zuständigkeiten und wiederholte Nachforderungen bremsen Projekte aus. Das betrifft Industrie, Bau, Energie, Verkehr, Handel, Gastronomie und Dienstleistungen gleichermaßen. Gerade in einer Phase schwacher Konjunktur darf Verwaltung nicht zum Investitionshemmnis werden.
Die vorgesehene Genehmigungsfiktion kann ein starkes Instrument sein, wenn sie klar geregelt und konsequent angewandt wird sowie zu einer echten Verkürzung von Bearbeitungszeiten führt – in geeigneten und rechtlich klar abgrenzbaren Verfahren sollten vollständig eingereichte Anträge nach Ablauf verbindlicher Entscheidungsfristen als genehmigt gelten. Ein Umgehen durch die Behörden darf es nicht geben. Gleichzeitig müssen Behörden personell, digital und organisatorisch in die Lage versetzt werden, Verfahren schneller zu bearbeiten. Beschleunigung darf nicht an Schnittstellen zwischen Bund, Ländern und Kommunen scheitern.
Daraus folgt: Genehmigungsfristen müssen verbindlich sein. Zuständigkeiten müssen klar geregelt werden. Nachforderungen müssen begrenzt und gebündelt erfolgen. Digitale Antragstellung, einheitliche Portale und medienbruchfreie Verfahren müssen Standard werden. Für Infrastruktur-, Energie- und Unternehmensinvestitionen braucht es eine echte Beschleunigungskultur.
Arbeitsmarkt flexibilisieren – Beschäftigung erleichtern
Unternehmen müssen auf Auftragsschwankungen, Projektlaufzeiten, saisonale Spitzen und unsichere Nachfrage reagieren können. Starre arbeitsrechtliche Vorgaben erschweren Neueinstellungen und erhöhen Risiken. Mit der Flexibilisierung würden auch bürokratische Prüfungen und Berichtspflichten wegfallen oder vereinfacht werden – das zahlt damit auch auf das Thema Abbau bürokratischer Hürden ein.
Die geplante Ausweitung sachgrundloser Befristungen kann helfen, zusätzliche Beschäftigung zu ermöglichen, wenn sie rechtssicher und unbürokratisch umgesetzt wird. Auch der Wegfall des Schriftformerfordernisses bei Befristungen ist ein sinnvoller Schritt zur Digitalisierung von Personalprozessen.
Besonders wichtig bleibt die Reform des Arbeitszeitrechts. Unternehmen brauchen die Möglichkeit, Arbeitszeit flexibler über die Woche zu verteilen. Eine wöchentliche statt tägliche Höchstarbeitszeit würde dem Mittelstand helfen, Kundenaufträge, Projektarbeit, Montage, Logistik, Veranstaltungen und saisonale Spitzen besser zu organisieren. Diese Möglichkeit muss es für alle Unternehmen geben; sie muss insbesondere auch für nicht tarifgebundene kleine und mittlere Unternehmen rechtssicher und unbürokratisch nutzbar sein. Arbeitsschutz und Erholungszeiten müssen dabei gewahrt bleiben.
Minijobs müssen als niedrigschwellige, rechtssichere und flexible Beschäftigungsform erhalten bleiben. Sie sind insbesondere für Handel, Gastronomie, Hotellerie, Tourismus, Veranstaltungswirtschaft und Dienstleistungen wichtig, um Randzeiten, saisonale Spitzen und kurzfristige Personalbedarfe abzudecken. Wenige oder unregelmäßig anfallende Arbeitsstunden lassen sich nicht ohne Weiteres in reguläre Teilzeitstellen überführen. Reformen dürfen zudem legale Zuverdienstmöglichkeiten für Studierende, Rentnerinnen und Rentner, Eltern, Beschäftigte mit Hauptberuf und saisonale Aushilfen nicht unnötig erschweren.
Daraus folgt: Die Bundesregierung muss das Arbeitszeitrecht modernisieren, Befristungsregeln rechtssicher vereinfachen, digitale Personalprozesse ermöglichen und Minijobs als flexible Beschäftigungsform erhalten. Politische Eingriffe in die Mindestlohnfindung sind zu unterlassen; die unabhängige Mindestlohnkommission muss zuständig bleiben.
