Geprüfte/r

Versicherungs-
fachmann/-frau IHK

Geprüfte/-r Versicherungsfachmann/-frau IHK

Die Tätigkeit des Versicherungsvermittlers oder -beraters unterliegt einer Erlaubnis- und Registrierungspflicht – und setzt den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung voraus. Die notwendige Erlaubnis wird erteilt, wenn der Vermittler oder Berater durch das Ablegen einer Sachkundeprüfung vor der IHK die nötigen fachspezifischen Produkt- und Beratungskenntnisse nachweist.

Wer muss zur Prüfung?

Nicht jeder künftige Versicherungsvermittler oder -berater muss diese Prüfung ablegen. Die gesetzliche Regelung sieht Ausnahmen und Übergangsregelungen vor (VersVermV § 2 Abs. 3, § 27).

Die Rechtsgrundlagen für die Durchführung der Sachkundeprüfung für Versicherungsvermittler und -berater bilden zum einen das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts – und zum anderen die Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV). Beide traten zeitgleich am 22. Mai 2007 in Kraft.

Prüfungsablauf

Inhalte und Anforderungen der Prüfung ergeben sich aus der Anlage 1 zur Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV).

  • Der schriftliche Teil der Sachkundeprüfung besteht aus Teil I (90 Minuten) und Teil II (70 Minuten).
  • Der praktische Teil der Sachkundeprüfung wird in der Regel am Tag nach der schriftlichen Prüfung durchgeführt. Die Prüfungszeit beträgt circa 20 Minuten. Bitte bringen Sie als Hilfsmittel Ihre Beratungsunterlagen und einen netzunabhängigen Taschenrechner mit.

Die Teilnahme an der Sachkundeprüfung erfordert eine umfassende und intensive inhaltliche Vorbereitung. Sie kann durch selbstständiges Lernen oder durch Schulungsmaßnahmen bei Weiterbildungsträgern und in Unternehmen erfolgen.

Weitere Informationen zum Ablauf und Inhalt der Prüfung entnehmen Sie bitte der Prüfungsordnung, sowie den Hinweisen zur Sachkundeprüfung.

Prüfungsanmeldung und Gebühren

Die Anmeldung zur Prüfung ist schriftlich mit dem Anmeldeformular der IHK zu Leipzig bis zum jeweiligen Anmeldeschluss (siehe Tabelle unten) möglich. Die Prüfungsgebühr wird bei der Anmeldung zur Prüfung fällig und muss in jedem Fall vor dem Prüftermin beglichen sein. Die Höhe der Gebühren können Sie dem aktuellen Gebührentarif entnehmen.

Hinweis

Bei Rücktritt (Abmeldung) nach erfolgter Anmeldung zur Prüfung werden 50 Prozent der jeweiligen Gebühr auf Antrag erstattet. Bei unentschuldigtem Fernbleiben, Zuspätkommen zur Prüfung oder Entschuldigung nach Prüfungsbeginn wird die volle Gebühr erhoben.

Prüfungstermine

schriftlicher Prüfungsteilpraktischer PrüfungsteilAnmeldeschluss
11.07.2024ab 12.07.202410.06.2024
10.10.2024ab 11.10.202409.09.2024

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