Energiefachwirt/-in (Gepr.)

Mit Abschluss dieser Fortbildungsprüfung soll festgestellt werden, ob die Teilnehmer die notwendigen Qualifikationen besitzen, um die Aufgaben eines/einer Geprüften Energiefachwirts/Geprüften Energiefachwirtin wahrzunehmen.

Geprüfter Energiefachwirt/Geprüfte Energiefachwirtin ist eine berufliche Fortbildung nach Rechtsvorschrift der IHK zu Leipzig gem. § 54 Berufsbildungsgesetz (BBiG). Lehrgänge werden von privaten Bildungsträgern angeboten.

Zulassungsabfrage

Vor jeder Fortbildungsmaßnahme sollte der Antrag zur Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen gestellt werden. 

Folgende Unterlagen senden wir Ihnen gerne per Mail zu:

  • Antrag zur Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen

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Prüfungsanmeldung

Vor jeder Fortbildungsmaßnahme sollte der Antrag zur Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen gestellt werden. 

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Hinweis

Nähere Informationen in Form einer Kurzbeschreibung finden Sie unter der folgenden Internetadresse: https://wis.ihk.de

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Bei Fragen hilft Ihnen Martina Jänicke gerne weiter.

T: +49 341 1267-1374
F: +49 341 1267-1426
E: martina.jaenicke@leipzig.ihk.de

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