Transparenzhinweis

Sächsisches Transparenzgesetz

Ab 1. Januar 2023 hat jede Person einen Anspruch auf Veröffentlichung der in § 8 Sächsisches Transparenzgesetz genannten Informationen und auf Antrag Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt.

Sobald die Sächsische Transparenzplattform im Internet errichtet ist, spätestens ab 1. Januar 2026, werden transparenzpflichtige Stellen zusätzlich verpflichtet sein, die in § 8 des Sächsischen Transparenzgesetzes genannten Informationen auf dieser Plattform zu veröffentlichen. Die IHK zu Leipzig ist eine transparenzpflichtige Stelle, soweit ihr hoheitliche Aufgaben des Freistaates Sachsen übertragen worden sind.

Sie können das Sächsische Transparenzgesetz online lesen.