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Gebührentarif zur Gebührenordnung der IHK zu Leipzig

Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig hat mit Beschluss vom 10. Dezember 2024 gemäß §§ 3, 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I, 920), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 7. August 2021 (BGBl. I S. 3306), folgende Änderung der Anlage zur Gebührenordnung (Gebührentarif) der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig, die zuletzt durch Beschluss der Vollversammlung vom 6. Dezember 2022 geändert wurde, beschlossen:

 

1 Ausstellung von Ursprungszeugnissen und Bescheinigungen im Wirtschaftsverkehr (Originale, inkl. Kopien) EUR
1.1 Ausstellung in Papierform 15,00
1.2 elektronische Ausstellung 13,00
1.3 Ausstellung Carnet A.T.A./C.P.D. 40,00
1.4 Ausstellung Ersatzcarnet A.T.A./C.P.D. 46,00
 

Hinweis: Neben der Gebühr nach Ziffer 1.3 ergeben sich weitere Kosten für ein Carnet. Das Entgelt an die Internationale Handelskammer (ICC) von derzeit zwölf Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer wird von der IHK zu Leipzig im Namen und auf Rechnung der Deutschen Industrie- und Handelskammer, Berlin vereinnahmt und an diese weitergeleitet. Außerdem werden die Kosten für die Kautionsversicherung eines Carnets im Namen und auf Rechnung der Euler Hermes Deutschland Niederlassung der Euler Hermes SA, Hamburg von der IHK zu Leipzig vereinnahmt und an diese weitergeleitet.

 
2. Öffentliche Bestellung und Vereidigung der Sachverständigen EUR
2.1 Sachverständige  
2.1.1 Bearbeitung des Antrages bei Erstbestellung 1.632,00
2.1.2 Entscheidung über den Antrag bei Erstbestellung 196,00
2.1.3 Öffentliche Bestellung und Vereidigung 435,00
2.1.4 Bearbeitung des Antrages auf erneute Bestellung 1.088,00
2.1.5 Entscheidung über den Antrag auf erneute Bestellung 218,00
2.1.6 Bearbeitung des Antrages auf Änderung/Erweiterung des Bestellungsgebietes 1.088,00
2.1.7 Entscheidung über den Antrag auf Änderung/Erweiterung des Bestellungsgebietes 218,00
2.2 Sonstige Personen (Probenehmer, Wäger, Zähler etc.)  
2.2.1 Bearbeitung des Antrages auf Erstbestellung 816,00
2.2.2 Entscheidung über den Antrag bei Erstbestellung 196,00
2.2.3 Öffentliche Bestellung und Vereidigung 435,00
2.2.4 Bearbeitung des Antrages auf erneute Bestellung 544,00
2.2.5 Entscheidung über den Antrag auf erneute Bestellung 218,00
2.2.6 Bearbeitung des Antrages auf Änderung/Erweiterung des Bestellungsgebietes 544,00
2.2.7 Entscheidung über den Antrag auf Änderung/Erweiterung des Bestellungsgebietes 218,00
2.3 Bekanntgabe von Sachverständigen nach § 18 BBodSchG  
2.3.1 Bearbeitung des Antrages auf Anerkennung 1.088,00
2.3.2 Entscheidung über den Antrag auf Anerkennung 196,00
2.3.3 Anerkennung bei Vorlage eines externen Bescheids 163,00
2.4 Sonstige Gebühren  
  Rücknahme oder Widerruf der öffentlichen Bestellung oder Anerkennung 707,00
3 Gebühren für Erstausbildung und Fortbildung EUR
3.1 Eintragungsgebühren für Ausbildungs- und Umschulungsverhältnisse in Ausbildungsberufen nach Berufsbildungsgesetz
3.1.1 Eintragung und Betreuung eines Ausbildungs- bzw. Umschulungsverhältnisses 274,00
3.1.2 Zulassungsbescheid sowie Nichtzulassungsbescheid im Sonderfall gemäß §§ 43 (2) sowie 45 (2, 3) BBiG (Externe Zulassung zur Prüfung) 250,00
3.1.3 Fälligkeit
3.1.3.1 Die Gebühren nach Ziffer 3.1.1 werden nach der Probezeit bzw. mit Beginn des Umschulungsverhältnisses fällig. Tritt der Umschüler das Umschulungsverhältnis trotz Eintragung des Umschulungsvertrages nicht an, wird keine Eintragungsgebühr erhoben.
3.1.3.2 Die Gebühren nach Ziffer 3.1.2 werden nach erfolgtem Zulassungsbescheid/Nichtzulassungsbescheid fällig.
3.2 Gebühren für Prüfungen in der Erstausbildung (ohne Sachkosten*)
3.2.1 Abnahme oder Wiederholung einer Abschlussprüfung gesamt [Zwischenprüfung (ZP) und Abschlussprüfung (AP) oder Abschlussprüfung Teil 1 (AP Teil 1) und Abschlussprüfung Teil 2 (AP Teil 2)]
3.2.1.1 normale Prüfungsgebühr – Kategorie 1 bei Nichtantritt keine Rückerstattung ** 490,00
3.2.1.2 gehobene Prüfungsgebühr – Kategorie 2 bei Nichtantritt keine Rückerstattung ** 620,00
3.2.2 Teil-Prüfung oder Teil-Wiederholung / Nachholung von Prüfungsteilen (z. B. bei Amtshilfen, Umschulungen, Externen usw.)
3.2.2.1 Gebühr für Prüfungen einzeln (nur ZP oder AP Teil 1) bei Nichtantritt keine Rückerstattung ** 40 % der Gebühr nach 3.2.1
3.2.2.2 Gebühr für Prüfungen einzeln (nur AP oder AP Teil 2) bei Nichtantritt keine Rückerstattung ** 60 % der Gebühr nach 3.2.1
3.2.3 Abnahme einer Prüfung als Zusatzqualifikation bei Nichtantritt keine Rückerstattung ** 490,00
3.2.4 Fälligkeit
3.2.4.1 Die Gebühren nach Ziffer 3.2.1 sowie die dazugehörigen Sachkosten werden nach Anmeldung zur Zwischenprüfung/Abschlussprüfung Teil 1 fällig. Bei Nichtanmeldung zur Abschlussprüfung/Abschlussprüfung Teil 2 eines Bewerbers werden 60 Prozent der jeweiligen Gebühr auf Antrag erlassen.
3.2.4.2

