Mit Abschluss dieser Fortbildungsprüfung soll festgestellt werden, ob die Teilnehmer die notwendigen Qualifikationen besitzen, um die Aufgaben einer Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft wahrzunehmen.
Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft ist eine berufliche Fortbildung nach Rechtsvorschrift der IHK zu Leipzig gem. § 54 Berufsbildungsgesetz (BBiG). Lehrgänge werden von Industrie- und Handelskammern (IHK) und privaten Bildungsträgern angeboten.
Zulassungsabfrage
Vor jeder Fortbildungsmaßnahme sollte der Antrag zur Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen gestellt werden.
Folgende Unterlagen senden wir Ihnen gerne per Mail zu:
- Antrag zur Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen
Prüfungsanmeldung
Bitte beachten Sie, dass der Anmeldeschluss vier Monate vor dem gewählten Prüfungstermin liegt. Bei verspäteter Anmeldung fallen Säumnisgebühren laut aktuellem Gebührentarif an. Das Formular zur Anmeldung zur Prüfung erhalten Sie auf Anfrage per Mail.
Den jeweiligen Prüfungstermin erfahren Sie hier.
Folgende Unterlagen senden wir Ihnen gerne per Mail zu:
- Anmeldung zur Fortbildungsprüfung
Zugelassene Hilfsmittel
Hinweis
Nähere Informationen in Form einer Kurzbeschreibung finden Sie unter der folgenden Internetadresse: http://wis.ihk.de