Voraussetzung für die Erteilung einer Genehmigung ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit der Antragstellenden sowie der finanziellen Leistungsfähigkeit ihrer Betriebe, dass der Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person die fachliche Eignung zur Führung eines Taxi- bzw. Mietwagenunternehmens nachweist.
1. Finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens
Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn die finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, die zur Aufnahme und ordnungsgemäßen Führung des Betriebes erforderlich sind. Dazu muss u.a. das Eigenkapital zuzüglich der Reserven des Unternehmens mindestens 2.250 Euro für das erste Fahrzeug und mindestens 1.250 Euro für jedes weitere Fahrzeug betragen.
2. Zuverlässigkeit
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit des Unternehmers und der gegebenenfalls zur Führung der Geschäfte bestellten Person sind der Genehmigungsbehörde verschiedene Dokumente vorzulegen (u.a. polizeiliches Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister, Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Krankenkasse sowie der Berufsgenossenschaft).
3. Fachliche Eignung
Die fachliche Eignung kann nachgewiesen werden durch
- eine Fachkundeprüfung vor der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer. Örtlich zuständig ist die IHK, in deren Bezirk die zu prüfende Person ihren Wohnsitz hat. Zur fachlichen Vorbereitung ist es Ihnen freigestellt, an einem qualifizierten Kurs teilzunehmen.
- oder eine mindestens dreijährige leitende Tätigkeit in einem Taxen- und Mietwagenunternehmen.
- oder eine gleichwertige Abschlussprüfung in bestimmten Ausbildungsberufen, Weiterbildungen oder Studiengängen. Die örtlich zuständige IHK (Wohnsitz des Antragstellers) stellt Inhabern der genannten Abschlussprüfungen auf Antrag eine Fachkundebescheinigung aus (gebührenpflichtig)
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