Festellung der Kammerzugehörigkeit

Wenn Sie sowohl Mitglied der Industrie- und Handelskammer (IHK) als auch der Handwerkskammer (HWK) sind, können Sie um eine Feststellung der Kammerzugehörigkeit und des Aufteilungsverhältnisses bitten, indem Sie das unten stehende Formular ausfüllen und absenden.

Inhalte IHK/HWK Teil 1

Angaben zum Unternehmen

Feststellung der Kammerzugehörigkeit

Das o.g. Unternehmen ist in der Handwerksrolle bzw. in das Verzeichnis der handwerksähnlichen Berufe eingetragen und daher auch Mitglied der Handwerkskammer.

Bitte senden Sie uns den entsprechenden Nachweis als Anlage (PDF).

1. Gegenstand des Unternehmens/ausgeübte gewerbliche Tätigkeiten

Zwecks Zuordnung Ihrer gewerblichen Tätigkeit zur IHK oder zur HWK ist eine ausführliche Beschreibung Ihres Gewerbes erforderlich.

Gewerbebeschreibung
Inhalte IHK/HWK Teil 2 (Handel)
Angaben zur Branche Handel
Inhalte IHK/HWK Teil 3 (Industrie)
Angaben zur Branche Industrie
Inhalte IHK/HWK Teil 4 (Handwerk)
Angaben zur Branche Handwerk
Inhalte IHK/HWK Teil 5 (handwerksähnlich)
Angaben zu handwerksähnlichen Tätigkeiten
Inhalte IHK/HWK Teil 6 (Dienstleistungen)
Angaben zur Branche Dienstleistungen
Inhalte IHK/HWK Teil 7 Ber. Qualifikation

2. Berufliche Qualifikation

3. Umsätze der Jahre/ Beschäftigte

Inhalte IHK/HWK Teil 8 Umsätze Handel
Umsätze/ Beschäftigte für die Branche Handel
Inhalte IHK/HWK Teil 9 Umsätze Industrie
Umsätze/ Beschäftigte für die Branche Industrie
Inhalte IHK/HWK Teil 10 Umsätze Handwerk
Umsätze/ Beschäftigte für die Branche Handwerk
Inhalte IHK/HWK Teil 11 Umsätze aus handwerksähnlichen Tätigkeiten
Umsätze/ Beschäftigte für handwerksähnliche Tätigkeiten
Inhalte IHK/HWK Teil 12 Umsätze Dienstleistungen
Umsätze/ Beschäftigte für die Branche Dienstleistungen
Inhalte IHK/HWK Teil 13 Trennung & Absenden

4. Werden der industrielle Teil, der Handelsteil und der handwerkliche Teil getrennt erfasst?

Trennung Handel und Handwerk

4. Bemerkungen

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