Die Gebühren nach Ziffer 3.2.2 und 3.2.3. werden nach Prüfungsanmeldung fällig.

3.3 Gebühren für Prüfungen in der Fortbildung ohne Sachkosten*
3.3.1. Abnahme einer Prüfung/eines Prüfungsteiles in Abhängigkeit von Prüfungszeit und Prüfungsaufwand ohne Ausbildereignungsprüfung (AEVO)
3.3.1.1 Betriebswirt Rahmengebühr 816,00 bis 1.034,00
3.3.1.2 Fachkaufmann Rahmengebühr 457,00 bis 1.034,00
3.3.1.3 Fachwirt Rahmengebühr 490,00 bis 1.034,00
3.3.1.4 Industriemeister, Fachmeister Rahmengebühr 675,00 bis 1.360,00
3.3.1.5 Sonstige Prüfungen Rahmengebühr 272,00 bis 1.360,00
3.3.2 Zusatzqualifikation in Abhängigkeit von Prüfungszeit und Prüfungsaufwand Rahmengebühr 54,00
bis 381,00
Die konkreten Gebühren für die jeweiligen Prüfungen nach Ziffern 3.3.1 bis 3.3.2 werden in einer fortzuschreibenden Anlage geregelt.
3.3.3 Bearbeitung Antrag zur Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen 54,00
3.3.4 Ausbildereignungsprüfung 267,00
3.3.5 Weiterer Prüfungsbereich etc. in Abhängigkeit von Prüfungszeit und Prüfungsaufwand Rahmengebühr 87,00 bis 326,00
3.3.6 Wiederholungsprüfung gemäß Ziffern 3.3.1 bis 3.3.4
3.3.6.1 Vollwiederholung volle Prüfungsgebühr
3.3.6.2 Teilwiederholung halbe Prüfungsgebühr
3.3.7 Nachholung von Prüfungsleistungen bedingt durch Nichtteilnahme an der laufenden Prüfung aus wichtigem Grund 125,00
3.3.8 Rücktritt von der Prüfung gemäß Ziffern 3.3.1 bis 3.3.6
3.3.8.1 vor Beginn der Prüfung Erlass der Gebühr auf Antrag um 50 %, jedoch maximal auf 218,00 EUR (Zahlbetrag) halbe Prüfungsgebühr, max. 218 EUR
3.3.8.2 Bei Nichtantritt zur Prüfung oder bei Rücktritt nach Beginn der Prüfung erfolgt kein Erlass volle Prüfungsgebühr
3.3.9 Anrechnung
3.3.9.1 Die Anrechnung einzelner anderer Prüfungsleistungen auf die abzulegende Prüfung/ den abzulegenden Prüfungsteil reduziert nicht die Prüfungsgebühr.
3.3.9.2 Die Anrechnung eines gesamten selbstständigen Prüfungsteils (z. B. schriftlicher Teil der Ausbildereignungsprüfung) reduziert die Prüfungsgebühr um 30 %.
3.3.10 Fälligkeit
  Die Gebühren für die Fortbildungsprüfung sowie die dazugehörigen Sachkosten werden mit der Anmeldung zur Prüfung fällig.
3.4 * Sachkosten für Prüfungen in der Erstausbildung und in der Fortbildung
  Sachkosten sind alle Kosten für z. B. Material, Raum-, Geräte- und Maschinennutzung, die zur Prüfungsdurchführung erforderlich sind. Diese berufsspezifischen Prüfungsaufwendungen werden als Sachkostenpauschalen zusätzlich zusammen mit der jeweiligen Prüfungsgebühr gegenüber dem Anmeldenden nach Anmeldung zur jeweiligen Prüfung erhoben. Die Sachkostenpauschalen für die jeweiligen Prüfungen nach Ziffern 3.2 und 3.3 werden in einer fortzuschreibenden Anlage festgesetzt. Die jeweils geltende Fassung ist auf der Homepage der IHK zu Leipzig einzusehen
3.5 **Nichtantritt zu Prüfungen
  Bei Nichtantritt zu einer Prüfung nach erfolgter Anmeldung erfolgen keine Gebühren- und Sachkostenrückerstattungen.

