Meisterbonus

Der Freistaat Sachsen zahlt seit 2016 einen Meisterbonus an erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen einer Aufstiegsfortbildung, die unter anderem mit Industriemeister oder Fachmeister abschließt. Die Förderung beträgt 3.000 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss.

Hinweis: Der Antrag ist ab dem 1. Januar 2027 innerhalb von sechs Monaten nach der Bekanntgabe des Bescheids über das erfolgreiche Prüfungsergebnis zu stellen.

Bitte beachten Sie hierzu auch die Fünfte Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft, des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Richtlinie Berufliche Bildung (RL Berufliche Bildung).

Absolventen/-innen welche mit Bestehen im Jahr 2026 bisher einen Zuschuss von 2.000 € erhalten, haben ab jetzt bis 15.09.2026 die Möglichkeit die Differenz in Höhe von 1.000 € mit dem bereitgestellten Formular der IHK zu Leipzig nachzubeantragen. Der Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses darf von der Antragstellung an gerechnet nicht länger als ein Jahr zurückliegen (gültig bis 31.12.2026).

Der Meisterbonus soll Arbeitnehmern einen Anreiz geben, sich beruflich weiterzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken. Die Maßnahme wird mitfinanziert aus Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten der Sächsischen Aufbaubank.

Zuwendungsvoraussetzungen

  1. Die Meisterprüfung muss vor der zuständigen Stelle im Freistaat Sachsen abgelegt sein. Dies gilt nicht, sofern die Prüfung in Sachsen nicht abgenommen werden kann. In diesem Fall ist eine Kopie des Zeugnisses mit dem Antrag einzureichen.
  2. Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort müssen zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Sachsen liegen. Dafür sind entsprechende Nachweise dem Antrag zwingend beizufügen.
    - Nachweis des Hauptwohnsitzes durch die Kopie des Personalausweises oder einer Bestätigung des Einwohnermeldeamtes
    - Nachweis des Beschäftigungsortes durch die Bestätigung des Arbeitgebers oder einer Kopie der Lohnbescheinigung
    (Daten die nicht zur Identifizierung benötigt werden, sind bitte zu schwärzen.)
  3. Absolventen, die die Voraussetzungen nach 1. und/oder 2. nicht erfüllen, werden gefördert, wenn Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung ihren Beschäftigungsort als selbständige oder angestellte Meister im Freistaat Sachsen haben. Nachweise sind dem Antrag beizufügen.
  4. Der Absolvent darf für denselben Abschluss in einem anderen Bundesland nicht bereits einen Meisterbonus oder eine andere gleichartige Förderung für denselben Zuwendungszweck erhalten oder beantragt haben.

Die Zuwendung wird in Form eines Zuschusses als Festbetrag gewährt. Die Zuwendung für Abschlüsse ab 1. Januar 2026 beträgt 3.000 Euro je Absolventin/Absolvent.

Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung ist schriftlich nach den Vorgaben der Bewilligungsstelle und unter Verwendung des zur Verfügung gestellten Formulars einzureichen.

Meisterbonus beantragen

Eine Liste aller förderfähigen Abschlüsse als Industriemeister/ Industriemeisterinnen sowie Fachmeister/ Fachmeisterinnen finden Sie auf der Seite der Sächsischen Aufbaubank

Bitte reichen Sie den Antrag auf Gewährung der Zuwendung  vollständig ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail oder Post bei der IHK zu Leipzig ein.

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Ihre Kontaktperson

Bei Fragen hilft Ihnen Hans-Peter Heinig gerne weiter.

T: +49 341 1267-1388
F: +49 341 1267-1426
E: hans-peter.heinig@leipzig.ihk.de

Aufnahme der IHK-Fahnen vor dem Haus