Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum Geprüften Meister/zur Geprüften Meisterin für Schutz und Sicherheit und damit die Befähigung:
- in privaten und öffentlichen Unternehmen unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Branchen und Tätigkeitsfeldern eines Unternehmens Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen und
- sich auf veränderte Methoden und Systeme, auf sich verändernde Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und -entwicklung flexibel einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Unternehmen mitzugestalten.
Zulassung zur Prüfung
Vor Lehrgangsbeginn muss ein Antrag zur Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen bei der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig gestellt werden.
§ 3 Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf, der einem sicherheitsrelevanten Beruf zugeordnet werden kann, oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen sicherheitsrelevanten anerkannten Ausbildungsberuf und eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
4. eine mindestens vierjährige Berufspraxis oder
5. eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zur Geprüften Werkschutzfachkraft.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. das Ablegen des Prüfungsteils "Grundlegende Qualifikationen", das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
2. zu den in Absatz 1 Nummer 1 bis 5 genannten Voraussetzungen ein weiteres Jahr Berufspraxis.
(3) Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Meisters/einer Geprüften Meisterin für Schutz und Sicherheit gemäß § 1 Abs. 3 haben.
Gebühren
Die Prüfungsgebühr wird bei der Anmeldung zur Prüfung fällig und muss in jedem Fall vor dem Prüftermin beglichen sein. Die Höhe der Gebühren können Sie dem aktuellen Gebührentarif entnehmen.
Informationen für Prüfungsteilnehmende
Informationen für Prüfungsteilnehmende, wie z.B. die Prüfungstermine, die zugelassenen Hilfsmittel, den Prüfungsablauf sowie die Prüfungsstruktur finden Sie hier.
Grundlegende Qualifikationen
- 29./30. April 2025
- 05./06. November 2025
- 29./30. April 2026
- 05./06. November 2026
- 28./29. April 2027
- 21./22. Oktober 2027
Handlungsspezifische Qualifikationen
- 07. Mai 2025
- 18. November 2025
- 06. Mai 2026
- 16. November 2026
Termin für Fachgespräche
- 28./29. Januar 2025
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