Energiepreise senken und Infrastruktur schneller modernisieren
Bezahlbare Energie bleibt ein Schlüsselthema für die Wettbewerbsfähigkeit. Entlastungen bei Stromsteuer, Netzentgelten und Industriestrompreis können helfen. Sie müssen jedoch verlässlich, einfach zugänglich und dauerhaft planbar sein. Unternehmen brauchen keine kurzfristigen Sonderprogramme, sondern belastbare Rahmenbedingungen für Investitionen in Produktion, Effizienz, Eigenerzeugung und Transformation.
Gleichzeitig entscheidet die Qualität der Infrastruktur über Standortchancen. Verkehrswege, digitale Netze, Energieanschlüsse, Gewerbeflächen, Schulen, Berufsschulen und Verwaltungsinfrastruktur müssen leistungsfähig sein.
Das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität kann wichtige Impulse geben. Damit es wirkt, müssen Mittel schnell, zusätzlich und investiv eingesetzt werden. Sie dürfen nicht in langsamen Verfahren, kleinteiligen Förderlogiken oder Ersatzfinanzierungen versickern.
Daraus folgt: Energieentlastungen müssen breit wirksam, unbürokratisch und planbar sein. Infrastrukturmittel müssen in konkrete Projekte fließen. Planungs- und Vergabeverfahren sind zu beschleunigen. Sachsen und die Region Leipzig brauchen leistungsfähige Verkehrsachsen, schnelle digitale Netze, verlässliche Energieanschlüsse und moderne Bildungsinfrastruktur.
Steuerliche Entlastung und Investitionsanreize konsequent nutzen
Steuerliche Entlastungen können Kaufkraft stärken und Investitionen fördern. Der Investitionsbooster, degressive Abschreibungen und die geplante schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer sind wichtige Signale. Steuerliche Entlastungen müssen rechtsformneutral ausgestaltet sein und auch Personenunternehmen erreichen. Entscheidend ist, dass die Maßnahmen einfach anwendbar sind und auch mittelständische Unternehmen erreichen. Komplexe Bedingungen, enge Fristen oder unsichere Auslegung mindern die Wirkung. Eine Einkommensteuerreform wirkt auch für Arbeitnehmer, sodass gerade in den unteren Einkommensgruppen mehr Netto bleibt, was Kaufkraft und privaten Konsum erhöht.
Für viele Unternehmen ist Liquidität derzeit entscheidend. Steuerliche Maßnahmen müssen deshalb schnell wirken. Investitionen in Maschinen, Digitalisierung, Energieeffizienz, Fuhrpark, Gebäude und Innovation müssen erleichtert werden. Gleichzeitig darf die Gegenfinanzierung die geplanten Entlastungen nicht konterkarieren (z. B. Kürzungen bei der Absetzbarkeit von Handwerksleistungen, höhere Pauschalbesteuerung von Minijobs) und nicht zu neuen Belastungen für Unternehmen führen. Die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte muss vorrangig über die Reduzierung von Ausgaben erfolgen.
Daraus folgt: Steuerliche Entlastungen sind dringend notwendig. Investitionsanreize müssen einfach, schnell und mittelstandsfreundlich ausgestaltet werden. Unternehmen brauchen Planungssicherheit über mehrere Jahre. Steuerverfahren müssen digitaler, schneller und weniger formalistisch werden. Die zugesagte schnellere Vergabe von Steuernummern für Unternehmen muss flächendeckend umgesetzt werden.
