Prüfungsvorbereitung und -ablauf
Die Vorbereitung auf die Prüfung kann durch den Besuch von Schulungen, die von Bildungseinrichtungen oder spezialisierten Unternehmen angeboten werden. Es geht aber auch durch Selbststudium.
Die mündliche Prüfung findet jeweils im Anschluss an die schriftliche Prüfung bzw. am Tag danach statt. Inhalt und Umfang der Sachkundeprüfung entnehmen Sie bitte der Prüfungsordnung.
Prüfungstermine
Prüfungstermin | Anmeldeschluss |
---|---|
21.09.2023 | 04.09.2023 |
19.10.2023 | 02.10.2023 |
16.11.2023 | 30.10.2023 |
14.12.2023 | 27.11.2023 |
18.01.2024 | 04.01.2024 |
15.02.2024 | 01.02.2024 |
21.03.2024 | 07.03.2024 |
18.04.2024 | 04.04.2024 |
16.05.2024 | 02.05.2024 |
20.06.2024 | 06.06.2024 |
22.08.2024 | 08.08.2024 |
19.09.2024 | 05.09.2024 |
17.10.2024 | 03.10.2024 |
14.11.2024 | 31.10.2024 |
12.12.2024 | 28.11.2024 |
Prüfungsrelevante Unterlagen auf Anfrage
Folgende Unterlagen senden wir Ihnen gerne per Mail zu:
- Gebührenübernahmeformular
Weitere Informationen
Wer benötigt die Sachkunde?
Für die Ausübung bestimmter Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe ist der Nachweis einer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung nach § 34a der Gewerbeordnung vor der IHK zwingend erforderlich. Dies betrifft:
- Tätigkeit als Selbstständiger, gesetzlicher Vertreter einer juristischen Person oder Betriebsleiter
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum (zum Beispiel Citystreife) oder in Hausrechtsbereichen mit öffentlichem Verkehr (zum Beispiel Einkaufscenter)
- Schutz vor Ladendieben (zum Beispiel Einzelhandelsdetektive)
- Bewachung im Einlassbereich gastgewerblicher Diskotheken (etwa Türsteher)
- Bewachung von Aufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünften oder anderen Immobilien und Einrichtungen zur auch vorübergehenden amtlichen Unterbringung von Asylsuchenden oder Geflüchteten, in leitender Funktion
- Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen in leitender Funktion
Inhaber folgender Prüfungszeugnisse nach Berufsbildungsgesetz bedürfen nicht der Sachkundeprüfung
- Für das Bewachungsgewerbe einschlägige Abschlüsse in der Berufsausbildung (zum Beispiel Fachkraft für Schutz und Sicherheit)
- Für das Bewachungsgewerbe einschlägige Weiterbildungsabschlüsse (u. a. Geprüfte Werkschutzfachkraft, Geprüfter Werkschutzmeister, Geprüfter Meister für Schutz und Sicherheit)
- Abschlüsse im Rahmen einer Laufbahnprüfung zumindest für den mittleren Polizeivollzugsdienst – auch im Bundesgrenzschutz und in der Bundespolizei oder für den mittleren Justizvollzugsdienst und den mittleren Zolldienst (mit Berechtigung zum Führen einer Waffe). Gleiches gilt für Feldjäger in der Bundeswehr.