Fachpraktikerausbildung für Jugendliche mit individuellem Förderbedarf
Fachpraktiker-Berufe sind ausschließlich für junge Menschen mit dem "Förderschwerpunkt Lernen" gedacht, für die eine Ausbildung in einem anerkannten Beruf nicht in Betracht kommt. Ziel ist es, Jugendlichen mit individuellem Förderbedarf ebenso eine Teilhabe an der beruflichen Bildung und am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Ihre Ansprechpartner

Aus- und Weiterbildungsberatung
Gabriele Seifert
seifertnoSpam@leipzig.ihk.de | |
Telefon | 0341 1267-1360 |
Fax | 0341 1267-1420 |

Aus- und Weiterbildungsberatung
Ute Hoffmann
ute.hoffmannnoSpam@leipzig.ihk.de | |
Telefon | 0341 1267-1358 |
Fax | 0341 1267-1420 |

Aus- und Weiterbildungsberatung
Evelyn Reinboth
reinbothnoSpam@leipzig.ihk.de | |
Telefon | 0341 1267-1359 |
Fax | 0341 1267-1420 |

Aus- und Weiterbildungsberatung
Andreas Schulz
schulznoSpam@leipzig.ihk.de | |
Telefon | 0341 1267-1460 |
Fax | 0341 1267-1420 |
Aus- und Weiterbildungsberatung
Jörn Garrels
garrelsnoSpam@leipzig.ihk.de | |
Telefon | 0341 1267-1193 |
Fax | 0341 1267-1420 |
Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?
- Formloser Antrag vom Jugendlichen mit individuellem Förderbedarf oder seinem gesetzlichen Vertreter
- Nachweis einer möglichen Ausbildungsstätte
- Bestätigung durch die Agentur für Arbeit, dass eine Ausbildung nach § 66 BBiG erfolgen kann
- Eignung der Ausbilder, die im Rahmen einer Ausbildung nach § 66 BBiG tätig werden (u. a. AEVO, mehrjährige Ausbildungserfahrung sowie der Nachweis über eine zusätzliche behindertenspezifische Qualifikation)
Förderung für Arbeitgeber zur Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung
Für Unternehmen, die Menschen mit Behinderung ausbilden, einstellen oder beschäftigen stehen verschiedene Förderungen zur Verfügung. Zum Beispiel können sie für die Neueinstellung behinderter und schwerbehinderter Menschen oder zur Unterstützung der behinderungsgerechten Einrichtung des Arbeitsplatzes Förderung erhalten.
- Regelförderung an Arbeitgeber für die Ausbildung von Menschen mit Behinderung
- Regelförderungen für Arbeitgeber bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung
Leistung | Ansprechpartner/Kostenträger |
Zuschuss zur Ausbildungsvergütung für behinderte Auszubildende: bis zu 60 Prozent der monatlichen Ausbildungsvergütung des letzten Ausbildungsjahres. | Agentur für Arbeit sowie verschiedene Rehabilitationsträger |
Zuschuss zur Ausbildungsvergütung für schwerbehinderte Auszubildende: bis zu 80 Prozent der monatlichen Ausbildungsvergütung des letzten Ausbildungsjahres. | Agentur für Arbeit |
Zuschuss oder Darlehen für neue Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen: bis zur Höhe der notwendigen Kosten bei angemessener Beteiligung des Arbeitgebers. | Integrationsamt |
Zuschuss oder Darlehen für die behinderungsgerechte Ausstattung von Ausbildungsplätzen: bis zur Höhe der notwendigen Kosten je nach Einzelfall. | Rehabilitationsträger, Agentur für Arbeit, Integrationsamt |
Zuschuss zu Gebühren; insbesondere Prüfungsgebühren. | Integrationsamt |
Zuschuss zu Kosten der Berufsausbildung für behinderte Jugendliche und junge Erwachsene, die für die Zeit der Berufsausbildung schwerbehinderten Menschen gleichgestellt worden sind: Prämien und Zuschüsse. | Integrationsamt |
Neben der Regelförderung ergänzen Landesprogramme das gesetzliche Instrumentarium zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben.
Quelle: www.einfach-teilhaben.de (Internetangebot herausgegeben vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
Leistung | Ansprechpartner/Kostenträger |
Probebeschäftigung: Die Personalkosten für eine befristete Probebeschäftigung eines behinderten oder schwerbehinderten Menschen können bis zu drei Monate von der Agentur für Arbeit oder vom Rehabilitationsträger übernommen werden. | Agentur für Arbeit sowie verschiedene Rehabilitationsträger |
Eingliederungszuschuss für behinderte und schwerbehinderte Menschen: Arbeitgeber, die behinderte oder schwerbehinderte Menschen einstellen, können einen Zuschuss von bis zu 70 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts für bis zu 24 Monate erhalten. Nach 12 Monaten ist der Zuschuss je nach Zunahme der Leistungsfähigkeit des Beschäftigten, mindestens aber um zehn Prozentpunkte, zu mindern. | Agentur für Arbeit und Träger der Grundsicherung nach dem SGB II |
Eingliederungszuschuss für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen*: Arbeitgeber, die besonders betroffene schwerbehinderte Menschen einstellen, können einen Zuschuss zu den Lohnkosten von bis zu 70 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts für bis zu 60 Monate erhalten. Bei besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, kann der Zuschuss sogar bis zu 96 Monate geleistet werden. | Agentur für Arbeit und Träger der Grundsicherung nach dem SGB II |
Behinderungsgerechte Ausstattung von Arbeitsplätzen: Für die behinderungsgerechte Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsstätten behinderter oder schwerbehinderter Auszubildender und Beschäftigter können Arbeitgeber einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten. Die Einrichtung des Arbeitsplatzes umfasst dabei insbesondere die Ausstattung mit den notwendigen technischen Arbeitshilfen und Maßnahmen, durch die eine dauerhafte behinderungsgerechte Beschäftigung ermöglicht, erleichtert oder gesichert wird. | Rehabilitationsträger, Agentur für Arbeit, Integrationsamt |
Zusätzliche Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen:. Für die Schaffung neuer Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen** einschließlich der behinderungsgerechten Gestaltung ihres Arbeitsplatzes können Arbeitgeber Zuschüsse oder Darlehen erhalten. | Integrationsamt |
Neben der Regelförderung ergänzen Landesprogramme das gesetzliche Instrumentarium zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben.
Quelle: www.einfach-teilhaben.de (Internetangebot herausgegeben vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
Arbeitgeber, die lernbehinderte junge Menschen ausbilden möchten, können sich zur allgemeinen Beratung und zu Fördermitteln auch direkt an die Arbeitsagentur wenden:
Agentur für Arbeit Leipzig
Andrea Tischer
Georg-Schumann-Straße 150
04159 Leipzig
Telefon: +49 341 913-10270
Hinweis
Der leichteren Lesbarkeit wegen geben wir der männlichen Form den Vorzug. Mit diesem einfacheren sprachlichen Ausdruck sind selbstverständlich immer Damen und Herren gemeint.