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Gebührentarif zur Gebührenordnung der IHK zu Leipzig

Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig hat mit Beschluss vom 10. Dezember 2024 gemäß §§ 3, 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I, 920), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 7. August 2021 (BGBl. I S. 3306), folgende Änderung der Anlage zur Gebührenordnung (Gebührentarif) der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig, die zuletzt durch Beschluss der Vollversammlung vom 6. Dezember 2022 geändert wurde, beschlossen:

 

1Ausstellung von Ursprungszeugnissen und Bescheinigungen im Wirtschaftsverkehr (Originale, inkl. Kopien)EUR
1.1Ausstellung in Papierform15,00
1.2elektronische Ausstellung13,00
1.3Ausstellung Carnet A.T.A./C.P.D.40,00
1.4Ausstellung Ersatzcarnet A.T.A./C.P.D.46,00
 

Hinweis: Neben der Gebühr nach Ziffer 1.3 ergeben sich weitere Kosten für ein Carnet. Das Entgelt an die Internationale Handelskammer (ICC) von derzeit zwölf Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer wird von der IHK zu Leipzig im Namen und auf Rechnung der Deutschen Industrie- und Handelskammer, Berlin vereinnahmt und an diese weitergeleitet. Außerdem werden die Kosten für die Kautionsversicherung eines Carnets im Namen und auf Rechnung der Euler Hermes Deutschland Niederlassung der Euler Hermes SA, Hamburg von der IHK zu Leipzig vereinnahmt und an diese weitergeleitet.

 
2.Öffentliche Bestellung und Vereidigung der SachverständigenEUR
2.1Sachverständige 
2.1.1Bearbeitung des Antrages bei Erstbestellung1.632,00
2.1.2Entscheidung über den Antrag bei Erstbestellung196,00
2.1.3Öffentliche Bestellung und Vereidigung435,00
2.1.4Bearbeitung des Antrages auf erneute Bestellung1.088,00
2.1.5Entscheidung über den Antrag auf erneute Bestellung218,00
2.1.6Bearbeitung des Antrages auf Änderung/Erweiterung des Bestellungsgebietes1.088,00
2.1.7Entscheidung über den Antrag auf Änderung/Erweiterung des Bestellungsgebietes218,00
2.2Sonstige Personen (Probenehmer, Wäger, Zähler etc.) 
2.2.1Bearbeitung des Antrages auf Erstbestellung816,00
2.2.2Entscheidung über den Antrag bei Erstbestellung196,00
2.2.3Öffentliche Bestellung und Vereidigung435,00
2.2.4Bearbeitung des Antrages auf erneute Bestellung544,00
2.2.5Entscheidung über den Antrag auf erneute Bestellung218,00
2.2.6Bearbeitung des Antrages auf Änderung/Erweiterung des Bestellungsgebietes544,00
2.2.7Entscheidung über den Antrag auf Änderung/Erweiterung des Bestellungsgebietes218,00
2.3Bekanntgabe von Sachverständigen nach § 18 BBodSchG 
2.3.1Bearbeitung des Antrages auf Anerkennung1.088,00
2.3.2Entscheidung über den Antrag auf Anerkennung196,00
2.3.3Anerkennung bei Vorlage eines externen Bescheids163,00
2.4Sonstige Gebühren 
 Rücknahme oder Widerruf der öffentlichen Bestellung oder Anerkennung707,00
3Gebühren für Erstausbildung und FortbildungEUR
3.1Eintragungsgebühren für Ausbildungs- und Umschulungsverhältnisse in Ausbildungsberufen nach Berufsbildungsgesetz
3.1.1Eintragung und Betreuung eines Ausbildungs- bzw. Umschulungsverhältnisses274,00
3.1.2Zulassungsbescheid sowie Nichtzulassungsbescheid im Sonderfall gemäß §§ 43 (2) sowie 45 (2, 3) BBiG (Externe Zulassung zur Prüfung)250,00
3.1.3Fälligkeit
3.1.3.1Die Gebühren nach Ziffer 3.1.1 werden nach der Probezeit bzw. mit Beginn des Umschulungsverhältnisses fällig. Tritt der Umschüler das Umschulungsverhältnis trotz Eintragung des Umschulungsvertrages nicht an, wird keine Eintragungsgebühr erhoben.
3.1.3.2Die Gebühren nach Ziffer 3.1.2 werden nach erfolgtem Zulassungsbescheid/Nichtzulassungsbescheid fällig.
3.2Gebühren für Prüfungen in der Erstausbildung (ohne Sachkosten*)
3.2.1Abnahme oder Wiederholung einer Abschlussprüfung gesamt [Zwischenprüfung (ZP) und Abschlussprüfung (AP) oder Abschlussprüfung Teil 1 (AP Teil 1) und Abschlussprüfung Teil 2 (AP Teil 2)]
3.2.1.1normale Prüfungsgebühr – Kategorie 1 bei Nichtantritt keine Rückerstattung **490,00
3.2.1.2gehobene Prüfungsgebühr – Kategorie 2 bei Nichtantritt keine Rückerstattung **620,00
3.2.2Teil-Prüfung oder Teil-Wiederholung / Nachholung von Prüfungsteilen (z. B. bei Amtshilfen, Umschulungen, Externen usw.)
3.2.2.1Gebühr für Prüfungen einzeln (nur ZP oder AP Teil 1) bei Nichtantritt keine Rückerstattung **40 % der Gebühr nach 3.2.1
3.2.2.2Gebühr für Prüfungen einzeln (nur AP oder AP Teil 2) bei Nichtantritt keine Rückerstattung **60 % der Gebühr nach 3.2.1
3.2.3Abnahme einer Prüfung als Zusatzqualifikation bei Nichtantritt keine Rückerstattung **490,00
3.2.4Fälligkeit
3.2.4.1Die Gebühren nach Ziffer 3.2.1 sowie die dazugehörigen Sachkosten werden nach Anmeldung zur Zwischenprüfung/Abschlussprüfung Teil 1 fällig. Bei Nichtanmeldung zur Abschlussprüfung/Abschlussprüfung Teil 2 eines Bewerbers werden 60 Prozent der jeweiligen Gebühr auf Antrag erlassen.
3.2.4.2

