Prüfung der beschleunigten Grundqualifikation für Berufskraftfahrer
Wer als Lkw- oder Kraftomnibusfahrer gewerblich unterwegs sein möchte, benötigt neben der passenden Fahrerlaubnis eine Zusatzqualifikation. Die Pflicht zur Grundqualifikation besteht grundsätzlich für selbstständige und für angestellte Fahrerinnen und Fahrer, die
- deutsche Staatsangehörige sind,
- Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sind oder
- Staatsangehörige eines Drittstaates sind und in einem Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) beschäftigt oder eingesetzt werden
- und die Fahrten zu gewerblichen Zwecken (einschließlich Werkverkehr und Transporthilfstätigkeiten) auf öffentlichen Straßen mit folgenden Kraftfahrzeugen durchführen:
- Kraftomnibusse = Fahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgastplätzen im Personenverkehr (Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE)
- Lkw = Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen im Güterkraftverkehr (Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE)
Die Prüfung bei der IHK zu Leipzig wird als beschleunigte Grundqualifikation für den Güterkraftverkehr oder für den Personenkraftverkehr angeboten. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil mit gebundenen Aufgaben. Sie wird bei der IHK digital am PC durchgeführt. Folgende Varianten sind möglich:
- Regelprüfung
- Pflichtschulung:140 Stunden à 60 Minuten
- Prüfungszulassung: Eintragung des Schulungsnachweises ins Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) durch eine zugelassene Fahrschule
- Prüfungszeit: 90 Minuten
- Punkte: maximal 60 - Quereinsteigerprüfung (mit vorhandenem Fachkundenachweis in derselben Verkehrsart)
- Pflichtschulung: 96 Stunden à 60 Minuten
- Prüfungszulassung: Eintragung des Schulungsnachweises ins Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) durch eine zugelassene Fahrschule
- Prüfungszeit: 60 Minuten
- Punkte: maximal 40 - Umsteigerprüfung (für bereits in der anderen Verkehrsart Grundqualifizierte)
- Pflichtschulung: 35 Stunden à 60 Minuten
- Prüfungszulassung: Eintragung des Schulungsnachweises ins Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) durch eine zugelassene Fahrschule
- Prüfungszeit: 45 Minuten
- Punkte: maximal 30
Ausnahmen (Besitzstandsschutz)
Keine Prüfung ist erforderlich für Fahrerinnen und Fahrer, die ihren Führerschein erworben haben:
- Bus: D1, D1E, D, DE vor dem 10.09.2008.
- Lkw: C1, C1E, C, CE vor dem 10.09.2009.
Diese Personen gelten als grundqualifiziert und müssen ggf. nur eine Weiterbildung gemäß § 4 BKrFQV absolvieren.
Änderungen in der Berufskraftfahrerqualifikation
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 10. Juli 2026 der Ersten Verordnung zur Änderung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften zugestimmt. Einen Tag nach der ausstehenden Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt sollen die Änderungen in Kraft treten.
Prüfung zum Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation
Die Verordnung sieht vor, dass die Prüfung zukünftig in neun Fremdsprachen durchgeführt werden kann:
- Albanisch
- Englisch
- Hocharabisch
- Polnisch
- Rumänisch
- Russisch
- Türkisch
- Ukrainisch
Prüfung zum Erwerb der Grundqualifikation
Im praktischen Prüfungsteil “Fahrprüfung” wird die Prüfungszeit um 30 Minuten von 120 Minuten auf 90 Minuten reduziert.
Zusätzlich fällt der praktische Prüfungsteil “Bewältigung kritischer Fahrsituationen” weg.
Änderungen beim Führerscheinerwerb
Die Ukraine und Montenegro werden in die Staatenliste der Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) aufgenommen. Inhaber einer israelischen, montenegrinischen oder ukrainischen Fahrerlaubnis müssen in den aufgenommenen Fahrerlaubnisklassen künftig bei der Umschreibung ihrer Fahrerlaubnis keine theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung mehr absolvieren. Auf diese Weise wird außerdem für ukrainische und montenegrinischen Fahrerinnen und Fahrer die rechtliche Möglichkeit geschaffen, mit dem EU-Führerschein in Deutschland Fahrerkarten zur Aufzeichnung von Lenk- und Ruhezeiten im gewerblichen Straßengüterverkehr und Straßenpersonenverkehr zu beantragen.
Führerscheine aus Drittstaaten, die bereits in einem anderen EU-Staat umgetauscht wurden, sollen künftig in Deutschland anerkannt werden.
Das Prüfungsportal für Sach- und Fachkundeprüfungen und Unterrichtungen
Für die Anmeldung zu einer Prüfung ist zunächst eine einmalige Registrierung im Online-Portal erforderlich. Nach erfolgreicher Registrierung stehen Ihnen sämtliche Funktionen zur Prüfungsanmeldung zur Verfügung. In Ihrem Nutzerkonto erhalten Sie eine Übersicht über alle für Sie relevanten Prüfungen – sowohl bei der IHK zu Leipzig als auch bei allen weiteren Industrie- und Handelskammern in Deutschland. Darüber hinaus können Sie im Portal Ihre Prüfungsergebnisse online einsehen und sich bei Bedarf von Prüfungen abmelden. Zu den Terminen*.
*Änderungen vorbehalten
Registrierung/ ANMELDUNG
Eine Anmeldung zur Prüfung ist ausschließlich über eine Registrierung als Privatperson mit einer privaten E-Mail-Adresse möglich. Beachten Sie, dass derzeit noch keine Anmeldungen über einen Firmenaccount oder Firmen-E-Mail möglich sind.
Hinweise zum Prüfungsportal
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Anmeldung zur Prüfung:
- Bitte melden Sie sich über diesen Link direkt online zur Prüfung an. Bitte beachten Sie, dass Ihre Anmeldung grundsätzlich verbindlich ist und bei einer Abmeldung Gebühren gemäß Gebührentarif der IHK zu Leipzig anfallen.
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Weitere Informationen
- Gebührenübernahmeformular
- Satzung betreffend die Prüfung zum Erwerb der Grundqualifikation der Fahrer im Güterkraft- und Personenverkehr
- Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)
- Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV)
- Erläuterungen zum Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
- Verkehrsprüfungen – Fragenfundus der Prüfung der EU-Berufskraftfahrer
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