Jetzt einheitlich in Deutschland

Netznutzungsentgelte

In den ostdeutschen Bundesländern sind die Entgelte zur Netznutzung für Stromleitungen im deutschlandweiten Vergleich am höchsten. Gründe dafür sind zum Beispiel der höhere Anteil erneuerbarer Energien, weniger Stromabnehmer durch geringere Bevölkerungs- und Unternehmensdichte und die bereits durchgeführten Erneuerungen der Stromleitungen in Ostdeutschland. Von den ostdeutschen IHKs wurde daher eine Vereinheitlichung der durch die Energiewende bedingten Netznutzungsentgelte gefordert.

Etappen und Ergebnis des Verfahrens

  • Gespräche mit Bundes- und Landespolitik, Energieversorgern
    Arbeitskreis "Netze" des SMWA (laufend)
    Energiebeirat Sachsen des SMWA (zweimal pro Jahr)
  • Thema bei Veranstaltungen
    Ostdeutsches Energieforum 2015/2016
    Sächsischer Energietag 2014/2015/2016/2017
    weitere Veranstaltungen
  • Positionspapier der Ostdeutschen IHKs an die Bundespolitik - Versand im Juni 2015 (Antwort der Bundesnetzagentur liegt vor)
  • Stellungnahme der IHKs zum "Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende", welches auch die Steuerung der Netze regelt
  • Forderungspapier der Ostdeutschen IHKs zur Änderung der Netzentgelte an die Bundespolitik - Versand im Juni 2016
  • Bericht der BNetzA zu Netzentgelten, veröffentlicht im Juli 2016. Der Bericht unterstützt unsere Forderungen in vielen Punkten.
  • Stellungnahme der IHKs zum Gesetz zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur (NEMoG) - November 2016
  • Schreiben an Minister und MdBs zur Tatsache der Streichung der IHK-Forderung "einheitliches Übertragungsnetzentgelt" aus dem NEMoG - Januar 2017
  • IHK-Stellungnahme zum DIHK-Diskussionspapier zur Fortentwicklung der Netzentgelte - Februar 2017
  • am 10.03.2017 beschloss der Bundesrat eine Regelung für einheitliche Übertragungsnetzentgelte,  worauf der Bundestag bis 8/17 eine Verordnung vorlegen muss
  • nach Beschluss des Netzentgeltmodernisierungsgesetzes (NEMoG) von Bundestag und Bundesrat im Juli 2017 werden in Deutschland einheitliche Übertragungsnetzentgelte bis Ende 2022 in eingeführt

Die Kernforderung der Ostdeutschen IHKs für ein einheitliches Übertragungsnetzentgelt ist damit umgesetzt – nach über sieben Jahren beharrlichem Einsatz für die Interessen der Wirtschaft.

Ich möchte diesen Beitrag teilen

Ihre Kontaktperson

Bei Fragen hilft Ihnen Benjamin Rummel gerne weiter.

T: +49 341 1267-1263
F: +49 341 1267-1422
E: benjamin.rummel@leipzig.ihk.de

Aufnahme der IHK-Fahnen vor dem Haus