Die Fortbildung von Beschäftigten in digitalen Technologien und deren Anwendung im Produktionsalltag sowie in der Verbundproduktion mit (mittel-)deutschen Produktionsfirmen und Medienhäusern gewinnt zunehmend an Stellenwert.
Der Fortbildungsabschluss Geprüfte/-r Fernsehkameramann/-frau wird als Baustein der Weiterqualifizierung in der Medienwirtschaft von der IHK zu Leipzig angeboten.
Diese IHK-Aufstiegsqualifikation mit Prüfung vor der IHK zu Leipzig bietet - alternativ zur universitären Ausbildung - für erfahrene Kameraassistenten und für Seiteneinsteiger, die bereits langjährige Erfahrungen in der Medienbranche haben die Chance, eine fundierte Zusatzqualifikation in den Bereichen der Fernsehherstellung: News-, Reportage- und Mehrkameraaufnahme durch eine öffentlich-rechtliche IHK-Prüfung zu dokumentieren.
Das Tätigkeitsprofil des Fernsehkameramanns reicht von der Anwendung von Reportage- und Studiotechnik für Konzepte aus den Bereichen News, Ratgeber und Magazine bis zur Gestaltung von Licht für Reportage- und Studioproduktionen, Tonbearbeitung und der damit verbundenen Gewerke.
Der Fernseh-Kameramann arbeitet auf Anweisungen von Redaktion / Regie / Produktionsleitung überwiegend im News und Mehrkamera-Bereich im Fernsehen. Insbesondere kann er:
1. technisch-handwerklich und gestalterische Vorgaben und Konzepte der Bereiche News, Ratgeber, Magazin aufwandsgerecht mit Reportage- oder Studio- bzw. Verbundkamera-Außenübertragungstechnik umsetzen
2. Licht für Reportage- und kleine Studioproduktionen gestalten sowie mit der Produktion verbundene Gewerke anleiten und führen.
Der Prüfungsteilnehmer ist nach Abschluss der Prüfung befähigt, die häufigsten der täglich anfallenden Publizistik- oder Mehrkameraaufnahmen in Fernsehanstalten und TV-Unternehmen in sendefähiger Qualität eigenverantwortlich anzufertigen.
Zulassungsabfrage
Vor jeder Fortbildungsmaßnahme sollte der Antrag zur Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen gestellt werden.
Folgende Unterlagen senden wir Ihnen gerne per Mail zu:
- Antrag zur Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen
Prüfungsanmeldung
Bitte beachten Sie, dass der Anmeldeschluss vier Monate vor dem gewählten Prüfungstermin liegt. Bei verspäteter Anmeldung fallen Säumnisgebühren laut aktuellem Gebührentarif an. Das Formular zur Anmeldung zur Prüfung erhalten Sie auf Anfrage per Mail.
Den jeweiligen Prüfungstermin erfahren Sie hier.
Folgende Unterlagen senden wir Ihnen gerne per Mail zu:
- Anmeldung zur Fortbildungsprüfung