Mit Abschluss dieser Fortbildungsprüfung soll festgestellt werden, ob die Teilnehmer die notwendigen Qualifikationen besitzen, um die Aufgaben einer/eines Geprüften Fachfrau/Geprüften Fachmannes für Bildmischung und Bildregie wahrzunehmen.
Geprüfte Fachleute für Bildmischung und Bildregie sind befähigt, anleitende Aufgaben im Verantwortungsbereich der Bildregie in der audiovisuellen Medienproduktion eigenständig zu übernehmen und hierzu organisatorisch-gestalterische Prozesse und Produkte verantwortlich zu konzipieren, zu realisieren und zu überwachen.
Die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung sind in der Besonderen Rechtsvorschrift der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte/r Fachfrau/-mann für Bildmischung und Bildregie (§ 2) geregelt.
Lehrgänge werden von privaten Bildungsträgern angeboten.
Zulassungsantrag
Die Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen sollte vor Beginn eines Lehrganges beantragt werden. Für eine schnelle Bearbeitung der Überprüfung ist es wichtig, den Antrag auf Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen vollständig ausgefüllt mit den entsprechenden Nachweisen einzureichen.
Bitte beachten Sie, dass die Dokumente nur mit vollständigen Unterschriften angenommen werden.
Prüfungsanmeldung und Gebühren
Die Anmeldung zur Prüfung ist schriftlich mit dem Anmeldeformular der IHK zu Leipzig möglich. Der Anmeldeschlusss liegt
vier Monate vor dem gewählten Prüfungstermin. Bei verspäteter Anmeldung fallen Säumnisgebühren laut aktuellem Gebührentarif an.
Die Prüfungsgebühr wird bei der Anmeldung zur Prüfung fällig und muss in jedem Fall vor dem Prüftermin beglichen sein. Die Höhe der Gebühren können Sie dem aktuellen Gebührentarif entnehmen.
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