Auf Kammerüberweisungen (Amtshilfen) finden die Ziffern 3.1.2 und 3.2.2 analoge Anwendung.

Kategorie I – normaler Prüfungsaufwand
Prüfungen in herkömmlicher Art mit schriftlicher Prüfung in vorrangig programmierter Form und mündlicher Prüfung, Zwischenprüfung in rein programmierter Form.

Kategorie II – erhöhter Prüfungsaufwand
Prüfungen mit erhöhtem Anteil ungebundener Aufgaben in schriftlicher Prüfung sowie praktischer Prüfung bzw. betriebssituativer Prüfung, bei der Aufgabeneigenerstellung für kundenorientierte Prüfungsgespräche auf der Grundlage typischer betrieblicher Arbeitssituationen notwendig sind; Zwischenprüfung mit schriftlichem und praktischem Teil über überregionale Aufgabenersteller.
Prüfungen in Form von betrieblichen Aufträgen/Projektarbeiten, Wahlqualifikationen, gestreckte Abschlussprüfung u. ä., schriftliche Prüfungen mit einem erhöhten Anteil ungebundener Aufgaben und teilweise hohem Eigenerstellungsaufwand. Praktische Prüfungen sowohl in Zwischen- als auch in Abschlussprüfungen mit hohem Eigenerstellungsaufwand.