Die Gebühren nach Ziffer 3.2.2 und 3.2.3. werden nach Prüfungsanmeldung fällig.

3.3Gebühren für Prüfungen in der Fortbildung ohne Sachkosten*
3.3.1.Abnahme einer Prüfung/eines Prüfungsteiles in Abhängigkeit von Prüfungszeit und Prüfungsaufwand ohne Ausbildereignungsprüfung (AEVO)
3.3.1.1BetriebswirtRahmengebühr816,00 bis 1.034,00
3.3.1.2FachkaufmannRahmengebühr457,00 bis 1.034,00
3.3.1.3FachwirtRahmengebühr490,00 bis 1.034,00
3.3.1.4Industriemeister, FachmeisterRahmengebühr675,00 bis 1.360,00
3.3.1.5Sonstige PrüfungenRahmengebühr272,00 bis 1.360,00
3.3.2Zusatzqualifikation in Abhängigkeit von Prüfungszeit und PrüfungsaufwandRahmengebühr54,00
bis 381,00
Die konkreten Gebühren für die jeweiligen Prüfungen nach Ziffern 3.3.1 bis 3.3.2 werden in einer fortzuschreibenden Anlage geregelt.
3.3.3Bearbeitung Antrag zur Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen54,00
3.3.4Ausbildereignungsprüfung267,00
3.3.5Weiterer Prüfungsbereich etc. in Abhängigkeit von Prüfungszeit und PrüfungsaufwandRahmengebühr87,00 bis 326,00
3.3.6Wiederholungsprüfung gemäß Ziffern 3.3.1 bis 3.3.4
3.3.6.1Vollwiederholungvolle Prüfungsgebühr
3.3.6.2Teilwiederholunghalbe Prüfungsgebühr
3.3.7Nachholung von Prüfungsleistungen bedingt durch Nichtteilnahme an der laufenden Prüfung aus wichtigem Grund125,00
3.3.8Rücktritt von der Prüfung gemäß Ziffern 3.3.1 bis 3.3.6
3.3.8.1vor Beginn der Prüfung Erlass der Gebühr auf Antrag um 50 %, jedoch maximal auf 200,00 EUR (Zahlbetrag)halbe Prüfungsgebühr, max. 218 EUR
3.3.8.2Bei Nichtantritt zur Prüfung oder bei Rücktritt nach Beginn der Prüfung erfolgt kein Erlassvolle Prüfungsgebühr
3.3.9Anrechnung
3.3.9.1Die Anrechnung einzelner anderer Prüfungsleistungen auf die abzulegende Prüfung/ den abzulegenden Prüfungsteil reduziert nicht die Prüfungsgebühr.
3.3.9.2Die Anrechnung eines gesamten selbstständigen Prüfungsteils (z. B. schriftlicher Teil der Ausbildereignungsprüfung) reduziert die Prüfungsgebühr um 30 %.
3.3.10Fälligkeit
 Die Gebühren für die Fortbildungsprüfung sowie die dazugehörigen Sachkosten werden mit der Anmeldung zur Prüfung fällig.
3.4* Sachkosten für Prüfungen in der Erstausbildung und in der Fortbildung
 Sachkosten sind alle Kosten für z. B. Material, Raum-, Geräte- und Maschinennutzung, die zur Prüfungsdurchführung erforderlich sind. Diese berufsspezifischen Prüfungsaufwendungen werden als Sachkostenpauschalen zusätzlich zusammen mit der jeweiligen Prüfungsgebühr gegenüber dem Anmeldenden nach Anmeldung zur jeweiligen Prüfung erhoben. Die Sachkostenpauschalen für die jeweiligen Prüfungen nach Ziffern 3.2 und 3.3 werden in einer fortzuschreibenden Anlage festgesetzt. Die jeweils geltende Fassung ist auf der Homepage der IHK zu Leipzig einzusehen
3.5**Nichtantritt zu Prüfungen
 Bei Nichtantritt zu einer Prüfung nach erfolgter Anmeldung erfolgen keine Gebühren- und Sachkostenrückerstattungen.

