Fahrerinnen und Fahrer benötigen eine Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation, wenn sie
- gewerbliche Beförderungen im Güterkraft- oder Personenkraftverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen und
- bei den Beförderungen ein Kraftfahrzeug einsetzen, für das nach aktueller Rechtslage eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE benötigt wird und
- wenn sie ihre Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE nach dem 10.09.2009 (Güterkraftverkehr) oder nach dem 10.09. 2008 (Personenkraftverkehr) erworben haben
Prüfungstermine und -anmeldung
*Änderungen vorbehalten
Weitere Informationen
- Satzung betreffend die Prüfung zum Erwerb der Grundqualifikation der Fahrer im Güterkraft- und Personenverkehr
- Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung
- Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
- Erläuterungen zum Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
- Verkehrsprüfungen – Fragenfundus der Prüfung der EU-Berufskraftfahrer
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