Gefahrgutfahrer/-innen
Kraftfahrer, die Gefahrgut in kennzeichnungspflichtiger Menge befördern, sind bei einem von der IHK anerkannten Veranstalter zu schulen. Im Anschluss daran müssen sie eine Prüfung ablegen. Nach spätestens fünf Jahren ist dieses Wissen im Rahmen einer Auffrischungsschulung mit anschließender Prüfung erneut nachzuweisen.
Prüfungsanmeldung und Gebühren
Die Anmeldung zur Schulung und Prüfung erfolgt direkt bei den Veranstaltern. Diese finden Sie weiter unter auf dieser Seite. Die Höhe der Gebühren entnehmen Sie bitte dem aktuellen Gebührentarif.
Anerkannte Veranstalter für Gefahrgutfahrerschulungen
USfG | Schulungszentrum Gefahrgut
Im Bürocenter Lindenthal
Lindenthaler Hauptstr. 145
04158 Leipzig
SVG Beratungs- und Schulungsgesellschaft mbH
Söllichauer Str. 3
04356 Leipzig
Telefon: 0351 8143-241
Fahrschule-XXL GmbH
Zschochersche Str. 34
04229 Leipzig
Telefon: 0341-24874179
Ausbildungszentrum für Verkehrsberufe Leipzig GmbH
Georg-Schumann-Straße 257
04159 Leipzig
Telefon: 0341 9116780
Verkehrsinstitut Chemnitz GmbH - Niederlassung Leipzig
Handelsplatz 4
04319 Leipzig
Telefon: 0341 6522690
123fahrschule Sachsen GmbH
Lindenthaler Hauptstraße 3
04158 Leipzig
Telefon: 0341 60823223
Fahrschule Brode GbR
Am Bach 18
04509 Kyhna OT Neukyhna
Telefon: 034202 51980
Prüfungsrelevante Unterlagen auf Anfrage
Folgende Unterlagen senden wir Ihnen gerne per Mail zu:
- Kursplan Basiskurs
- Kursplan Aufbaukurs Tank
- Kursplan Aufbaukurs Klasse 1
- Kursplan Aufbaukurs Klasse 7
- Kursplan Auffrischungsschulung
Gefahrgutbeauftragte
Alle Unternehmen und Inhaber eines Betriebes, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahn-, Straßen- oder Wasserfahrzeugen beteiligt sind, unterliegen der Gefahrgutbeauftragten-Verordnung. Sie müssen also mindestens einen Gefahrgutbeauftragten bestellen.
Dieser Beauftragte hat seinen Kenntnisstand im Rahmen einer Prüfung bei der IHK nachzuweisen. Nähere Erläuterungen sind der Gefahrgutbeauftragten-Verordnung zu entnehmen.
Prüfungsrelevante Unterlagen
- Gebührenübernahmeformular
- Fragenkatalog
- Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt - GGVSEB
- Gefahrgutbeauftragtenverordnung - GbV
- Satzung betreffend die Schulung, die Prüfung und die Erteilung des Schulungsnachweises für Gefahrgutbeauftragte
*Änderungen vorbehalten
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