4. Sach- und Fachkundeprüfungen EUR
4.1 Bewachungsgewerbe
4.1.1 Unterrichtung im Bewachungsgewerbe – Bewachungspersonal pro Teilnehmer 452,00
4.1.2 Sachkundeprüfung für Bewachungspersonal und Bewachungsunternehmer  
4.1.2.1 pro Prüfungsteilnehmer (gesamt) 256,00
4.1.2.2 Wiederholungsprüfung (schriftlich) 212,00
4.1.2.3 Wiederholungsprüfung (mündlich) 180,00
4.1.2.4 Spezifische Sachkundeprüfung (gesamt) 256,00
4.1.2.5 Wiederholungsprüfung Spezifische Sachkundeprüfung (schriftlich) 212,00
4.1.2.6 Wiederholungsprüfung Spezifische Sachkundeprüfung (mündlich) 180,00
4.2 Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln und ärztlichen Hilfsmitteln 158,00
4.3 Sachkundeprüfung „Geprüfter Versicherungsfachmann IHK“
4.3.1 Vollprüfung (schriftliche und praktische Prüfungsteile) sowie Wiederholungsprüfung 424,00
4.3.2 Wiederholung praktische Prüfung 277,00
4.3.3 schriftliche Prüfung sowie schriftliche Wiederholungsprüfung 343,00
4.4 Sachkundeprüfung „Geprüfter Finanzanlagenfachmann IHK“
4.4.1 Vollprüfung mit praktischem Teil
drei Kategorien/spezifische Sachkundeprüfung/ Wiederholungsprüfung
479,00
4.4.2 Vollprüfung mit praktischem Teil zwei Kategorien/Wiederholung 413,00
4.4.3 Vollprüfung mit praktischem Teil eine Kategorie/Wiederholung 386,00
4.4.4 Teilprüfung ohne praktischen Teil zwei Kategorien/Wiederholung 337,00
4.4.5 Teilprüfung ohne praktischen Teil eine Kategorien/Wiederholung 305,00
4.4.6 Wiederholung praktischer Prüfungsteil 310,00
4.5 Sachkundeprüfung „Geprüfter Fachmann für Immobiliardarlehensvermittlung“
4.5.1 Prüfung mit praktischem Teil/Wiederholung 354,00
4.5.2 Prüfung ohne praktischen Teil/Wiederholung 277,00
4.5.3 Prüfung praktischer Teil/Wiederholung 277,00
4.6 Prüfung nach § 26a des Wohnungseigentumsgesetzes
4.6.1 Vollprüfung (schriftlicher und mündlicher Prüfungsteil) 316,00
4.6.2 Wiederholung mündliche Prüfung 207,00
4.7 Fälligkeit
Die Gebühren für die Sach- und Fachkundeprüfungen sowie die dazugehörigen Sachkosten werden mit der Anmeldung zur Prüfung fällig.
4.8 Rücktritt von Prüfungen
Bei Rücktritt eines Bewerbers vor Beginn der Prüfungen nach Ziffern 4.1 bis 4.6 werden 50 % der jeweiligen Gebühr auf Antrag erlassen. Bei unentschuldigtem Fernbleiben, Zuspätkommen zu Prüfungen oder Entschuldigung nach Prüfungsbeginn wird die volle Gebühr einbehalten.
4.9 Umsetzung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung
4.9.1 Entscheidung über die Erteilung einer vorläufigen Sachkundebescheinigung nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung aufgrund einschlägiger Vorkenntnisse Rahmengebühr 44,00 bis 65,00*
4.9.2 Erteilung einer Sachkundebescheinigung nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung aufgrund einer erfolgreich abgelegten IHK-Prüfung 11,00
4.9.3 Entscheidung über die Erteilung einer Sachkundebescheinigung nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung aufgrund mehrerer Teilprüfungen Rahmengebühr 44,00 bis 218,00*
* in Abhängigkeit des tatsächlichen Personal- und Sachaufwandes nach Umfang und Kompliziertheit der Antragsprüfung und -bearbeitung
5. Sach- und Fachkundeprüfungen im Verkehrsgewerbe EUR
5.1 Prüfung der fachlichen Eignung zur Führung von Unternehmen im Straßenpersonen- und Güterkraftverkehr
5.1.1 Prüfung für den Güterkraftverkehr 267,00
5.1.2 Prüfung für den Straßenpersonenverkehr – Taxi- und Mietwagen 234,00
5.1.3 Anerkennung gleichwertiger Abschlüsse gem. Berufszugangsverordnung in der jeweils geltenden Fassung 87,00
5.1.4 Anerkennung leitender Tätigkeit gem. Berufszugangsverordnung in der jeweils geltenden Fassung 114,00
5.2 Prüfung der fachlichen Eignung zur Führung von Unternehmen, die Notfallrettung und Krankentransport betreiben
5.2.1 Prüfung für Notfallrettung und Krankentransport 234,00
5.2.2 Anerkennung gleichwertiger Abschlüsse gem. Berufszugangsverordnung in der jeweils geltenden Fassung 87,00
5.3 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
5.3.1 Grundqualifikation Theoretische Prüfung 267,00
5.3.2 Grundqualifikation Theoretische Prüfung Quereinsteiger 256,00
5.3.3 Grundqualifikation Theoretische Prüfung Umsteiger 234,00
5.3.4 Grundqualifikation Praktische Prüfung 1.246,00
5.3.5 Grundqualifikation Praktische Prüfung Quereinsteiger 1.191,00
5.3.6 Grundqualifikation Praktische Prüfung Umsteiger 974,00
5.3.7 Beschleunigte Grundqualifikation Theoretische Prüfung 174,00
5.3.8 Beschleunigte Grundqualifikation Theoretische Prüfung Quereinsteiger

