Geprüfte Handelsfachwirte und Handelsfachwirtinnen arbeiten als Beschäftigte oder Selbstständige im institutionellen und funktionellen Handel, insbesondere im Einzelhandel sowie im Groß- und Außenhandel.
Sie nehmen eigenständig und verantwortlich handelsspezifische Aufgaben und Sachverhalte wahr, insbesondere Aufgaben der Planung, Steuerung, Durchführung und Kontrolle des Unternehmens bzw. einzelner Organisationseinheiten unter Nutzung betriebswirtschaftlicher und personalwirtschaftlicher Steuerungsinstrumente.
Geprüfter Handelsfachwirt ist eine bundesweit einheitlich geregelte berufliche Fortbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Lehrgänge werden von privaten Bildungsträgern angeboten.
Zulassungsantrag
Bitte beachten Sie, dass die Dokumente nur mit vollständigen Unterschriften angenommen werden.
Vor Lehrgangsbeginn muss ein Antrag zur Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen bei der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig gestellt werden.
§ 3 Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung als "Bankkaufmann/Bankkauffrau" oder "Sparkassenkaufmann/ Sparkassenkauffrau" und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und eine weitere Berufspraxis von mindestens drei Jahren oder
3. eine mindestens sechsjährige Berufspraxis nachweist.
(2) Die Berufspraxis im Sinne des Absatzes 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 genannten Aufgaben in der Kreditwirtschaft haben.
(3) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
(4) Zu einem zusätzlichen Prüfungsbereich aus dem Prüfungsteil "Spezielle Qualifikation" ist zuzulassen, wer bereits eine Prüfung zum Bankfachwirt/zur Bankfachwirtin bestanden hat.
Prüfungsanmeldung und Gebühren
Die Anmeldung zur Prüfung ist schriftlich mit dem Anmeldeformular der IHK zu Leipzig möglich. Der Anmeldeschlusss liegt
vier Monate vor dem gewählten Prüfungstermin. Bei verspäteter Anmeldung fallen Säumnisgebühren laut aktuellem Gebührentarif an.
Die Prüfungsgebühr wird bei der Anmeldung zur Prüfung fällig und muss in jedem Fall vor dem Prüftermin beglichen sein. Die Höhe der Gebühren können Sie dem aktuellen Gebührentarif entnehmen.
Den jeweiligen Prüfungstermin erfahren Sie hier.
Zugelassene Hilfsmittel
Informationen für Prüfungsteilnehmende
Informationen für Prüfungsteilnehmende, wie z.B. die Prüfungstermine, die zugelassenen Hilfsmittel, den Prüfungsablauf sowie die Prüfungsstruktur finden Sie hier.
Für die mündliche Prüfung ist ein Thema zur Präsentation einzureichen. Das entsprechende Formular finden Sie hier.
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