Fachkraft für Gastronomie

Der Beruf Fachkraft für Gastronomie ist ein neuer staatlich anerkannter 2-jähriger Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Fachkräfte für Gastronomie lernen im Laufe ihrer Ausbildung die Grundlagen der Gastronomie, sozusagen das 1mal1 ihres künftigen Berufs. Dies beinhaltet den Umgang mit Waren und die Fertigkeiten in der Küche und des Servierens, um später fachkundige Berater zu werden. Zudem wird die Ausbildung in die viermonatigen Schwerpunkte Restaurantservice und Systemgastronomie geteilt. Es ist eine Zwischen- und eine Abschlussprüfung abzulegen

Nach dem Abschluss dieser Ausbildung (je nach Schwerpunkt) kann man noch das 3. Ausbildungsjahr zum Fachmann/-frau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie oder als Fachmann/-frau für Systemgastronomie anschließen und erwirbt somit einen zweiten Ausbildungsabschluss.

Die Verordnung zu diesem Beruf tritt am 01.08.2022 in Kraft.

Zuständige Berufsschule

Berufliches Schulzentrum 10 der Stadt Leipzig - Susanna-Eger-Schule
Ernährung, Hauswirtschaft, Textil
An der Querbreite 6
04129 Leipzig
Telefon: 0341 9099750
www.susanna-eger-schule.de

Interessante Links

BERUFENET.DE
Dein Beruf genauer erklärt

IHK Lehrstellenbörse
Finde alle offenen Lehrstellen

IHK TopJob-Magazin
Das IHK-Magazin für Berufseinsteiger und -aufsteiger

Verordnung über die Berufsausbildung mit sachlicher und zeitlicher Gliederung

VERORDNUNG HERUNTERLADEN

Ich möchte diesen Beitrag teilen

Ihre Kontaktperson

Bei Fragen hilft Ihnen Evelyn Reinboth gerne weiter.

T: +49 341 1267-1359
F: +49 341 1267-1422
E: evelyn.reinboth@leipzig.ihk.de

Porträt Evelyn Reinboth