Externenprüfung - Zulassung zur Abschlussprüfung ohne Berufsausbildungsverhältnis
Nach § 45 (2) Berufsbildungsgesetz (BBiG) können Personen ohne Berufsausbildungsverhältnis zur Abschlussprüfung zugelassen werden. Dazu müssen sie nachweisen, dass sie ohne Berücksichtigung von Verkürzungsmöglichkeiten wie Fachoberschulreife, Fachhochschulreife oder Abitur mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen sind, in dem die Prüfung abgelegt werden soll.
Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten auch Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf. Ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland werden ebenfalls berücksichtigt.
Zur Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen sind folgende Unterlagen in Kopie einzureichen:
- Nachweis des Wohnsitzes im Kammerbezirk der IHK
- Tabellarischer Lebenslauf
- Tätigkeitsnachweise bzw. Arbeitszeugnisse des Beschäftigungsbetriebs mit Art und Dauer (wöchentliche Arbeitszeiten) des Beschäftigungsverhältnisses
- Zeugnisse anderer erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildungen
- Nachweise spezieller Seminare/Lehrgänge, die den Ausbildungsinhalten des gewünschten Ausbildungsberufs entsprechen
Wir weisen darauf hin, dass die Anträge erst nach Einreichen der vollständig vorliegenden Unterlagen zur Anmeldefrist bearbeitet werden können. Danach erfolgt der Versand der Anmeldeformulare durch uns.
| AP Teil 1 Frühjahr | bis zum 01.07. | des vorhergegangenen Jahres |
| AP Sommer | bis zum 01.10. | des vorangegangenen Jahres |
| AP Teil 1 Herbst | bis zum 01.02. | des laufenden Jahres |
| AP Winter | bis zum 01.05. | des laufenden Jahres |
Die Teilnahme an den Prüfungen ist nur möglich, wenn die Anmeldung rechtzeitig erfolgt und die Zulassungsbedingungen erfüllt sind.
Bitte senden Sie uns den Antrag auf externe Zulassung ausgefüllt und unterschrieben zu.
Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung von Auszubildenden
Die vorzeitige Zulassung von Auszubildenden zur Abschlussprüfung richtet sich nach § 11 Abs. 1 der Prüfungsordnung der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig in Verbindung mit dem § 45 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG). Eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung kann bei überdurchschnittlichen Leistungen der Auszubildenden in Betracht gezogen werden.
Dem Antrag auf vorzeitige Zulassung ist eine Bestätigung bzw. Stellungnahme des Ausbildungsbetriebes beizufügen. Darin ist nachzuweisen, dass alle Inhalte der Verordnung über die jeweilige Berufsausbildung bis zum Prüfungstermin vermittelt werden und das keine Zweifel an der Erreichung des Ausbildungsziels (Berufliche Handlungsfähigkeit) bestehen.
Die schulischen Leistungen ergeben sich insbesondere aus den Berufsschulzeugnissen. Überdurchschnittliche Leistungen liegen in der Regel vor, wenn in den prüfungsrelevanten Fächern bzw. Lernfeldern ein Notendurchschnitt besser als 2,49 vorliegt.
Sämtliche Berufsschulzeugnisse sind als Kopie beizufügen. Die Zeugniskopien sind vom Ausbildenden (Geschäftsinhaber, Geschäftsführer bzw. berufener Ausbilder) mit Unterschrift und Firmenstempel zu bestätigen. Nach Aufforderung ist gegebenenfalls eine aktuelle Bescheinigung über den Notenstand in den prüfungsrelevanten Fächern bzw. eine Stellungnahme, dass keine Zweifel an der Erreichung des Ausbildungsziels (Berufliche Handlungsfähigkeit) bestehen, nachzureichen.
Der vollständig ausgefüllte Antrag ist mit den erforderlichen Unterlagen für die Sommerprüfung bis zum 01.12. des vorangegangenen Jahres und für die Winterprüfung bis zum 01.07. des laufenden Jahres einzureichen.
Wichtiger Hinweis:
Anträge können erst nach Einreichung der vollständig vorliegenden Unterlagen zur Anmeldefrist bearbeitet werden. Danach erfolgt der Versand der Anmeldeformulare durch die IHK zu Leipzig. Die Teilnahme an den Prüfungen ist nur möglich, wenn die Anmeldung rechtzeitig erfolgt und die Zulassungsbedingungen erfüllt sind.
Bitte senden Sie uns den Antrag auf vorzeitige Zulassung ausgefüllt und unterschrieben zu.
Teilqualifikation
Ein neuer Weg zum Berufsabschluss
Mit einer Kooperationsvereinbarung haben die sächsischen IHKs und die Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit einen weiteren Weg zum Erwerb von Berufsabschlüssen geschaffen. Geringqualifizierte Frauen und Männer können mit einer Teilqualifikation berufliche Kompetenz in 15 verschiedenen Berufen erwerben. Das Bestehen einer Externen-Prüfung kann dann zu einem vollwertigen Berufsabschluss führen.
Mögliche Berufe zur Teilqualifikation
Die Kompetenzfeststellung zur zertifizierten Teilqualifikation kann für folgende Berufe durchgeführt werden:
- Änderungsschneider/-in
- Berufskraftfahrer/-in
- Chemikant/-in
- Elektroniker/-in für Betriebstechnik
- Fachkraft für Abwassertechnik
- Fachkraft für Lagerlogistik
- Fachkraft für Schutz und Sicherheit
- Fachkraft im Gastgewerbe
- Fachlagerist/-in
- Industriemechaniker/-in
- Kaufmann/-frau für Spedition und Logistikdienstleistungen
- Kaufmann/-frau im Einzelhandel
- Konstruktionsmechaniker/-in
- Kraftfahrzeugmechatroniker/-in
- Maschinen- und Anlagenführer/-in
- Servicefachkraft für Dialogmarketing
- Servicekraft für Schutz und Sicherheit
- Verfahrensmechaniker/-in Kunststoff- und Kautschuktechnik
- Verkäufer/-in
- Zerspanungsmechaniker/-in
Kompetenz mit Zertifikat
Zentrale Merkmale der Teilqualifikation sind die konzeptionelle Ausrichtung auf einen Ausbildungsberuf, eine qualitätssichernde Kompetenzfeststellung und die Vergabe aussagefähiger Zertifikate. In der Summe bilden die Teilqualifikationen alle Positionen eines Berufsbildes ab.
Die Teilqualifikationen werden durch zertifizierte Bildungsdienstleister in Weiterbildungs- und Arbeitsphasen vermittelt. Die Kompetenzfeststellung am Ende einer jeden Teilqualifizierung wird durch die sächsischen IHKs angeboten. Die im jeweiligen Ausbildungsbaustein erworbene berufliche Kompetenz wird damit erfasst und mit einem IHK-Zertifikat bestätigt.
Verfahrensbeschreibung für die Durchführung der Kompetenzfeststellungen
Weitere Informationen zu den Ausbildungsbausteinen unter www.arbeitsagentur.de.
Termine für eine Kompetenzfeststellung:
| 2026 | |
|---|---|
| 1. Quartal | 05.03.2026 |
| 2. Quartal | 11.06.2026 |
| 3. Quartal | 08.10.2026 |
| 4. Quartal | 10.12.2026 |
Bitte senden Sie uns das Formular zur Anmeldung zur Kompetenzfeststellung ausgefüllt und unterschrieben zu.
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Bei Fragen hilft Ihnen das Sekretariat der Prüfungsorganisation gerne weiter.
T: 0341 1267-1351
F: 0341 1267-1426
E: bildungnoSpam@leipzig.ihk.de