169,00

5.3.9 Beschleunigte Grundqualifikation Theoretische Prüfung Umsteiger 163,00
5.3.10 Bei Rücktritt nach Anmeldung zur praktischen Prüfung aus wichtigem Grund werden 100 Prozent der jeweiligen Gebühr auf Antrag erlassen. Bei sonstigem Rücktritt werden auf Antrag die jeweiligen Gebühren wie folgt erlassen:
bis 14 Werktage vor Prüfungsbeginn: 100 Prozent
bis 7 Werktage vor Prüfungsbeginn: 75 Prozent
bis 4 Werktage vor Prüfungsbeginn: 50 Prozent
ab 3 Werktagen vor Prüfungsbeginn: kein Gebührenerlass.
5.4 Ausbildung der Gefahrgutfahrer  
5.4.1 Anerkennung der ersten Schulung des Veranstalters 669,00
5.4.2 Anerkennung jeder weiteren Schulung des Veranstalters 364,00
5.4.3 Zustimmungsbedürftige Veränderungen nach Anerkennung einer Schulung des Veranstalters je Veränderung 141,00
5.4.4 Bei Wiedererteilung der Anerkennung von Schulungen werden 50 Prozent der jeweiligen Gebühren erhoben
5.4.5 Abnahme einer Prüfung (Basiskurs oder Auffrischungsschulung) 120,00
5.4.6 Abnahme einer Wiederholungsprüfung oder Zusatzprüfung (Aufbaukurs) 82,00
5.5 Schulung, Prüfung und Erteilung von Schulungsnachweisen für Gefahrgutbeauftragte
5.5.1 Anerkennung der ersten Schulung des Veranstalters 724,00
5.5.2 Anerkennung jeder weiteren Schulung des Veranstalters 441,00
5.5.3 Zustimmungsbedürftige Veränderungen nach Anerkennung einer Schulung des Veranstalters je Veränderung 243,00
5.5.4 Abnahme einer Prüfung 218,00
5.5.5 Bei Wiedererteilung der Anerkennung von Schulungen werden 50 Prozent der jeweiligen Gebühren erhoben.
5.6 Fälligkeit
Die Gebühren für die Sach- und Fachkundeprüfungen im Verkehrsgewerbe sowie die dazugehörigen Sachkosten werden mit der Anmeldung zur Prüfung fällig.
5.7 Rücktritt von Prüfungen:
Bei Rücktritt eines Bewerbers vor Beginn der Prüfungen nach Ziffern 5.1 bis 5.3.3, 5.3.7 bis 5.3.9 sowie nach der Ziffer 5.5.4 werden 50 Prozent der jeweiligen Gebühr auf Antrag erlassen. Bei unentschuldigtem Fernbleiben, Zuspätkommen zu Prüfungen oder Entschuldigung nach Prüfungsbeginn wird die volle Gebühr einbehalten.
6. Versicherungsvermittler/-berater, Finanzanlagenvermittler/Honorar-Finanzanlagenberater, Immobiliendarlehensvermittler/Honorar-Immobiliendarlehensberater EUR
6.1 Versicherungsvermittler, Versicherungsberater  
6.1.1 Erlaubnis gemäß § 34 d Abs. 1 GewO Versicherungsvermittler (Versicherungsmakler, Versicherungsvertreter) 348,00
6.1.2 Erlaubnis gemäß § 34 d Abs. 2 GewO Versicherungsberater 348,00
6.1.3 Erlaubnisbefreiung § 34 d Abs. 6 GewO produktakzessorische Versicherungsvermittler 218,00
6.1.4 Registereintragung Versicherungsvermittler/-berater 60,00
6.1.5 Registerlöschung Versicherungsvermittler/-berater 33,00
6.1.6 Änderungen von Registerdaten Versicherungsvermittler/-berater 33,00
6.1.7 Auslandsmeldungen (Registrierung/Löschung) pro Anzeige für ein Land Versicherungsvermittler/-berater 49,00
6.1.8 Überprüfung der Erlaubnis- und Erlaubnisbefreiungsvoraussetzungen nach Erteilung der Erlaubnis bzw. Erlaubnisbefreiung gem. § 34 d GewO 92,00
6.1.9 Schriftliche Auskunft (In- und Ausland) 27,00
6.1.10 Ersatzbescheinigung 27,00
6.1.11 Widerruf/Rücknahme der Erlaubnis/-befreiung § 34 d GewO 435,00
6.1.12 Prüfung nach § 23 VersVermV 152,00
6.1.13 Ablehnung des Antrages gemäß § 34 d Abs. 1, 2 GewO 348,00
6.1.14 Ablehnung des Antrages gemäß § 34 d Abs. 6 GewO 218,00
6.1.15 Überprüfung der Sachkunde außerhalb des Erlaubnisverfahrens gem. §§ 1 Abs. 4, 4 VersVermV 92,00
6.1.16 Registereintragung Personen in leitender Position pro Anzeige Versicherungsvermittler/ Versicherungsberater 33,00
6.1.17 Anordnung zum Nachweis der Weiterbildungsverpflichtung gemäß § 7 Abs. 3 VersVermV 54,00
6.2 Finanzanlagenvermittler/ Honorar-Finanzanlagenberater 
6.2.1 Registereintragung Finanzanlagenvermittler/Honorar-Finanzanlagenberater 76,00
6.2.2 Registereintragung Mitarbeiter pro Anzeige Finanzanlagenvermittler/Honorar-Finanzanlagenberater 33,00
6.2.3 Registerlöschung Finanzanlagenvermittler/Honorar-Finanzanlagenberater 33,00
6.2.4 Änderungen von Registerdaten Finanzanlagenvermittler/Honorar-Finanzanlagenberater 33,00
6.3 Immobiliardarlehensvermittler/Honorar-Immobiliardarlehensberater 
6.3.1 Registereintragung Immobiliardarlehensvermittler/Honorar-Immobiliardarlehensberater 76,00
6.3.2 Registereintragung Mitarbeiter pro Anzeige Immobiliardarlehensvermittler/Honorar- Immobiliardarlehensberater 33,00
6.3.3 Registerlöschung Immobiliardarlehensvermittler/ Honorar-Immobiliardarlehensberater 33,00
6.3.4 Änderungen von Registerdaten Immobiliardarlehensvermittler/Honorar-Immobiliardarlehensberater 33,00
6.3.5 Auslandsmeldungen Immobiliardarlehensvermittler/Honorar-Immobiliardarlehensberater 33,00
7. Sonstige Gebühren / Auslagen EUR
7.1 Mahngebühren und Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
7.1.1 1. Mahnung 8,00
7.1.2 2. Mahnung* 8,00
7.1.3 Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen rückständiger Beiträge und Gebühren* 33,00
  *In den Mahndokumenten erscheinen die 1. und 2. Mahnung kumuliert, ausgewiesen mit 16,00 EUR (Ziffern 7.1.1 und 7.1.2). In den Beitreibungs- und Vollstreckungsdokumenten erscheinen die Mahngebühren und die Zwangsvollstreckungsgebühr kumuliert mit 49,00 EUR (Ziffern 7.1.1, 7.1.2 und 7.1.3).
7.2 Gebühren für Widerspruchsbescheide
7.2.1 Gebühr für erfolglosen Widerspruch zu Entscheidungen nach Ziffer 2 707,00
7.2.2 Gebühr für erfolglosen Widerspruch zu Prüfungsentscheidungen nach Ziffern 3.2, 3.3, 4.1 bis 4.6 sowie für erfolglosen Widerspruch gegen Nichtzulassungsbescheid nach Ziffer 3.1.2
7.2.2.1 mit Überdenkensentscheidung 696,00
7.2.2.2 ohne Überdenkensentscheidung 381,00
7.2.3 Gebühr für erfolglosen Widerspruch zu Entscheidungen nach Ziffer 5. Rahmengebühr 54,00 bis 381,00
7.2.4 Gebühr für erfolglosen Widerspruch zu Entscheidungen nach Ziffer 6 653,00
7.2.5 Gebühr für erfolglosen Widerspruch gegen Beitrags- und Gebührenbescheide
Streitwert bis 500,00 EUR
Streitwert über 500,00 EUR bis 2.500,00 EUR
Streitwert über 2.500,00 EUR bis 5.000,00 EUR
Streitwert über 5.000,00 EUR bis 10.000,00 EUR
Streitwert über 10.000,00 EUR bis 25.000,00 EUR
Streitwert über 25.000,00 EUR

