Personalfachkaufmann/-frau (Gepr.)
Mit Abschluss dieser Fortbildungsprüfung soll festgestellt werden, ob die Teilnehmer die notwendigen Qualifikationen besitzen, um die Aufgaben eines/einer Geprüften Personalfachkaufmanns/Geprüften Personalfachkauffrau wahrzunehmen.
Geprüfter Personalfachkaufmann/Geprüfte Personalfachkauffrau ist eine bundesweit einheitlich geregelte berufliche Fortbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Lehrgänge werden von privaten Bildungsträgern angeboten.
Dokumente
Ansprechpartner
Prüfungsorganisation
Martina Jänicke
martina.jaenicke@ | |
Telefon | 0341 1267-1374 |
Fax | 0341 1267-1426 |
Hinweis
Nähere Informationen in Form einer Kurzbeschreibung finden Sie unter der folgenden Internetadresse http://wis.ihk.de
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