Unterrichtungsverfahren im

Bewachungs-
gewerbe

Das ZAW – Zentrum für Aus- und Weiterbildung Leipzig GmbH – führt seit 1. Januar 2008 im Auftrag der IHK zu Leipzig die Unterrichtung im Bewachungsgewerbe durch. Diese gilt für Personen, die im Bewachungsgewerbe tätig sind oder es werden wollen und eine Bescheinigung über die Unterrichtung nach § 34 a Abs. 1a Satz 1 Nr. 2 der Gewerbeordnung benötigen.

Für die Ausübung bestimmter Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe ist die Bescheinigung über die Unterrichtung nicht ausreichend. Stattdessen ist der Nachweis einer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung erforderlich.

Dies betrifft:
  1. Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (zum Beispiel Citystreife)
  2. Schutz vor Ladendieben (etwa Einzelhandelsdetektiv)
  3. Bewachung im Einlassbereich gastgewerblicher Diskotheken (zum Beispiel Türsteher)

Unterrichtung nach § 34a GewO

Teilnahmevoraussetzungen

Aufgrund der aktuell gültigen Bewachungsverordnung ist eine Teilnahme an der Unterrichtung nach § 34a GewO nur möglich, wenn ausländische Staatsbürger mit eindeutigem Aufenthaltsstatus (Ausweis) und Arbeitserlaubnis bzw. Teilnehmende mit Migrationshintergrund über Sprachkenntnisse mindestens auf dem Kompetenzniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens verfügen – und dies auch nachweisen können, um dem Unterricht zu folgen und das Erlernte in die Praxis umsetzen zu können. Der Nachweis ist in Form von Originalzeugnissen und Bescheinigungen zu erbringen. Die Identität des Teilnehmers muss durch einen amtlichen Ausweis mit Lichtbild belegt werden.

Dauer der Unterrichtung

Die Unterrichtung umfasst 40 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten.

Inhalte der Unterrichtung

Die Unterrichtung umfasst insbesondere die fachspezifischen Pflichten und Befugnisse folgender Sachgebiete

  1. Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, einschließlich Gewerberecht,
  2. Datenschutzrecht,
  3. Bürgerliches Gesetzbuch,
  4. Straf- und Strafverfahrensrecht, Umgang mit Waffen,
  5. Unfallverhütungsvorschrift für Wach- und Sicherungsdienste,
  6. Umgang mit Menschen, insbesondere das Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen. Dazu interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt,
  7. Grundzüge der Sicherheitstechnik
     

Hinweis zur Kursteilnahme

Die Benutzung von elektronischen Geräten während der Unterrichtung ist nicht gestattet und kann bei Missachtung zum Ausschluss von der Unterrichtung führen.

Erfolgreicher Abschluss

Erhalt der Bescheinigung über die Unterrichtung nach § 34 a Abs. 1a Satz 1 Nr. 2 Gewerbeordnung der IHK zu Leipzig.

Ich möchte diesen Beitrag teilen

Ihre Kontaktperson

Bei Fragen hilft Ihnen Hans-Peter Heinig gerne weiter.

T: +49 341 1267-1388
F: +49 341 1267-1426
E: hans-peter.heinig@leipzig.ihk.de

Aufnahme der IHK-Fahnen vor dem Haus