33,00
65,00
136,00
326,00
490,00
653,00
7.2.6 Gebühr für erfolglosen Widerspruch bei Ablehnung der Anrechnung/ Befreiung von Prüfungsleistungen 54,00
7.2.7 Bei Widersprüchen gegen einen Verwaltungsakt der IHK zu Leipzig entsteht die jeweilige Gebühr mit Erhebung des Widerspruchs. Bei teilweisem Erfolg des Widerspruchs sind die Kosten des Verfahrens (Gebühr und Auslagen) in einem angemessenen Verhältnis zu teilen. Bei Rücknahme des Widerspruchs vor Erlass des Widerspruchsbescheides oder bei Erledigung des Verfahrens auf andere Weise, ist über die Kosten unter Berücksichtigung des Sachstandes nach billigem Ermessen zu entscheiden.
7.3 Amtliche Beglaubigungen, Zweitschriften, Bescheinigungen, Gleichstellungen, Übersetzungen – sonstige Verwaltungsakte
7.3.1 Amtliche Beglaubigungen 24,00
7.3.2 Ausstellung von Zweitschriften (z. B. Zeugnisse) 54,00
7.3.3 Bescheinigungen
7.3.3.1 Bescheinigungen im Prüfungswesen, Anrechnung/Befreiung von Prüfungsleistungen, Zertifikate, Teilnahme an Veranstaltungen, alle sonstigen Bescheinigungen … u. ä. bis zu dreifach nach Aufwand
Rahmengebühr
11,00 bis 54,00
7.3.3.2 EU-Bescheinigungen 28,00
7.3.4 Gleichstellungen und Entsprechung anerkannter Fortbildungsabschlüsse und Facharbeiterabschlüsse 60,00
7.3.5 Fremdsprachige Zeugnisübersetzungen nach Aufwand
Rahmengebühr
nach Aufwand 27,00 bis 65,00
7.3.6 Bescheinigung nach 6. Ausbildereignungs-Änderungs-Verordnung gewerbliche Wirtschaft 33,00
7.3.7 Die Gebühren gemäß Ziffern 7.3.1 bis 7.3.6 sind sofort fällig.  
7.3.8 Einsichtnahmen in Prüfungsunterlagen
Einsichtnahmen in Prüfungsunterlagen erfolgen für die erste Stunde ohne Erhebung einer Gebühr, für jede weitere angefangene Stunde
pro Stunde
54,00
7.3.9 Zusätzlicher Raum inklusive Aufsicht (auf Anfrage und bei Verfügbarkeit)
  • ganztägig
  • halbtägig


