MB_04_122 | FAQ Hilfsmittel in der PrüfungSeite drucken

Zugelassene Hilfsmittel

Antworten auf häufige Fragen zu den Hilfsmitteln und zu deren korrekter Verwendung in den Fortbildungsprüfungen

Welche Hilfsmittel sind in einer Prüfung zulässig? 

Welche Hilfsmittel zulässig sind, richtet sich nach der konkreten Berufsbildung und der dazugehörigen Prüfung. Die zugelassenen Hilfsmittel sind unter: https://www.dihk-bildungs-gmbh.de/pruefungen/ihk-pruefungen zu finden. 

Auch die Sachbearbeiter der Prüfungsorganisation erteilen Ihnen auf Anfrage vor Ihrer Prüfung Auskünfte im Hinblick auf die jeweils zugelassenen Hilfsmittel (Insbesondere für Zwischen- und Abschlussprüfungen der Berufsausbildung). 

 

Dürfen auch Gesetzestexte zur Prüfung als Hilfsmittel verwendet werden? 

In der Prüfung dürfen die konkret genannten und zulässigen Gesetzestexte benutzt werden. Sind nur „Gesetzestexte“ zugelassen, dürfen alle unkommentierten handelsüblichen Ausgaben, die Sie zur Lösung benötigen, verwendet werden. Handelsüblich heißt, dass jedermann dieses Werk erwerben kann. Es können gebundene Ausgaben (z. B. die dtv/Beck-Texte oder andere) oder Loseblattsammlungen (z. B. „Schönfelder“ oder andere) verwendet werden. Selbst oder von anderen zusammengestellte Ausdrucke aus dem Internet oder fotokopierte Gesetzestexte sind nicht erlaubt und stellen unerlaubte Hilfsmittel dar.  

 

Dürfen Gesetzestextsammlungen verwendet werden, in denen auch andere Gesetze enthalten sind? 

Gesetzestextsammlungen, (z. B. Beck-Texte im dtv im Taschenbuchformat, Schönfelder Deutsche Gesetze Textsammlung als Loseblattsammlung) dürfen auch dann verwenden werden, wenn sie auch noch andere als die von Ihnen benötigten Gesetzestexte enthalten. Gesetzestextsammlungen, die kein Gesetz enthalten, dass Sie zur Prüfung benötigen, dürfen hingegen nicht verwendet werden. 

 

Was bedeutet, „unkommentierte Fassung“? 

Sie dürfen nur den reinen Gesetzestext als solchen verwenden ohne Erläuterungen (sogenannte Gesetzeskommentare) und ohne eigene Erläuterungen, Ergänzungen und Notizen. 

 

Gesetzestexte sind schnell überholt. Was ist bei der Verwendung von Gesetzestexten in der Prüfung generell zu beachten? 

Sie sollten Gesetzestexte mit dem aktuellen bzw. neuesten Rechtsstand verwenden. Für die Korrekturen wird der zum Zeitpunkt der Prüfung aktuelle Rechtsstand zugrunde gelegt.  

 

Dürfen Passagen in Gesetzestexten markiert werden? 

Grundsätzlich ist das Markieren einiger Passagen in Gesetzestexten zulässig, um Paragrafen schneller zu finden. 

 

Welche Markierungen sind zulässig und wie sind die Passagen zu markieren? 

Zulässig sind Markierungen durch: 

  • Unterstreichungen, 
  • farbliche Markierungen einzelner Passagen des Gesetzestextes mit farbigen Textmarkern, 
  • Klebezettel bzw. Page Marker an den Rändern der Seiten, auf welchen die Paragrafen mit ihren 

Überschriften oder die Paragrafen mit einzelnen Stichwörtern der jeweiligen Paragraphenüberschrift beschriftet wurden. 

Beispiele für zulässige Beschriftungen von Page Markern: 

  •  „§ 312 g BGB Widerrufsrecht“ 
  •  „§ 433 BGB Kaufvertrag“ 
  •  „§ 280 BGB Schadenersatz“  

 

Was bedeutet „Normverweis“? 

Ein Normverweis ist ein Querverweis von einem bestimmten Paragrafen auf einen anderen bestimmten Paragrafen im selben oder einem anderen Gesetz.  

 

Dürfen verwendete Gesetzestexte in der Prüfung mit Normverweisen versehen sein? 

Normverweise sind grundsätzlich zulässig, sofern es sich lediglich um Querverweise ohne weiterführende Erläuterungen handelt. 

Beispiele für zulässige Normverweise: 

  • „§ 434 Abs. 1 Nr. 1 BGB“ oder  

mehrere Paragraphen, wenn diese eine Normkette bilden: 

  • „§§ 437 Nr. 1, 434, 439 BGB (Anspruch auf Nacherfüllung im Kaufrecht) 

 

Dürfen in der Prüfung Formelsammlungen, Tabellenbücher oder Taschenrechner verwendet werden? 

Formelsammlungen, Tabellenbücher und Taschenrechner dürfen in der Prüfung grundsätzlich als Hilfsmittel verwendet werden, wenn diese in der entsprechenden Hilfsmittelbekanntmachung aufgeführt sind und sich in ihrem ursprünglichen Originalzustand befinden (Keine Anzeichen für Manipulationen). 

 

Was ist bei der Auswahl unter den an sich zulässigen Hilfsmitteln noch zu beachten? 

Wenn die Hilfsmittel, (z.B. Gesetzestexte, Formelsammlungen, Tabellenbücher oder Taschenrechner u.s.w) in der Hilfsmittelübersicht näher konkretisiert und genauer definiert sind, (z.B. mit etwaigen Einschränkungen auf bestimmte Eigenschaften, Herausgeber oder Hersteller) ist ausschließlich die Verwendung der in der Hilfsmittelübersicht definierten Hilfsmittel erlaubt. 

 

Was ist bei der Verwendung von zugelassenen Hilfsmittel generell nicht erlaubt? 

Bei der Verwendung von zugelassenen Hilfsmitteln ist jede nicht ausdrücklich erlaubte Veränderung und / oder Manipulation unzulässig. Dies umfass auch jede erdenkliche Ergänzung des Hilfsmittels (z.B. durch Einlagen, Lernblätter, Notizzettel, handschriftliche Ergänzungen usw.), irrelevant ob diese mit prüfungsrelevanten Inhalten versehen sind oder nicht. Es gilt der Merksatz: „Das zulässige Hilfsmittel ist nur zu verwenden, wenn sich dieses in seiner Urform befindet“

 

Die Veröffentlichung von Merkblättern ist ein Service der IHK zu Leipzig für ihre Mitgliedsunternehmen. Dabei handelt es sich um eine zusammenfassende Darstellung der fachlichen und rechtlichen Grundlagen, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Eine Beratung im Einzelfall kann durch das Merkblatt nicht ersetzt werden. 

Aktualisierung: Mai 2023

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