Auf Kammerüberweisungen (Amtshilfen) finden die Ziffern 3.1.2 und 3.2.2 analoge Anwendung.

Kategorie I – normaler Prüfungsaufwand
Prüfungen in herkömmlicher Art mit schriftlicher Prüfung in vorrangig programmierter Form und mündlicher Prüfung, Zwischenprüfung in rein programmierter Form.

Kategorie II – erhöhter Prüfungsaufwand
Prüfungen mit erhöhtem Anteil ungebundener Aufgaben in schriftlicher Prüfung sowie praktischer Prüfung bzw. betriebssituativer Prüfung, bei der Aufgabeneigenerstellung für kundenorientierte Prüfungsgespräche auf der Grundlage typischer betrieblicher Arbeitssituationen notwendig sind; Zwischenprüfung mit schriftlichem und praktischem Teil über überregionale Aufgabenersteller.
Prüfungen in Form von betrieblichen Aufträgen/Projektarbeiten, Wahlqualifikationen, gestreckte Abschlussprüfung u. ä., schriftliche Prüfungen mit einem erhöhten Anteil ungebundener Aufgaben und teilweise hohem Eigenerstellungsaufwand. Praktische Prüfungen sowohl in Zwischen- als auch in Abschlussprüfungen mit hohem Eigenerstellungsaufwand.

