Schutz- und Sicherheitskraft (Gepr.)

Mit Abschluss dieser Fortbildungsprüfung soll festgestellt werden, ob die Teilnehmer die folgenden im Zusammenhang stehenden Aufgaben einer Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft wahrnehmen können:

  • Abwenden von Schäden und Gefahren,
  • Aufrechterhalten von Sicherheit und Ordnung,
  • Nutzen der zur Verfügung stehenden Schutz- und Sicherheitstechnik
  • kundenorientiert handeln und kommunizieren sowie deeskalierend wirken,
  • Beurteilen der eigenen rechtlichen Stellung sowie Berücksichtigung von Gesetzen und Vorschriften. 

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer

1. eine mit Erfolg abgeschlossene Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach
     eine mindestens zweijährige Berufspraxis in der Sicherheitswirtschaft oder
2. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis, von der mindestens drei Jahre in der Sicherheitswirtschaft
     abgeleistet sein müssen und
3. ein Mindestalter von 24 Jahren und 
4. die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang, dessen Beendigung nicht länger als 24 Monate zurückliegt

nachweist.

Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen und Anmeldung

Mit dem Fortbildungsinformationscenter haben Sie als Teilnehmer einer Fortbildungsprüfung alle wichtigen Daten rund um Ihre Prüfung, wie z. B. Informationen zur Anmeldung, zu Prüfungsterminen und -ergebnissen, jederzeit bequem per Smartphone, Tablet oder PC mit dabei.

Alle Informationen sowie die Möglichkeit zur Zulassung und Anmeldung finden Sie unter:
Allgemeine Informationen zur Fortbildungsprüfung 

Prüfungstermine

Informationen für Prüfungsteilnehmende, wie z. B. die Prüfungstermine, die zugelassenen Hilfsmittel, den Prüfungsablauf sowie die Prüfungsstruktur finden Sie hier.

Situationsbezogenes Fachgespräch

Die mündliche Prüfung ist als situationsbezogenes Fachgespräch durchzuführen. Im situationsbezogenen Fachgespräch sollen die Qualifikationsschwerpunkte des Handlungsbereichs „Sicherheits- und serviceorientiertes Verhalten und Handeln“ den Schwerpunkt bilden. Darüber hinaus sollen Qualifikationsschwerpunkte, die nicht schriftlich geprüft wurden, mitberücksichtigt werden. Das Fachgespräch soll je Prüfungsteilnehmer mindestens 30 Minuten und höchstens 40 Minuten dauern. Die Vorbereitungszeit beträgt maximal 30 Minuten.

Weitere Informationen

Unter dem nachfolgenden Link können Sie nach Seminaren, Kursen, Aufstiegsfortbildungen und IHK-Weiterbildungsprüfungen suchen.

 

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Ihre Kontaktperson

Bei Fragen hilft Ihnen Christian Eismann gerne weiter.

T: +49 341 1267-1355
F: +49 341 1267-1426
E: christian.eismann@leipzig.ihk.de

Aufnahme der IHK-Fahnen vor dem Haus