Kaufmann/-frau für Büromanagement

Der Ausbildungsberuf Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement fasst ab 01. August 2014 die bisherigen Berufsbilder der Bürokaufleute, der Kaufleute und Fachangestellten für Bürokommunikation zusammen und schafft eine gemeinsame Ausbildungsgrundlage für Industrie, Handel, Dienstleistung, Handwerk und öffentlichem Dienst.

Das Berufsprofil ist gekennzeichnet durch Büro- und Geschäftsprozesse, die kaufmännische und bürowirtschaftliche Pflichtqualifikationen abdecken. Durch die Auswahl von zwei der acht möglichen Wahlqualifikationen werden diese ergänzt. Wahlqualifikationen mit einer Dauer von jeweils fünf Monaten sind in folgenden Bereichen möglich:

  • Auftragssteuerung und -koordination
  • kaufmännische Steuerung und Kontrolle
  • kaufmännische Abläufe in kleinen und mittleren Unternehmen
  • Einkauf und Logistik
  • Marketing und Vertrieb
  • Personalwirtschaft
  • Assistenz und Sekretariat
  • Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungsmanagement

Ein besonderes Angebot für leistungsstarke Auszubildende ist, eine noch nicht gewählte Wahlqualifikation als Zusatzqualifikation zu vermitteln und zu prüfen.

Die Abschlussprüfung wird in zwei Teilen als "gestreckte Abschlussprüfung" in einer bis 2025 befristeten Erprobungsphase erfolgen. Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Der erste Teil der Prüfung erfolgt zur Mitte der Ausbildung und umfasst die ersten fünfzehn Monate. Innovativ ist in Teil 2 eine neuartige, mündliche Prüfungsgestaltung, die einen in den Wahlqualifikationen vom Auszubildenden selbst erarbeiteten Report zum Ausgangspunkt für ein Fachgespräch macht und einen besonderen Praxisbezug in der Prüfung sicherstellen soll. Jeder Report muss online über das Portal hochgeladen werden. Neben dieser Variante ist die gängige Stellung von praxisbezogenen Fachaufgaben durch den Prüfungsausschuss möglich.

Für den Lernort Berufsschule wurde zeitgleich ein neuer Rahmenlehrplan erarbeitet, der die bisherige Fächerorientierung zugunsten einer deutlichen Handlungsorientierung neu ausrichtet.

Verordnung über die Berufsausbildung mit sachlicher und zeitlicher Gliederung

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BBIB) stellt für alle Ausbildungsberufe die entsprechende Verordnung mit sachlicher und zeitlicher Gliederung zur Verfügung.
Zum BIBB

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