4.Sach- und FachkundeprüfungenEUR
4.1Bewachungsgewerbe
4.1.1Unterrichtung im Bewachungsgewerbe – Bewachungspersonalpro Teilnehmer452,00
4.1.2Sachkundeprüfung für Bewachungspersonal und Bewachungsunternehmer 
4.1.2.1pro Prüfungsteilnehmer (gesamt)256,00
4.1.2.2Wiederholungsprüfung (schriftlich)212,00
4.1.2.3Wiederholungsprüfung (mündlich)180,00
4.1.2.4Spezifische Sachkundeprüfung (gesamt)256,00
4.1.2.5Wiederholungsprüfung Spezifische Sachkundeprüfung (schriftlich)212,00
4.1.2.6Wiederholungsprüfung Spezifische Sachkundeprüfung (mündlich)180,00
4.2Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln und ärztlichen Hilfsmitteln158,00
4.3Sachkundeprüfung „Geprüfter Versicherungsfachmann IHK“
4.3.1Vollprüfung (schriftliche und praktische Prüfungsteile) sowie Wiederholungsprüfung424,00
4.3.2Wiederholung praktische Prüfung277,00
4.3.3schriftliche Prüfung sowie schriftliche Wiederholungsprüfung343,00
4.4Sachkundeprüfung „Geprüfter Finanzanlagenfachmann IHK“
4.4.1Vollprüfung mit praktischem Teil
drei Kategorien/spezifische Sachkundeprüfung/ Wiederholungsprüfung
479,00
4.4.2Vollprüfung mit praktischem Teil zwei Kategorien/Wiederholung413,00
4.4.3Vollprüfung mit praktischem Teil eine Kategorie/Wiederholung386,00
4.4.4Teilprüfung ohne praktischen Teil zwei Kategorien/Wiederholung337,00
4.4.5Teilprüfung ohne praktischen Teil eine Kategorien/Wiederholung305,00
4.4.6Wiederholung praktischer Prüfungsteil310,00
4.5Sachkundeprüfung „Geprüfter Fachmann für Immobiliardarlehensvermittlung“
4.5.1Prüfung mit praktischem Teil/Wiederholung354,00
4.5.2Prüfung ohne praktischen Teil/Wiederholung277,00
4.5.3Prüfung praktischer Teil/Wiederholung277,00
4.6Prüfung nach § 26a des Wohnungseigentumsgesetzes
4.6.1Vollprüfung (schriftlicher und mündlicher Prüfungsteil)316,00
4.6.2Wiederholung mündliche Prüfung207,00
4.7Fälligkeit
Die Gebühren für die Sach- und Fachkundeprüfungen sowie die dazugehörigen Sachkosten werden mit der Anmeldung zur Prüfung fällig.
4.8Rücktritt von Prüfungen
Bei Rücktritt eines Bewerbers vor Beginn der Prüfungen nach Ziffern 4.1 bis 4.6 werden 50 % der jeweiligen Gebühr auf Antrag erlassen. Bei unentschuldigtem Fernbleiben, Zuspätkommen zu Prüfungen oder Entschuldigung nach Prüfungsbeginn wird die volle Gebühr einbehalten.
4.9Umsetzung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung
4.9.1Entscheidung über die Erteilung einer vorläufigen Sachkundebescheinigung nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung aufgrund einschlägiger VorkenntnisseRahmengebühr44,00 bis 65,00*
4.9.2Erteilung einer Sachkundebescheinigung nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung aufgrund einer erfolgreich abgelegten IHK-Prüfung11,00
4.9.3Entscheidung über die Erteilung einer Sachkundebescheinigung nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung aufgrund mehrerer TeilprüfungenRahmengebühr44,00 bis 218,00*
* in Abhängigkeit des tatsächlichen Personal- und Sachaufwandes nach Umfang und Kompliziertheit der Antragsprüfung und -bearbeitung
5.Sach- und Fachkundeprüfungen im VerkehrsgewerbeEUR
5.1Prüfung der fachlichen Eignung zur Führung von Unternehmen im Straßenpersonen- und Güterkraftverkehr
5.1.1Prüfung für den Güterkraftverkehr267,00
5.1.2Prüfung für den Straßenpersonenverkehr – Taxi- und Mietwagen234,00
5.1.3Anerkennung gleichwertiger Abschlüsse gem. Berufszugangsverordnung in der jeweils geltenden Fassung87,00
5.1.4Anerkennung leitender Tätigkeit gem. Berufszugangsverordnung in der jeweils geltenden Fassung114,00
5.2Prüfung der fachlichen Eignung zur Führung von Unternehmen, die Notfallrettung und Krankentransport betreiben
5.2.1Prüfung für Notfallrettung und Krankentransport234,00
5.2.2Anerkennung gleichwertiger Abschlüsse gem. Berufszugangsverordnung in der jeweils geltenden Fassung87,00
5.3Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
5.3.1Grundqualifikation Theoretische Prüfung267,00
5.3.2Grundqualifikation Theoretische Prüfung Quereinsteiger256,00
5.3.3Grundqualifikation Theoretische Prüfung Umsteiger234,00
5.3.4Grundqualifikation Praktische Prüfung1.246,00
5.3.5Grundqualifikation Praktische Prüfung Quereinsteiger1.191,00
5.3.6Grundqualifikation Praktische Prüfung Umsteiger974,00
5.3.7Beschleunigte Grundqualifikation Theoretische Prüfung174,00
5.3.8Beschleunigte Grundqualifikation Theoretische Prüfung Quereinsteiger

