Meister/-in für Schutz und Sicherheit (Gepr.)
Mit Abschluss dieser Fortbildungsprüfung soll festgestellt werden, ob die Teilnehmer die notwendigen Qualifikationen besitzen, um die Aufgaben eines/einer Geprüften Meisters/Geprüften Meisterin für Schutz und Sicherheit wahrzunehmen.
Geprüfter Meister/Geprüfte Meisterin für Schutz und Sicherheit ist eine bundesweit einheitlich geregelte berufliche Fortbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).
Dokumente zum Prüfungsablauf
Ansprechpartner
Prüfungsorganisation
Regine Neuhaus
regine.neuhaus@ | |
Telefon | 0341 1267-1355 |
Fax | 0341 1267-1426 |
Hinweis
Nähere Informationen in Form einer Kurzbeschreibung finden Sie unter der folgenden Internetadresse http://wis.ihk.de
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