152,00
76,00

7.4 Säumnisgebühren  
7.4.1 bei verspäteter oder unvollständiger Anmeldung zu Prüfungen in der Erstausbildung (Ziffer 3.2) in der Fortbildung (Ziffer 3.3), zu Sach- und Fachkundeprüfungen (Ziffern 4 und 5); fällig ab einer Woche nach Anmeldeschluss 54,00
7.4.2 bei verspätetem Einreichen des Antrags auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse (nach Ablauf der Probezeit) 54,00
7.4.3 bei verspätetem Einreichen des Antrags auf Eintragung in das Verzeichnis der Umschulungsverhältnisse (drei Monate ab Beginn der Maßnahme) 54,00
7.4.4 Bei verspätetem Einreichen des Antrages auf Zulassung zur Abschlussprüfung ohne vorangegangenes Berufsausbildungsverhältnis in einem anerkannten Ausbildungsberuf (Externenprüfung) nach Ziffer 3.1.2 fällig ab einer Woche nach Anmeldeschluss 54,00
7.5 Auslagen
Entstehen bei der Inanspruchnahme der IHK zu Leipzig Auslagen, so kann ihre Erstattung vom Inanspruchnehmenden verlangt werden. Das gilt auch, wenn die Inanspruchnahme an sich gebührenfrei ist.
Auslagen sind insbesondere Aufwendungen für Leistungen Dritter oder anderer Behörden (z. B. Kosten für Fachgremien, Zustellungen, Materialkosten, Reisekosten).

8. Form der Bekanntgabe
Die Übermittlung der gem. § 5 Gebührenordnung festgesetzten Gebührenbescheide erfolgen in schriftlicher (per Post) oder elektronischer Form.

9. Allgemeine Umsatzsteuerklausel
Soweit Gebührentatbestände nach § 2b UStG umsatzsteuerbar und/oder umsatzsteuerpflichtig sind, verstehen sich diese zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

10. Übergangsregelung
Für einzelne Leistungen, die vor dem Inkrafttreten dieses Gebührentarifs beantragt oder begonnen, aber noch nicht vollständig erbracht wurden, wird der Gebührentarif in der bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung weiter angewendet. Soweit Forderungen noch während der Geltung des alten Gebührentarifes entstanden sind (§ 4 der Gebührenordnung), ist der Gebührentarif in seiner bisherigen Fassung anzuwenden.

11. Inkrafttreten

Diese Fassung des Gebührentarifs tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Damit tritt der Gebührentarif vom 1. Januar 2023 außer Kraft.

Leipzig,10. Dezember 2024
IHK zu Leipzig
Kristian Kirpal, Präsident
Dr. Fabian Magerl, Hauptgeschäftsführer

Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr genehmigt gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 3 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 701-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 2021 (BGBl. I S. 3306) geändert worden ist, den Beschluss der Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig vom 10. Dezember 2024 über die Änderung des Gebührentarifs

Dresden, 19. Dezember 2024
Birgit Wagner, Stellvertretende Referatsleiterin

Die vorstehende Änderung des Gebührentarifs der IHK zu Leipzig wird hiermit ausgefertigt.

Leipzig, 19. Dezember 2024
Kristian Kirpal, Präsident

Dr. Fabian Magerl, Hauptgeschäftsführer

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, dessen ungeachtet beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter.

 

Anlage zum Gebührentarif

Gebühren Fortbildungsprüfungen der IHK zu Leipzig (Stand 15. Juli 2025)

Geb.-Tarif Nr. Fortbildungsprüfung Prüfungsgebühr in EUR
3.3.1.1 Betriebswirt  
  Geprüfter Betriebswirt   
  Wirtschaftliches Handeln und betriebliche Leistungsprozesse 332,00
  Führung und Management im Unternehmen 386,00
  Fachübergreifende Projektarbeit und Fachgespräch 364,00
  Geprüfter Betriebswirt (VO 2019)  
  Schriftlicher Prüfungsteil 517,00
  Mündlicher Prüfungsteil 201,00
  Projektbezogener Prüfungsteil 364,00
  Geprüfter Technischer Betriebswirt  
  Wirtschaftliches Handeln und betriebliche Leistungsprozesse 299,00
  Management und Führung 354,00
  Fachübergreifender technikbezogener Prüfungsteil 310,00
3.3.1.2 Fachkaufmann  
  Geprüfter Bilanzbuchhalter  
  Schriftliche und mündliche Prüfung 658,00
  Zusatzqualifikation „Bilanzbuchhaltung international“ 419,00
  Geprüfter Personalfachkaufmann 506,00
3.3.1.3 Fachwirt  
  Geprüfter Bankfachwirt 626,00
  Geprüfter Fachwirt für Einkauf 539,00
  Geprüfter Fachwirt für Energiewirtschaft 539,00
  Fachwirt im Gastgewerbe  
  Wirtschaftsbezogene Qualifikationen 364,00
  Handlungsspezifische Qualifikationen 473,00
  Geprüfter Fachwirt für Büro- und Projektorganisation 647,00
  Geprüfter Handelsfachwirt  
  Teil 1 256,00
  Teil 2 277,00
  Teil 3 201,00
  Geprüfter Immobilienfachwirt 636,00
  Geprüfter Industriefachwirt  
  Wirtschaftsbezogene Qualifikationen 364,00
  Handlungsspezifische Qualifikationen 354,00
  Geprüfter Fachwirt für Marketing 811,00
  Geprüfter Medienfachwirt  
  Grundlegende Qualifikationen 397,00
  Handlungsspezifische Qualifikationen 647,00
  Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen 571,00
  Geprüfter Technischer Fachwirt  
  Wirtschaftsbezogene Qualifikationen 364,00
  Technische Qualifikationen 321,00
  Handlungsspezifische Qualifikationen 408,00
  Geprüfter Veranstaltungsfachwirt  
  Wirtschaftsbezogene Qualifikationen 364,00
  Handlungsspezifische Qualifikationen 484,00
  Geprüfter Fachwirt für Versicherungen und Finanzen
(Verordnung 26.08.2008 bis 31.12.2028)
 
