Prüfungen für

Bewachungspersonal
und -unternehmer

Prüfungsvorbereitung und -ablauf

Die Vorbereitung auf die Prüfung kann durch den Besuch von Schulungen, die von Bildungseinrichtungen oder spezialisierten Unternehmen angeboten werden. Es geht aber auch durch Selbststudium. 

Die mündliche Prüfung findet jeweils im Anschluss an die schriftliche Prüfung bzw. am Tag danach statt. Inhalt und Umfang der Sachkundeprüfung entnehmen Sie bitte der Prüfungsordnung.

Prüfungstermine

PrüfungsterminAnmeldeschluss
21.09.202304.09.2023
19.10.202302.10.2023
16.11.202330.10.2023
14.12.202327.11.2023
18.01.202404.01.2024
15.02.202401.02.2024
21.03.202407.03.2024
18.04.202404.04.2024
16.05.202402.05.2024
20.06.202406.06.2024
22.08.202408.08.2024
19.09.202405.09.2024
17.10.202403.10.2024
14.11.202431.10.2024
12.12.202428.11.2024

Prüfungsrelevante Unterlagen auf Anfrage

Folgende Unterlagen senden wir Ihnen gerne per Mail zu:

  • Gebührenübernahmeformular

JETZT ANFRAGEN

Wer benötigt die Sachkunde?

Für die Ausübung bestimmter Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe ist der Nachweis einer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung nach § 34a der Gewerbeordnung vor der IHK zwingend erforderlich. Dies betrifft:

  • Tätigkeit als Selbstständiger, gesetzlicher Vertreter einer juristischen Person oder Betriebsleiter
  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum (zum Beispiel Citystreife) oder in Hausrechtsbereichen mit öffentlichem Verkehr (zum Beispiel Einkaufscenter)
  • Schutz vor Ladendieben (zum Beispiel Einzelhandelsdetektive)
  • Bewachung im Einlassbereich gastgewerblicher Diskotheken (etwa Türsteher)
  • Bewachung von Aufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünften oder anderen Immobilien und Einrichtungen zur auch vorübergehenden amtlichen Unterbringung von Asylsuchenden oder Geflüchteten, in leitender Funktion
  • Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen in leitender Funktion

Inhaber folgender Prüfungszeugnisse nach Berufsbildungsgesetz bedürfen nicht der Sachkundeprüfung

  • Für das Bewachungsgewerbe einschlägige Abschlüsse in der Berufsausbildung (zum Beispiel Fachkraft für Schutz und Sicherheit)
  • Für das Bewachungsgewerbe einschlägige Weiterbildungsabschlüsse (u. a. Geprüfte Werkschutzfachkraft, Geprüfter Werkschutzmeister, Geprüfter Meister für Schutz und Sicherheit)
  • Abschlüsse im Rahmen einer Laufbahnprüfung zumindest für den mittleren Polizeivollzugsdienst – auch im Bundesgrenzschutz und in der Bundespolizei oder für den mittleren Justizvollzugsdienst und den mittleren Zolldienst (mit Berechtigung zum Führen einer Waffe). Gleiches gilt für Feldjäger in der Bundeswehr.

Ich möchte diesen Beitrag teilen

Ihre Kontaktperson

Bei Fragen hilft Ihnen Hans-Peter Heinig gerne weiter.

T: +49 341 1267-1388
F: +49 341 1267-1426
E: hans-peter.heinig@leipzig.ihk.de

IHK Fassade