Trockenbaumonteur/-in - ab 01.08.2026

Der Beruf Trockenbaumonteur wurde 2025 neu geordnet und gilt ab dem 01.08.2026. Es ist ein dreijähriger staatlich anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Die Ausbildung findet in Unternehmen der Bauindustrie und des Bauhandwerks statt. Eine Anrechnung des zweijährigen entsprechenden Ausbildungsberufes ist möglich.

Bei der Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2 ist festzustellen, ob der Prüfling die erforderlichen Fertigkeiten beherrscht, die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und mit dem ihm im Berufsschulunterricht vermittelten, für die Berufsausbildung wesentlichen Lehrstoff vertraut ist.

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