Handelsfachwirt/-in (Gepr.)

Der Geprüfte Handelsfachwirt besitzt detaillierte und erweiterte kaufmännisch-betriebswirtschaftliche Kenntnisse und Erfahrungen. Er verfügt über Voraussetzungen, planerisch und unternehmerisch tätig zu werden. Die Probleme der Beschaffungs- und Absatzmärkte, die Sortimentsbildung und Verkaufsförderung sind durch Einsatz geeigneter betriebswirtschaftlicher Steuerungsinstrumente von ihm unter Kontrolle zu halten.

Als Partner des Kunden, in der Führung und Motivation der Mitarbeiter, bei der Lösung organisatorischer Probleme und der Entwicklung von Absatzideen findet er seine Aufgaben. Seine langjährige Branchenkenntnis, die durch die Fortbildung erworbenen Fähigkeiten zur Problemanalyse und zum konzeptionellen Denken bieten dem Geprüften Handelsfachwirt eine Fülle von Einsatzmöglichkeiten und den beruflichen Aufstieg zur Führungskraft.

Zulassungsvoraussetzungen

Verordnung vom 13.05.2014

§ 2 Zulassungsvoraussetzungen

(1) Zur ersten schriftlichen Teilprüfung nach § 3 Absatz 2 und 3 ist zuzulassen, wer
      1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen
           Ausbildungsberuf im Handel und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
      2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Verkäufer oder zur Verkäuferin oder in einem an
           erkannten kaufmännisch-verwaltenden dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens
           zweijährige Berufspraxis oder
      3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Fachlageristen oder zur Fachlageristin und danach
           eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
      4. den Erwerb von mindestens 90 ECTS-Punkten in einem betriebswirtschaftlichen Studium und eine
           mindestens zweijährige Berufspraxis oder
      5. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
nachweist.

(2) Zur zweiten schriftlichen Teilprüfung nach § 3 Absatz 2 und 4 ist zuzulassen, wer die erste schriftliche Teilprüfung abgelegt hat, die nicht länger als zwei Jahre zurückliegt.

(3) Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss in Verkaufstätigkeiten oder anderen kaufmännischen Tätigkeiten im institutionellen oder funktionellen Handel erworben sein und inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 2 genannten Aufgaben haben.

Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen und Anmeldung

Mit dem Fortbildungsinformationscenter haben Sie als Teilnehmer einer Fortbildungsprüfung alle wichtigen Daten rund um Ihre Prüfung, wie z. B. Informationen zur Anmeldung, zu Prüfungsterminen und -ergebnissen, jederzeit bequem per Smartphone, Tablet oder PC mit dabei.

Anmeldungen zur Fortbildungsprüfung ab Herbst 2026 sind ausschließlich über das Fortbildungsinformationscenter möglich. Es werden ab diesem Zeitpunkt keine Anmeldeformulare mehr akzeptiert. Bis dahin verwenden Sie bitte die Anmeldung zur Fortbildungsprüfung.

Alle Informationen sowie die Möglichkeit zur Zulassung und Anmeldung finden Sie unter:
Allgemeine Informationen zur Fortbildungsprüfung 

Prüfungstermine

Informationen für Prüfungsteilnehmende, wie z.B. die Prüfungstermine, die zugelassenen Hilfsmittel, den Prüfungsablauf finden Sie hier.

Prüfungsinformationen

Die Gesamtprüfung beinhaltet zwei schriftlich durchzuführende Teilprüfungen und eine mündliche Teilprüfung.

Schriftliche Prüfung

Die erste schriftliche Teilprüfung gliedert sich in die Handlungsbereiche:

1. Unternehmensführung und -steuerung,
2. Führung, Personalmanagement, Kommunikation und Kooperation.

Die zweite schriftliche Teilprüfung gliedert sich in die Handlungsbereiche:
1. Handelsmarketing,
2. Beschaffung und Logistik,

sowie einen der Handlungsbereiche:
3. Vertriebssteuerung,
4. Handelslogistik,
5. Einkauf oder
6. Außenhandel.

Es sind keine mündliche Ergänzungsprüfung möglich.

Mündliche Prüfung

Die mündliche Teilprüfung gliedert sich in Präsentation und situationsbezogenes Fachgespräch.

Anhand der Präsentation soll nachgewiesen werden, dass eine komplexe Problemstellung der betrieblichen Praxis erfasst, angemessen dargestellt, beurteilt und gelöst werden kann. Die Themenstellung muss sich auf jeweils einen Handlungsbereich wie oben bereits benannt beziehen. Dabei soll die Dauer der Präsentation 15 Minuten betragen.

Das Thema der Präsentation wird von der zu prüfenden Person gewählt und mit einer Kurzbeschreibung dem Prüfungsausschuss am Tag der zweiten schriftlichen Teilprüfung eingereicht.

Im situationsbezogenen Fachgespräch soll ausgehend von der Präsentation die Fähigkeit nachgewiesen werden, betriebspraktische Probleme zu analysieren und Lösungsmöglichkeiten unter Beachtung der maßgebenden Einflussfaktoren zu entwickeln, zu bewerten und zu vertreten. Dabei soll auch die Fähigkeit nachgewiesen werden, angemessen zu kommunizieren und sachgerecht zu argumentieren. Das Fachgespräch soll nicht länger als 20 Minuten dauern.

Die Prüfung ist bestanden, wenn

  • in allen Prüfungsleistungen mindestens 50 Punkte erreicht werden.

Wer die Prüfung nach dieser Verordnung erfolgreich bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung nach dem Berufsbildungsgesetzes erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) befreit.

Formular Themeneinreichung

Der Themenvorschlag für die Präsentation im Rahmen der mündlichen Prüfung erfolgt mit dem folgenden Formular:

Weitere Informationen

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Bei Fragen hilft Ihnen Nadine Nitzsche gerne weiter.

T: +49 341 1267-1374
F: +49 341 1267-1426
E: nadine.nitzsche@leipzig.ihk.de

Porträt von Nadine Nitzsche