Fachkräfte sichern – Zuwanderung und Qualifizierung praxistauglich gestalten
Der Fachkräftemangel bleibt eines der größten Wachstumshemmnisse. Unternehmen brauchen schnellere Anerkennungsverfahren, bessere Berufsorientierung, mehr berufliche Bildung, eine stärkere Erwerbsbeteiligung und praxistaugliche Zuwanderungswege. Begrenzungen bei bestehenden Zuwanderungsinstrumenten können für Branchen mit hohem Personalbedarf zusätzliche Probleme schaffen. Das gilt insbesondere für Bau, Gastronomie, Logistik, Pflege, Dienstleistungen und Handwerk. Wirtschaftliches Wachstum ist auf Menschen angewiesen, die hier arbeiten, sich qualifizieren und ihre Fähigkeiten in Unternehmen einbringen können. Bei Fach- und Arbeitskräften aus Drittländern gibt es nicht nur einen Flaschenhals bei den Genehmigungsverfahren innerhalb Deutschlands. Oft müssen Bewerber monatelang warten, um einen Termin bei der deutschen Botschaft im Heimatland zu bekommen.
Berufliche Bildung muss als zentrale Säule der Fachkräftesicherung gestärkt werden. Dazu gehören leistungsfähige Berufsschulen, moderne Ausstattung, gute Erreichbarkeit und eine bessere Verzahnung von Schule, Berufsorientierung und Unternehmen. Die Reformagenda darf nicht allein auf akademische Fachkräfte zielen. Der Mittelstand braucht beruflich qualifizierte Fachkräfte, Meisterinnen und Meister, Technikerinnen und Techniker sowie gut ausgebildete Nachwuchskräfte.
Daraus folgt: Anerkennungs-, Visa- und Verwaltungsverfahren müssen deutlich schneller werden. Berufliche Bildung und Weiterbildung sind zu stärken. Zuwanderungsregeln müssen sich am Bedarf der Unternehmen orientieren. Beschäftigungsaufnahme darf nicht an langsamen Verfahren oder unklaren Zuständigkeiten scheitern.
Umsetzung als entscheidender Maßstab
Die aktuelle Reformagenda der Bundesregierung enthält viele richtige Ansatzpunkte. Ob sie wirtschaftliche Wirkung entfaltet, entscheidet sich jedoch in der Umsetzung. Unternehmen messen Politik nicht an Überschriften, sondern an Verfahren, Kosten, Fristen und Verlässlichkeit. In der Wirtschaft zählen Entscheidungen und die termingerechte Bearbeitung von Aufgaben. Das sollte auch in der Politik gelten.
Die IHK zu Leipzig fordert deshalb eine verbindliche Umsetzung. Für zentrale Reformen sollten klare Fristen, messbare Entlastungsziele und regelmäßige Praxischecks eingeführt werden. Unternehmen und Kammern müssen frühzeitig eingebunden werden, damit Regelungen vor ihrer Verabschiedung auf Praxistauglichkeit geprüft werden können. Gut gemeinte Reformen dürfen keine neuen Hürden schaffen. Wir bieten der Politik unsere aktive Unterstützung und Beratung an, damit unsere Hinweise gehört und berücksichtigt werden.
Fazit
Deutschland braucht einen Reformkurs, der Unternehmen stärkt und Wachstum ermöglicht. Viele Vorhaben gehen in die richtige Richtung. Jetzt kommt es darauf an, sie mutig, schnell und mittelstandsfreundlich umzusetzen. Klar ist: Reformen müssen Wirkung zeigen. Nur dann entstehen neue Investitionen, sichere Arbeitsplätze und neue wirtschaftliche Dynamik in Leipzig, Sachsen und Deutschland.
Hinweis zur Beteiligung der Mitgliedsunternehmen
Parallel zur ersten Bewertung der aktuellen Reformagenda auf Bundesebene durch das IHK-Präsidium formuliert die IHK zu Leipzig ihre Wirtschaftspolitischen Positionen für 2027. Diese gehen über die hier bewerteten Reformansätze deutlich hinaus und decken nahezu das gesamte wirtschaftspolitische Spektrum von der kommunalen bis zur EU-Ebene ab.
Alle Mitgliedsunternehmen sind eingeladen, sich in diesen Prozess einzubringen und ihre Erfahrungen, Erwartungen und Vorschläge zu einem breiten Themenfeld an die IHK zu Leipzig zu übermitteln.
Zur Beteiligungsrunde
Die Wirtschaftspolitischen Positionen 2027 werden nach Abschluss der Mitgliederbeteiligung in den Gremien beraten und abschließend durch die Vollversammlung der IHK zu Leipzig beschlossen.
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