169,00

5.3.9Beschleunigte Grundqualifikation Theoretische Prüfung Umsteiger163,00
5.3.10Bei Rücktritt nach Anmeldung zur praktischen Prüfung aus wichtigem Grund werden 100 Prozent der jeweiligen Gebühr auf Antrag erlassen. Bei sonstigem Rücktritt werden auf Antrag die jeweiligen Gebühren wie folgt erlassen:
bis 14 Werktage vor Prüfungsbeginn: 100 Prozent
bis 7 Werktage vor Prüfungsbeginn: 75 Prozent
bis 4 Werktage vor Prüfungsbeginn: 50 Prozent
ab 3 Werktagen vor Prüfungsbeginn: kein Gebührenerlass.
5.4Ausbildung der Gefahrgutfahrer  
5.4.1Anerkennung der ersten Schulung des Veranstalters669,00
5.4.2Anerkennung jeder weiteren Schulung des Veranstalters364,00
5.4.3Zustimmungsbedürftige Veränderungen nach Anerkennung einer Schulung des Veranstaltersje Veränderung141,00
5.4.4Bei Wiedererteilung der Anerkennung von Schulungen werden 50 Prozent der jeweiligen Gebühren erhoben
5.4.5Abnahme einer Prüfung (Basiskurs oder Auffrischungsschulung)120,00
5.4.6Abnahme einer Wiederholungsprüfung oder Zusatzprüfung (Aufbaukurs)82,00
5.5Schulung, Prüfung und Erteilung von Schulungsnachweisen für Gefahrgutbeauftragte
5.5.1Anerkennung der ersten Schulung des Veranstalters724,00
5.5.2Anerkennung jeder weiteren Schulung des Veranstalters441,00
5.5.3Zustimmungsbedürftige Veränderungen nach Anerkennung einer Schulung des Veranstaltersje Veränderung243,00
5.5.4Abnahme einer Prüfung218,00
5.5.5Bei Wiedererteilung der Anerkennung von Schulungen werden 50 Prozent der jeweiligen Gebühren erhoben.
5.6Fälligkeit
Die Gebühren für die Sach- und Fachkundeprüfungen im Verkehrsgewerbe sowie die dazugehörigen Sachkosten werden mit der Anmeldung zur Prüfung fällig.
5.7Rücktritt von Prüfungen:
Bei Rücktritt eines Bewerbers vor Beginn der Prüfungen nach Ziffern 5.1 bis 5.3.3, 5.3.7 bis 5.3.9 sowie nach der Ziffer 5.5.4 werden 50 Prozent der jeweiligen Gebühr auf Antrag erlassen. Bei unentschuldigtem Fernbleiben, Zuspätkommen zu Prüfungen oder Entschuldigung nach Prüfungsbeginn wird die volle Gebühr einbehalten.
6.Versicherungsvermittler/-berater, Finanzanlagenvermittler/Honorar-Finanzanlagenberater, Immobiliendarlehensvermittler/Honorar-ImmobiliendarlehensberaterEUR
6.1Versicherungsvermittler, Versicherungsberater 
6.1.1Erlaubnis gemäß § 34 d Abs. 1 GewO Versicherungsvermittler (Versicherungsmakler, Versicherungsvertreter)348,00
6.1.2Erlaubnis gemäß § 34 d Abs. 2 GewO Versicherungsberater348,00
6.1.3Erlaubnisbefreiung § 34 d Abs. 6 GewO produktakzessorische Versicherungsvermittler218,00
6.1.4Registereintragung Versicherungsvermittler/-berater60,00
6.1.5Registerlöschung Versicherungsvermittler/-berater33,00
6.1.6Änderungen von Registerdaten Versicherungsvermittler/-berater33,00
6.1.7Auslandsmeldungen (Registrierung/Löschung) pro Anzeige für ein Land Versicherungsvermittler/-berater49,00
6.1.8Überprüfung der Erlaubnis- und Erlaubnisbefreiungsvoraussetzungen nach Erteilung der Erlaubnis bzw. Erlaubnisbefreiung gem. § 34 d GewO92,00
6.1.9Schriftliche Auskunft (In- und Ausland)27,00
6.1.10Ersatzbescheinigung27,00
6.1.11Widerruf/Rücknahme der Erlaubnis/-befreiung § 34 d GewO435,00
6.1.12Prüfung nach § 23 VersVermV152,00
6.1.13Ablehnung des Antrages gemäß § 34 d Abs. 1, 2 GewO348,00
6.1.14Ablehnung des Antrages gemäß § 34 d Abs. 6 GewO218,00
6.1.15Überprüfung der Sachkunde außerhalb des Erlaubnisverfahrens gem. §§ 1 Abs. 4, 4 VersVermV92,00
6.1.16Registereintragung Personen in leitender Position pro Anzeige Versicherungsvermittler/ Versicherungsberater33,00
6.1.17Anordnung zum Nachweis der Weiterbildungsverpflichtung gemäß § 7 Abs. 3 VersVermV54,00
6.2Finanzanlagenvermittler/ Honorar-Finanzanlagenberater 
6.2.1Registereintragung Finanzanlagenvermittler/Honorar-Finanzanlagenberater76,00
6.2.2Registereintragung Mitarbeiter pro Anzeige Finanzanlagenvermittler/Honorar-Finanzanlagenberater33,00
6.2.3Registerlöschung Finanzanlagenvermittler/Honorar-Finanzanlagenberater33,00
6.2.4Änderungen von Registerdaten Finanzanlagenvermittler/Honorar-Finanzanlagenberater33,00
6.3Immobiliardarlehensvermittler/Honorar-Immobiliardarlehensberater 
6.3.1Registereintragung Immobiliardarlehensvermittler/Honorar-Immobiliardarlehensberater76,00
6.3.2Registereintragung Mitarbeiter pro Anzeige Immobiliardarlehensvermittler/Honorar- Immobiliardarlehensberater33,00
6.3.3Registerlöschung Immobiliardarlehensvermittler/ Honorar-Immobiliardarlehensberater33,00
6.3.4Änderungen von Registerdaten Immobiliardarlehensvermittler/Honorar-Immobiliardarlehensberater33,00
6.3.5Auslandsmeldungen Immobiliardarlehensvermittler/Honorar-Immobiliardarlehensberater33,00
7.Sonstige Gebühren / AuslagenEUR
7.1Mahngebühren und Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
7.1.11. Mahnung8,00
7.1.22. Mahnung*8,00
7.1.3Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen rückständiger Beiträge und Gebühren*33,00
 *In den Mahndokumenten erscheinen die 1. und 2. Mahnung kumuliert, ausgewiesen mit 16,00 EUR (Ziffern 7.1.1 und 7.1.2). In den Beitreibungs- und Vollstreckungsdokumenten erscheinen die Mahngebühren und die Zwangsvollstreckungsgebühr kumuliert mit 49,00 EUR (Ziffern 7.1.1, 7.1.2 und 7.1.3).
7.2Gebühren für Widerspruchsbescheide
7.2.1Gebühr für erfolglosen Widerspruch zu Entscheidungen nach Ziffer 2707,00
7.2.2Gebühr für erfolglosen Widerspruch zu Prüfungsentscheidungen nach Ziffern 3.2, 3.3, 4.1 bis 4.6 sowie für erfolglosen Widerspruch gegen Nichtzulassungsbescheid nach Ziffer 3.1.2
7.2.2.1mit Überdenkensentscheidung696,00
7.2.2.2ohne Überdenkensentscheidung381,00
7.2.3Gebühr für erfolglosen Widerspruch zu Entscheidungen nach Ziffer 5.Rahmengebühr54,00 bis 381,00
7.2.4Gebühr für erfolglosen Widerspruch zu Entscheidungen nach Ziffer 6653,00
7.2.5Gebühr für erfolglosen Widerspruch gegen Beitrags- und Gebührenbescheide
Streitwert bis 500,00 EUR
Streitwert über 500,00 EUR bis 2.500,00 EUR
Streitwert über 2.500,00 EUR bis 5.000,00 EUR
Streitwert über 5.000,00 EUR bis 10.000,00 EUR
Streitwert über 10.000,00 EUR bis 25.000,00 EUR
Streitwert über 25.000,00 EUR

