Zum Schutz deutscher Interessen in Bezug auf die Außen- und Sicherheitspolitik ist der Außenhandel beschränkt. Die sich daraus ergebenden Anforderungen an exportierende Unternehmen sind komplex. Ein Unternehmen hat die Aufgabe, eigenverantwortlich zu prüfen, ob für ein Exportgeschäft eine Genehmigung einzuholen ist. Gerade in der Exportkontrolle bestehen in den Bereichen der Embargos, der Terrorismusbekämpfung und der Dual-Use-Güter zahlreiche Anforderungen.

Das BAFA prüft

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist die zentral zuständige Verwaltungs-Genehmigungsbehörde. Sie setzt die politischen Vorgaben der Bundesregierung auf dem Gebiet des Außenwirtschaftsrechts um. Schwerpunkt der Aufgaben des BAFA ist es, zu prüfen, ob die Ausfuhr eines Gutes genehmigungspflichtig ist.

Das BAFA und alle relevanten Informationen finden Sie unter folgendem Link:
BAFA – www.bafa.de

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