Unterrichtungsverfahren im Bewachungsgewerbe

Das ZAW -Zentrum für Aus- und Weiterbildung Leipzig GmbH- führt mit Wirkung vom 1. Januar 2008 im Auftrag der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig die Unterrichtung im Bewachungsgewerbe durch . Diese Unterrichtung gilt für Personen die im Bewachungsgewerbe tätig sind oder tätig werden wollen und eine Bescheinigung über die Unterrichtung nach §34 a Abs. 1a Satz 1 Nr. 2 der Gewerbeordnung benötigen.

Für die Ausübung bestimmter Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe ist die Bescheinigung über die Unterrichtung nicht ausreichend, sondern der Nachweis einer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung erforderlich.

Dies betrifft

  1. Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (z. B. Citystreife)
  2. Schutz vor Ladendieben (z. B. Einzelhandelsdedektiv)
  3. Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (z. B. Türsteher)

Unterrichtung nach § 34a GewO

Teilnahmevoraussetzungen

Aufgrund der aktuell gültigen Bewachungsverordnung ist eine Teilnahme an der Unterrichtung nach § 34a GewO nur möglich, wenn ausländische Staatsbürger (mit eindeutigem Aufenthaltsstatus (Ausweis) und Arbeitserlaubnis) bzw. Teilnehmer/-in mit Migrationshintergrund über Sprachkenntnisse mindestens auf dem Kompetenzniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens verfügen und dies auch nachweisen können, um dem Unterrichtsstoff folgen und das Erlernte in die Praxis umsetzen zu können. Der Nachweis ist in Form von Originalzeugnissen und Bescheinigungen zu erbringen. Die Identität des Teilnehmers muss durch einen amtlichen Ausweis mit Lichtbild belegt werden.

Dauer der Unterrichtung

Die Unterrichtung umfasst 40 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten.

Inhalte der Unterrichtung

Die Unterrichtung umfasst insbesondere die fachspezifischen Pflichten und Befugnisse folgender Sachgebiete

  1. Recht der öffentl. Sicherheit und Ordnung einschl. Gewerberecht,
  2. Datenschutzrecht,
  3. Bürgerliches Gesetzbuch,
  4. Straf- und Strafverfahrensrecht, Umgang mit Waffen,
  5. Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste,
  6. Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt,
  7. Grundzüge der Sicherheitstechnik

Hinweis zur Kursteilnahme

Während der Unterrichtung ist die Nutzung mobiler Endgeräte (Handy etc.) untersagt. Bei einem Verstoß kann dies zum Ausschluss an der Unterrichtung erfolgen.

Abschluss

Bescheinigung über die Unterrichtung nach § 34 a Abs. 1a Satz 1 Nr. 2 Gewerbeordnung der IHK zu Leipzig.

Hauptgeschäftsstelle

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04109 Leipzig

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