33,00
65,00
136,00
326,00
490,00
653,00
7.2.6Gebühr für erfolglosen Widerspruch bei Ablehnung der Anrechnung/ Befreiung von Prüfungsleistungen54,00
7.2.7Bei Widersprüchen gegen einen Verwaltungsakt der IHK zu Leipzig entsteht die jeweilige Gebühr mit Erhebung des Widerspruchs. Bei teilweisem Erfolg des Widerspruchs sind die Kosten des Verfahrens (Gebühr und Auslagen) in einem angemessenen Verhältnis zu teilen. Bei Rücknahme des Widerspruchs vor Erlass des Widerspruchsbescheides oder bei Erledigung des Verfahrens auf andere Weise, ist über die Kosten unter Berücksichtigung des Sachstandes nach billigem Ermessen zu entscheiden.
7.3Amtliche Beglaubigungen, Zweitschriften, Bescheinigungen, Gleichstellungen, Übersetzungen – sonstige Verwaltungsakte
7.3.1Amtliche Beglaubigungen24,00
7.3.2Ausstellung von Zweitschriften (z. B. Zeugnisse)54,00
7.3.3Bescheinigungen
7.3.3.1Bescheinigungen im Prüfungswesen, Anrechnung/Befreiung von Prüfungsleistungen, Zertifikate, Teilnahme an Veranstaltungen, alle sonstigen Bescheinigungen … u. ä. bis zu dreifachnach Aufwand
Rahmengebühr
11,00 bis 54,00
7.3.3.2EU-Bescheinigungen28,00
7.3.4Gleichstellungen und Entsprechung anerkannter Fortbildungsabschlüsse und Facharbeiterabschlüsse60,00
7.3.5Fremdsprachige Zeugnisübersetzungennach Aufwand
Rahmengebühr
nach Aufwand 27,00 bis 65,00
7.3.6Bescheinigung nach 6. Ausbildereignungs-Änderungs-Verordnung gewerbliche Wirtschaft33,00
7.3.7Die Gebühren gemäß Ziffern 7.3.1 bis 7.3.6 sind sofort fällig. 
7.3.8Einsichtnahmen in Prüfungsunterlagen
Einsichtnahmen in Prüfungsunterlagen erfolgen für die erste Stunde ohne Erhebung einer Gebühr, für jede weitere angefangene Stunde
pro Stunde
54,00
7.3.9Zusätzlicher Raum inklusive Aufsicht (auf Anfrage und bei Verfügbarkeit)
  • ganztägig
  • halbtägig


