Voraussetzungen für Prüfende

Die Sachkunde

Die Sachkunde der Prüferin bzw. des Prüfers ist die Grundvoraussetzung für eine aussagekräftige und faire Prüfung. Nur Prüferinnen und Prüfer, die ihre Materie beherrschen, können die Leistungen des Prüfungskandidaten auch hinreichend beurteilen.

Diese Qualifikation wird in der Regel erachtet, wenn die Prüfenden selbst eine Abschlussprüfung in einem einschlägigen Ausbildungsberuf abgelegt haben oder eine mehrjährige berufliche Tätigkeit im Bereich des Prüfungsgebietes vorweisen können. Ein spezieller Nachweis der Sachkunde – etwa durch das Ablegen einer Eignungsprüfung – muss dabei nicht erbracht werden.

Die persönliche Eignung

Neben dem Beherrschen der Materie, sollten Prüferinnen und Prüfer über ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein, menschliche Reife und pädagogisches Gespür verfügen. Zudem sind Kenntnisse der Ausbildungsordnung und des Prüfungswesens für den korrekten Ablauf einer Prüfung unverzichtbar.

Prüferinnen und Prüfer müssen auch in der Lage sein, die jeweilige Prüfungssituation und ihre Auswirkungen auf die Prüflinge zu erfassen. Darüber hinaus zählt die Fähigkeit, Leistungen objektiv abzufragen und zu bewerten. Grundsätzlich ungeeignet für diese Aufgabe sind Personen, denen die persönliche Eignung nach § 29 BBiG fehlt.

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