  Prüfungsteil A 267,00
  Prüfungsteil B 484,00
  Bachelor Professional in Versicherungen und Finanzanlagen
(Verordnung vom 26.11.2024)
800,00
  Geprüfter Wirtschaftsfachwirt  
  Wirtschaftsbezogene Qualifikationen 364,00
  Handlungsspezifische Qualifikationen 321,00
3.3.1.4 Industriemeister, Fachmeister 
  Geprüfter Industriemeister Fachrichtung Elektrotechnik  
  Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen 364,00
  Handlungsspezifische Qualifikationen 408,00
  Geprüfter Industriemeister Fachrichtung Metall  
  Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen 364,00
  Handlungsspezifische Qualifikationen 452,00
  Geprüfter Industriemeister Fachrichtung Mechatronik  
  Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen 364,00
  Handlungsspezifische Qualifikationen 408,00
  Geprüfter Industriemeister Fachrichtung Printmedien  
  Grundlegende Qualifikationen 397,00
  Handlungsspezifische Qualifikationen 647,00
  Industriemeister Fachrichtung Gießerei  
  Fachrichtungsübergreifender Teil 408,00
  Fachrichtungsspezifischer Teil 452,00
  Geprüfter Küchenmeister  
  Wirtschaftsbezogene Qualifikationen 364,00
  Handlungsspezifische Qualifikationen 441,00
  Praktische Prüfung 343,00
  Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik  
  Fachrichtungsübergreifender Teil 408,00
  Fachrichtungsspezifischer Teil 517,00
  Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik  
  Veranstaltungsprozesse 386,00
  Betriebliches Management 321,00
  Veranstaltungsprojekt 256,00
  Geprüfter Meister für Bahnverkehr  
  Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen 364,00
  Handlungsspezifische Qualifikationen 452,00
  Geprüfter Baumaschinenmeister  
  Wirtschafts-, rechts- und sozialkundlicher Teil 408,00
  Baumaschinentechnischer Teil 952,00
  Geprüfter Logistikmeister  
  Grundlegende Qualifikationen 364,00
  Handlungsspezifische Qualifikationen 484,00
  Geprüfter Meister Medienproduktion Bild und Ton  
  Betriebsmanagement 549,00
  Projektmanagement 658,00
  Geprüfter Polier  
  Baubetrieb 354,00
  Bautechnik 419,00
  Mitarbeiterführung und Personalmanagement 332,00
  Geprüfter Meister für Rohr-, Kanal- und Industrieservice  
  Grundlegende Qualifikationen 364,00
  Handlungsspezifische Qualifikationen 495,00
  Geprüfter Meister für Schutz und Sicherheit  
  Grundlegende Qualifikationen 364,00
  Handlungsspezifische Qualifikationen 528,00
3.3.1.5 Sonstige Prüfungen  
  Geprüfter Berufspädagoge  
  Kernprozesse der beruflichen Bildung 615,00
  Berufspädagogisches Handeln in Bereichen der beruflichen Bildung 571,00
  Spezielle berufspädagogische Funktionen 256,00
  Geprüfter Fremdsprachenkorrespondent 441,00
  Geprüfter Pharmareferent 462,00
  Geprüfter Qualitätsfachmann Fertigungsprüftechnik  
  Schriftlicher Teil 310,00
  Praktischer Teil 386,00
  Schreibtechnische Prüfungen  
  Maschinenschreibprüfung 321,00
  Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft 473,00
  Geprüfter Fernsehkameramann 745,00
  Geprüfter Fachmann für Bildmischung und Bildregie 850,00

Aktualisierung: 15. Juli 2025