152,00
76,00

7.4Säumnisgebühren 
7.4.1bei verspäteter oder unvollständiger Anmeldung zu Prüfungen in der Erstausbildung (Ziffer 3.2) in der Fortbildung (Ziffer 3.3), zu Sach- und Fachkundeprüfungen (Ziffern 4 und 5); fällig ab einer Woche nach Anmeldeschluss54,00
7.4.2bei verspätetem Einreichen des Antrags auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse (nach Ablauf der Probezeit)54,00
7.4.3bei verspätetem Einreichen des Antrags auf Eintragung in das Verzeichnis der Umschulungsverhältnisse (drei Monate ab Beginn der Maßnahme)54,00
7.4.4Bei verspätetem Einreichen des Antrages auf Zulassung zur Abschlussprüfung ohne vorangegangenes Berufsausbildungsverhältnis in einem anerkannten Ausbildungsberuf (Externenprüfung) nach Ziffer 3.1.2 fällig ab einer Woche nach Anmeldeschluss54,00
7.5Auslagen
Entstehen bei der Inanspruchnahme der IHK zu Leipzig Auslagen, so kann ihre Erstattung vom Inanspruchnehmenden verlangt werden. Das gilt auch, wenn die Inanspruchnahme an sich gebührenfrei ist.
Auslagen sind insbesondere Aufwendungen für Leistungen Dritter oder anderer Behörden (z. B. Kosten für Fachgremien, Zustellungen, Materialkosten, Reisekosten).

8. Form der Bekanntgabe
Die Übermittlung der gem. § 5 Gebührenordnung festgesetzten Gebührenbescheide erfolgen in schriftlicher (per Post) oder elektronischer Form.

9. Allgemeine Umsatzsteuerklausel
Soweit Gebührentatbestände nach § 2b UStG umsatzsteuerbar und/oder umsatzsteuerpflichtig sind, verstehen sich diese zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

10. Übergangsregelung
Für einzelne Leistungen, die vor dem Inkrafttreten dieses Gebührentarifs beantragt oder begonnen, aber noch nicht vollständig erbracht wurden, wird der Gebührentarif in der bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung weiter angewendet. Soweit Forderungen noch während der Geltung des alten Gebührentarifes entstanden sind (§ 4 der Gebührenordnung), ist der Gebührentarif in seiner bisherigen Fassung anzuwenden.

11. Inkrafttreten

Diese Fassung des Gebührentarifs tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.Damit tritt der Gebührentarif vom 1. Januar 2023 außer Kraft.

Leipzig,10. Dezember 2024
IHK zu Leipzig
Kristian Kirpal, Präsident
Dr. Fabian Magerl, Hauptgeschäftsführer

Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr genehmigt gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 3 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 701-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 2021 (BGBl. I S. 3306) geändert worden ist, den Beschluss der Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig vom 10. Dezember 2024 über die Änderung des Gebührentarifs

Dresden, 19. Dezember 2024
Birgit Wagner, Stellvertretende Referatsleiterin

Die vorstehende Änderung des Gebührentarifs der IHK zu Leipzig wird hiermit ausgefertigt.

Leipzig, 19. Dezember 2024
Kristian Kirpal, Präsident

Dr. Fabian Magerl, Hauptgeschäftsführer

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, dessen ungeachtet beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter.

 

Anlage zum Gebührentarif

Gebühren Fortbildungsprüfungen der IHK zu Leipzig (Stand 1. Januar 2025)

