Mit Abschluss dieser Fortbildungsprüfung soll festgestellt werden, ob die Teilnehmer die notwendigen Qualifikationen besitzen, um die Aufgaben eines/einer Geprüften Energiefachwirts/Geprüften Energiefachwirtin wahrzunehmen.
Geprüfter Energiefachwirt/Geprüfte Energiefachwirtin ist eine berufliche Fortbildung nach Rechtsvorschrift der IHK zu Leipzig gem. § 54 Berufsbildungsgesetz (BBiG). Lehrgänge werden von privaten Bildungsträgern angeboten.
Zulassungsabfrage
Vor jeder Fortbildungsmaßnahme sollte der Antrag zur Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen gestellt werden.
Folgende Unterlagen senden wir Ihnen gerne per Mail zu:
- Antrag zur Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen
Prüfungsanmeldung
Vor jeder Fortbildungsmaßnahme sollte der Antrag zur Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen gestellt werden.
Folgende Unterlagen senden wir Ihnen gerne per Mail zu:
- Antrag zur Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen
Zugelassene Hilfsmittel
Hinweis
Nähere Informationen in Form einer Kurzbeschreibung finden Sie unter der folgenden Internetadresse: https://wis.ihk.de