Versicherungs- vermittler/-berater

Versicherungsvermittler und -berater unterliegen einer Erlaubnis- und Registrierungspflicht. Für die Stadt Leipzig, den Landkreis Leipzig und den Landkreis Nordsachsen ist die IHK zu Leipzig die zuständige Stelle für die Beantragung der Erlaubnis gemäß § 34 d Gewerbeordnung (GewO) sowie die Registereintragung gemäß § 11 a GewO. 

Vor Tätigkeitsaufnahme müssen Versicherungsvermittler und -berater die erforderliche Erlaubnis- und Registrierung beantragen. Versicherungsvermittler sind Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler. Eine Unterscheidung im Erlaubnisverfahren erfolgt nicht. 
 
Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens muss der Antragsteller Folgendes nachweisen: 

  • persönliche Zuverlässigkeit 

  • geordnete Vermögensverhältnisse 

  • Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung 

  • Sachkunde 

Bei Vorliegen aller Voraussetzungen und Dokumente, wird die Erlaubnis durch die IHK zu Leipzig erteilt. 
 
Gebundene Versicherungsvermittler (Ausschließlichkeitsvermittler) benötigen keine gesonderte Erlaubnis. Das Versicherungsunternehmen erklärt die uneingeschränkte Haftung für die Vermittler. 
 
Sofern Versicherungen nur produktakzessorisch vermittelt werden, kann ein Antrag auf Befreiung von der Erlaubnispflicht gestellt werden. 

Alle vorgenannten Personen benötigen eine Eintragung im Vermittlerregister. Diese ist unter www.vermittlerregister.info einsehbar. 
 
Sofern Sie weitere Informationen zum Erlaubnisverfahren, den einzelnen Vermittlertypen und weiteren Themen benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihre Kontaktperson bei der IHK zu Leipzig. Diese kann Ihnen die erforderlichen Anträge zur Verfügung stellen.  

Die Erlaubnis als Versicherungsvermittler können Sie auch online über das IHK-Service-Portal beantragen. Zur Anmeldung benötigen Sie eine ELSTER-Registrierung oder eine Registrierung Nutzerkonto Bund

Für Versicherungsvermittler und -berater gilt eine regelmäßige Weiterbildungspflicht von 15 Stunden pro Kalenderjahr. Ebenfalls zur Weiterbildung verpflichtet sind Beschäftigte, die unmittelbar bei der Beratung oder der Vermittlung mitwirken. Geregelt ist diese Pflicht in § 34d Abs. 9 Satz 2 GewO i. V. mit § 7 VersVermV. Weitere Informationen und Hinweise zur Weiterbildung finden Sie in den von der BaFin erstellten FAQ. 

Anfallende Gebühren sind dem Gebührentarif zur Gebührenordnung der IHK zu Leipzig zu entnehmen. 

Verstöße, die sich auf die aufsichtsrechtliche Zuständigkeit über Versicherungsvermittler/-berater beziehen, können gemäß § 34d Abs. 12 GewO der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig hier gemeldet werden. 

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Ihre Kontaktperson

Bei Fragen hilft Ihnen Manuela Sultzer gerne weiter.

T: +49 341 1267-1321
F: +49 341 1267-1422
E: manuela.sultzer@leipzig.ihk.de

Aufnahme der IHK-Fahnen vor dem Haus