Finanzieller Bonus für die Qualifizierung
Der Meisterbonus soll Arbeitnehmern einen Anreiz geben, sich beruflich weiterzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken. Die Maßnahme wird mitfinanziert aus Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes. Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten der Sächsischen Aufbaubank.
Voraussetzungen für den Meisterbonus
Profitieren können Meister der Industrie, des Handwerks, aus den „Grünen Berufen“ und Fachmeister. Bedingung: Sie müssen ihren Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort in Sachsen haben. Ausnahmen finden Sie ebenfalls auf den Seiten der Sächsischen Aufbaubank.
Meisterbonus beantragen
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Meisterbonus bei der jeweils zuständigen IHK, der Handwerkskammer oder einer anderen, für Anträge berechtigten Einrichtung, beantragt werden.
Folgende Unterlagen senden wir Ihnen gerne per Mail zu:
- Antrag auf Gewährung der Zuwendung gemäß der FRL Meisterbonus