Geprüfte Handelsfachwirte und Handelsfachwirtinnen arbeiten als Beschäftigte oder Selbstständige im institutionellen und funktionellen Handel, insbesondere im Einzelhandel sowie im Groß- und Außenhandel.
Sie nehmen eigenständig und verantwortlich handelsspezifische Aufgaben und Sachverhalte wahr, insbesondere Aufgaben der Planung, Steuerung, Durchführung und Kontrolle des Unternehmens bzw. einzelner Organisationseinheiten unter Nutzung betriebswirtschaftlicher und personalwirtschaftlicher Steuerungsinstrumente.
Geprüfter Handelsfachwirt ist eine bundesweit einheitlich geregelte berufliche Fortbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Lehrgänge werden von privaten Bildungsträgern angeboten.
Zulassungsabfrage
Vor jeder Fortbildungsmaßnahme sollte der Antrag zur Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen gestellt werden.
Folgende Unterlagen senden wir Ihnen gerne per Mail zu:
- Antrag zur Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen
Prüfungsanmeldung
Bitte beachten Sie, dass der Anmeldeschluss vier Monate vor dem gewählten Prüfungstermin liegt. Bei verspäteter Anmeldung fallen Säumnisgebühren laut aktuellem Gebührentarif an. Das Formular zur Anmeldung zur Prüfung erhalten Sie auf Anfrage per Mail.
Den jeweiligen Prüfungstermin erfahren Sie hier.
Folgende Unterlagen senden wir Ihnen gerne per Mail zu:
- Anmeldung zur Fortbildungsprüfung