Geb.-Tarif Nr.FortbildungsprüfungPrüfungsgebühr in EUR
3.3.1.1Betriebswirt 
 Geprüfter Betriebswirt  
 Wirtschaftliches Handeln und betriebliche Leistungsprozesse332,00
 Führung und Management im Unternehmen386,00
 Fachübergreifende Projektarbeit und Fachgespräch364,00
 Geprüfter Betriebswirt (VO 2019) 
 Schriftlicher Prüfungsteil517,00
 Mündlicher Prüfungsteil201,00
 Projektbezogener Prüfungsteil364,00
 Geprüfter Technischer Betriebswirt 
 Wirtschaftliches Handeln und betriebliche Leistungsprozesse299,00
 Management und Führung354,00
 Fachübergreifender technikbezogener Prüfungsteil310,00
3.3.1.2Fachkaufmann 
 Geprüfter Bilanzbuchhalter 
 Schriftliche und mündliche Prüfung658,00
 Zusatzqualifikation „Bilanzbuchhaltung international“419,00
 Geprüfter Personalfachkaufmann506,00
3.3.1.3Fachwirt 
 Geprüfter Bankfachwirt626,00
 Geprüfter Fachwirt für Einkauf539,00
 Geprüfter Fachwirt für Energiewirtschaft539,00
 Fachwirt im Gastgewerbe 
 Wirtschaftsbezogene Qualifikationen364,00
 Handlungsspezifische Qualifikationen473,00
 Geprüfter Fachwirt für Büro- und Projektorganisation647,00
 Geprüfter Handelsfachwirt 
 Teil 1256,00
 Teil 2277,00
 Teil 3201,00
 Geprüfter Immobilienfachwirt636,00
 Geprüfter Industriefachwirt 
 Wirtschaftsbezogene Qualifikationen364,00
 Handlungsspezifische Qualifikationen354,00
 Geprüfter Fachwirt für Marketing811,00
 Geprüfter Medienfachwirt 
 Grundlegende Qualifikationen397,00
 Handlungsspezifische Qualifikationen647,00
 Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen571,00
 Geprüfter Technischer Fachwirt 
 Wirtschaftsbezogene Qualifikationen364,00
 Technische Qualifikationen321,00
 Handlungsspezifische Qualifikationen408,00
 Geprüfter Veranstaltungsfachwirt 
 Wirtschaftsbezogene Qualifikationen364,00
 Handlungsspezifische Qualifikationen484,00
 Geprüfter Fachwirt für Versicherungen und Finanzen 
 Prüfungsteil A267,00
 Prüfungsteil B484,00
 Geprüfter Wirtschaftsfachwirt 
 Wirtschaftsbezogene Qualifikationen364,00
 Handlungsspezifische Qualifikationen321,00
3.3.1.4Industriemeister, Fachmeister 
 Geprüfter Industriemeister Fachrichtung Elektrotechnik 
 Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen364,00
 Handlungsspezifische Qualifikationen408,00
 Geprüfter Industriemeister Fachrichtung Metall 
 Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen364,00
 Handlungsspezifische Qualifikationen452,00
 Geprüfter Industriemeister Fachrichtung Mechatronik 
 Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen364,00
 Handlungsspezifische Qualifikationen408,00
 Geprüfter Industriemeister Fachrichtung Printmedien 
 Grundlegende Qualifikationen397,00
 Handlungsspezifische Qualifikationen647,00
 Industriemeister Fachrichtung Gießerei 
 Fachrichtungsübergreifender Teil408,00
 Fachrichtungsspezifischer Teil452,00
 Geprüfter Küchenmeister 
 Wirtschaftsbezogene Qualifikationen364,00
 Handlungsspezifische Qualifikationen441,00
 Praktische Prüfung343,00
 Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik 
 Fachrichtungsübergreifender Teil408,00
 Fachrichtungsspezifischer Teil517,00
 Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik 
 Veranstaltungsprozesse386,00
 Betriebliches Management321,00
 Veranstaltungsprojekt256,00
 Geprüfter Meister für Bahnverkehr 
 Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen364,00
 Handlungsspezifische Qualifikationen452,00
 Geprüfter Baumaschinenmeister 
 Wirtschafts-, rechts- und sozialkundlicher Teil408,00
 Baumaschinentechnischer Teil952,00
 Geprüfter Logistikmeister 
 Grundlegende Qualifikationen364,00
 Handlungsspezifische Qualifikationen484,00
 Geprüfter Meister Medienproduktion Bild und Ton 
 Betriebsmanagement549,00
 Projektmanagement658,00
 Geprüfter Polier 
 Baubetrieb354,00
 Bautechnik419,00
 Mitarbeiterführung und Personalmanagement332,00
 Geprüfter Meister für Rohr-, Kanal- und Industrieservice 
 Grundlegende Qualifikationen364,00
 Handlungsspezifische Qualifikationen495,00
 Geprüfter Meister für Schutz und Sicherheit 
 Grundlegende Qualifikationen364,00
 Handlungsspezifische Qualifikationen528,00
3.3.1.5Sonstige Prüfungen 
 Geprüfter Berufspädagoge 
 Kernprozesse der beruflichen Bildung615,00
 Berufspädagogisches Handeln in Bereichen der beruflichen Bildung571,00
 Spezielle berufspädagogische Funktionen256,00
 Geprüfter Fremdsprachenkorrespondent441,00
 Geprüfter Pharmareferent462,00
 Geprüfter Qualitätsfachmann Fertigungsprüftechnik 
 Schriftlicher Teil310,00
 Praktischer Teil386,00
 Schreibtechnische Prüfungen 
 Maschinenschreibprüfung321,00
 Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft473,00
 Geprüfter Fernsehkameramann745,00
 Geprüfter Fachmann für Bildmischung und Bildregie850,00

Aktualisierung: 6. Dezember 2024