Werksfeuerwehrmann/-frau

Der Werksfeuerwehrmann ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).

Werksfeuerwehrleute nehmen Aufgaben im Brand- und Gefahrenschutz in Betrieben mit erhöhtem Gefährdungspotenzial wahr. Sie führen Maßnahmen zur Brandbekämpfung und medizinischen Notfallversorgung durch und leisten technische Hilfe.

Hauptsächlich arbeiten sie in Betrieben mit erhöhtem Gefährdungspotenzial, z.B. in chemischen Betrieben, an Häfen und Flughäfen, in Kraftwerken, in der Metall- und Elektroindustrie, bei Automobilherstellern oder in Gießereien.

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Aufnahme der IHK-Fahnen vor dem Haus